Überstunden im öffentlichen Dienst: Wie viele Überstunden darf der Arbeitgeber im TVöD anordnen?

Ob in der Kommunalverwaltung, im Bauhof, in Kitas oder im ÖPNV – Überstunden gehören im öffentlichen Dienst oft zum Arbeitsalltag. Doch welche rechtlichen Grenzen setzt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)? Wann müssen Beschäftigte länger bleiben und wie werden Überstunden vergütet?

Überstunden im TVöD auf einen Blick:
  • Voraussetzung: Überstunden sind nur zulässig, wenn sie aus dringenden dienstlichen Gründen veranlasst und ausdrücklich angeordnet werden.
  • Vorrang für Freizeit: Überstunden sind nach § 7 Abs. 7 TVöD grundsätzlich durch entsprechende Freizeit auszugleichen.
  • Überstundenzuschlag: Bei Auszahlung gebührt je nach Entgeltgruppe ein Zuschlag von 15 % bis 30 % (auf Basis der Stufe 3).
  • Höchstgrenze: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die Arbeitszeit auf maximal 10 Stunden pro Tag bzw. durchschnittlich 48 Stunden pro Woche.

Praxisfragen zu Überstunden im TVöD

Wann dürfen Überstunden im öffentlichen Dienst angeordnet werden?

Nach den Bestimmungen des TVöD (und analog des TV-L) dürfen Überstunden nur dann angeordnet werden, wenn dringende betriebliche oder dienstliche Gründe vorliegen. Voraussetzung ist immer eine ausdrückliche Anordnung oder nachträgliche Genehmigung durch Vorgesetzte.

Typische Praxisbeispiele:

  • Unvorhergesehener Personalausfall im Bürgerbüro zur Aufrechterhaltung des Publikumsverkehrs.
  • Notfalleinsatz bei Störungen im Klärwerk oder Wasserwerk.
  • Witterungsbedingter Winterdiensteinsatz im Bauhof.

Wie viele Überstunden sind im TVöD maximal zulässig?

Der TVöD nennt keine starre monatliche Höchstzahl, schreibt aber vor, dass Überstunden auf Ausnahmefälle beschränkt sein müssen. Die rechtliche Obergrenze ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie aus Dienstvereinbarungen:

  • Tägliche Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG): Maximal 10 Stunden pro Werktag.
  • Wöchentliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG): Maximal 48 Stunden im Sechsmonatsdurchschnitt.
  • Ruhezeiten (§ 5 ArbZG): Nach Beendigung der Arbeitszeit müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit eingehalten werden.
  • Betriebliche Grenzen: Viele Dienststellen und Personalräte vereinbaren Obergrenzen für Zeitkonten (z. B. maximal 100 bis 120 Plusstunden). Nutzen Sie zur Überprüfung unseren Arbeitszeitgesetz Rechner.

Wie werden Überstunden ausgeglichen oder ausgezahlt?

Freizeitausgleich vor Auszahlung: Der TVöD sieht vorrangig einen Freizeitausgleich im Verhältnis 1:1 vor. Erst wenn ein Zeitausgleich aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist, werden die Stunden finanziell abgegolten.

Überstundenzuschlag: Neben der Grundvergütung steht Beschäftigten für angeordnete Überstunden ein Zeitzuschlag zu (§ 8 TVöD). Dieser beträgt je nach Entgeltgruppe (EG 1–EG 9b: 30 %; EG 10–EG 15: 15 %) des jeweiligen Stufenentgelts der Stufe 3. Zur genauen Berechnung steht unser TVöD Zuschlagsrechner bereit.

Was zählt im TVöD ausdrücklich nicht als Überstunde?

Nicht jede Mehrarbeit gilt tariflich als Überstunde:

  • Freiwilliges Längerbleiben: Ohne Anordnung oder Genehmigung der Dienststellenleitung liegt keine tarifliche Überstunde vor.
  • Gleitzeit: Plusstunden, die im Rahmen einer vereinbarten flexiblen Arbeitszeit (Gleitzeit) eigenverantwortlich angesammelt werden, gelten als Zeitguthaben, nicht als angeordnete Überstunden.
  • Schichtwechsel: Ein einvernehmlicher Tausch von Schichten begründet keine Überstundenansprüche.

Sollte die Arbeitsbelastung in Ihrer Dienststelle dauerhaft zu hoch sein und regelmäßig zu nicht ausgleichbaren Plusstunden führen, empfiehlt sich die Übermittlung einer Überlastungsanzeige.

Forum TVöD: Fragen zu Überstunden & Arbeitszeit

Haben Sie Fragen zur Anordnung von Überstunden, zur Mitbestimmung des Personalrats oder zur Abrechnung von Zuschlägen? In unserem Forum TVöD können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:

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