Überstunden im öffentlichen Dienst: Wie viele Überstunden darf der Arbeitgeber im TVöD anordnen?

Ob in der Verwaltung, in der Pflege, im ÖPNV oder im Bauhof – Überstunden gehören auch im öffentlichen Dienst zum Arbeitsalltag. Doch welche Regeln gelten eigentlich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)? Und wann musst du wirklich länger bleiben?

Wann sind Überstunden zulässig?

Im öffentlichen Dienst regeln die Tarifverträge wie zum Beispiel der TVöD und auch der TV-L, dass Überstunden nur dann angeordnet werden dürfen, wenn sie aus dringenden dienstlichen Gründen notwendig sind. Sie müssen vom Vorgesetzten ausdrücklich angeordnet oder genehmigt werden. Freiwillige Mehrarbeit ohne Anordnung gilt nicht automatisch als Überstunde im Sinne des Tarifvertrags.

Beispiele für zulässige Überstunden:

Wie viele Überstunden sind zulässig?

Der TVöD nennt keine konkrete Obergrenze für Überstunden. Allerdings gilt:

Wichtig: Bei einer dauerhaften Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit solltest du das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Personalrat suchen – und im Zweifel eine Überlastungsanzeige erwägen.

Wie werden Überstunden im TVöD vergütet? Auszahlung oder Freizeitausgleich?

Ausgleich: Freizeit vor Auszahlung
Nach § 8 Abs. 1.1 TVöD sind Überstunden grundsätzlich vorrangig durch Freizeit auszugleichen. Nur wenn ein Freizeitausgleich aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen nicht möglich ist, erfolgt die Auszahlung. Die konkrete Regelung wird häufig im Team, mit dem Personalrat oder per Dienstvereinbarung abgestimmt. Eine vorherige Absprache über die Form des Ausgleichs ist sinnvoll, aber die Tarifvorgabe sieht klar den Freizeitvorrang.

Überstundenzuschlag
Für tatsächlich geleistete und angeordnete Überstunden steht dir je nach Entgeltgruppe ein Zuschlag von 15 % oder 30 % des Stundenentgelts zu (§ 8 TVöD). Dieser richtet sich nach dem Tabellenentgelt der Entgeltgruppe, Stufe 3. Der Zuschlag wird zusätzlich zur Vergütung der Überstunde selbst gezahlt. Wenn du die Überstunden in Freizeit ausgleichst, entfällt der Zuschlag – du bekommst dann nur Zeitausgleich im Verhältnis 1:1.

Beispiel: Wenn du regulär 39 Stunden arbeitest und in einer Woche 43 Stunden geleistet hast, davon 4 genehmigte Überstunden, hast du Anspruch auf Vergütung dieser 4 Stunden – plus Zuschlag.

Beispielrechnung:

Ein Beschäftigter der Entgeltgruppe 6, Stufe 2, verdient 20,00 € pro Stunde. Für eine Überstunde erhält er 20,00 € + 30 % = 26,00 €. Hier Zuschläge selbst berechnen: TVöD Zuschlagsrechner

Was zählt nicht als Überstunde?

Wichtig: Nicht jede Mehrarbeit ist automatisch eine Überstunde. Voraussetzung ist, dass die Arbeitszeit über die individuell vereinbarte regelmäßige Wochenarbeitszeit hinausgeht und vom Arbeitgeber angeordnet wurde.

Einige Beispiele:

Fazit

Überstunden im öffentlichen Dienst sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig – und sie müssen ausdrücklich angeordnet sein. Der TVöD schützt Beschäftigte vor dauerhafter Mehrbelastung und sorgt für einen klar geregelten Ausgleich. Wenn du regelmäßig überlastet bist, lohnt sich ein Blick in den Tarifvertrag – oder das Gespräch mit dem Personalrat.





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