Überstunden im öffentlichen Dienst: Wie viele Überstunden darf der Arbeitgeber im TVöD anordnen?
Ob in der Verwaltung, in der Pflege, im ÖPNV oder im Bauhof – Überstunden gehören auch im öffentlichen Dienst zum Arbeitsalltag. Doch welche Regeln gelten eigentlich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)? Und wann musst du wirklich länger bleiben?
Wann sind Überstunden zulässig?
Im öffentlichen Dienst regeln die Tarifverträge wie zum Beispiel der TVöD und auch der TV-L, dass Überstunden nur dann angeordnet werden dürfen, wenn sie aus dringenden dienstlichen Gründen notwendig sind. Sie müssen vom Vorgesetzten ausdrücklich angeordnet oder genehmigt werden. Freiwillige Mehrarbeit ohne Anordnung gilt nicht automatisch als Überstunde im Sinne des Tarifvertrags.
Beispiele für zulässige Überstunden:
- Ein plötzlicher Personalausfall im Bürgerbüro erfordert längere Öffnungszeiten.
- Bei einem Störfall im Klärwerk muss ein Notfallteam länger bleiben.
- Bei hohem Publikumsandrang in der Bibliothek wird kurzfristig eine längere Schicht genehmigt.
Wie viele Überstunden sind zulässig?
Der TVöD nennt keine konkrete Obergrenze für Überstunden. Allerdings gilt:
- Überstunden sollen die Ausnahme bleiben – nicht die Regel.
- Die wöchentliche Arbeitszeit darf nur vorübergehend überschritten werden.
- Das Arbeitszeitgesetz setzt eine absolute Grenze: Im Schnitt dürfen Beschäftigte nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten (gerechnet über 6 Monate).
- Die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden (§ 3 ArbZG) und die Ruhezeiten (§ 4 ArbZG) dürfen nicht missachtet werden.
- Ein häufiger Orientierungswert in der Praxis: Nicht mehr als 8 Überstunden pro Woche und möglichst zeitnaher Ausgleich.
- In der Praxis existieren oft betriebliche oder tarifliche Vereinbarungen, die Obergrenzen festlegen, z. B. maximal 120 Überstunden pro Jahr. Auch Personalräte können hierbei Mitspracherechte geltend machen.
- Siehe hierzu auch unseren Arbeitszeitgesetz Rechner.
Wichtig: Bei einer dauerhaften Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit solltest du das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Personalrat suchen – und im Zweifel eine Überlastungsanzeige erwägen.
Wie werden Überstunden im TVöD vergütet? Auszahlung oder Freizeitausgleich?
Ausgleich: Freizeit vor Auszahlung
Nach § 8 Abs. 1.1 TVöD sind Überstunden grundsätzlich vorrangig durch Freizeit auszugleichen. Nur wenn ein Freizeitausgleich aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen nicht möglich ist, erfolgt die Auszahlung. Die konkrete Regelung wird häufig im Team, mit dem Personalrat oder per Dienstvereinbarung abgestimmt. Eine vorherige Absprache über die Form des Ausgleichs ist sinnvoll, aber die Tarifvorgabe sieht klar den Freizeitvorrang.
Überstundenzuschlag
Für tatsächlich geleistete und angeordnete Überstunden steht dir je nach Entgeltgruppe ein Zuschlag von 15 % oder 30 % des Stundenentgelts zu (§ 8 TVöD). Dieser richtet sich nach dem Tabellenentgelt der Entgeltgruppe, Stufe 3. Der Zuschlag wird zusätzlich zur Vergütung der Überstunde selbst gezahlt. Wenn du die Überstunden in Freizeit ausgleichst, entfällt der Zuschlag – du bekommst dann nur Zeitausgleich im Verhältnis 1:1.
Beispiel: Wenn du regulär 39 Stunden arbeitest und in einer Woche 43 Stunden geleistet hast, davon 4 genehmigte Überstunden, hast du Anspruch auf Vergütung dieser 4 Stunden – plus Zuschlag.
Beispielrechnung:
Ein Beschäftigter der Entgeltgruppe 6, Stufe 2, verdient 20,00 € pro Stunde. Für eine Überstunde erhält er 20,00 € + 30 % = 26,00 €. Hier Zuschläge selbst berechnen: TVöD Zuschlagsrechner
Was zählt nicht als Überstunde?
Wichtig: Nicht jede Mehrarbeit ist automatisch eine Überstunde. Voraussetzung ist, dass die Arbeitszeit über die individuell vereinbarte regelmäßige Wochenarbeitszeit hinausgeht und vom Arbeitgeber angeordnet wurde.
Einige Beispiele:
- Du bleibst freiwillig 15 Minuten länger – das ist keine Überstunde.
- Du wirst gebeten, kurzfristig eine Schicht zu tauschen – ohne formale Anordnung gilt das nicht als Überstunde.
- Du hast flexible Arbeitszeiten und sammelst Plusstunden auf dem Gleitzeitkonto – auch das ist keine Überstunde im Sinne des TVöD.
Fazit
Überstunden im öffentlichen Dienst sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig – und sie müssen ausdrücklich angeordnet sein. Der TVöD schützt Beschäftigte vor dauerhafter Mehrbelastung und sorgt für einen klar geregelten Ausgleich. Wenn du regelmäßig überlastet bist, lohnt sich ein Blick in den Tarifvertrag – oder das Gespräch mit dem Personalrat.