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Geschrieben von: Gast, 26.02.2025, 18:27, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (5)

Wir sind insgesamt fünf Bewegungstherapeuten in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie, die alle dieselben Tätigkeiten ausüben – jeder betreut eine eigene Station, trägt die gleiche Verantwortung und erfüllt identische Aufgaben. Trotz dieser Gleichheit wurden die Kolleginnen und Kollegen in unterschiedlichen Entgeltgruppen des TVöD-K eingestuft. Während einige – je nach ihrem Abschluss (Diplom Sportwissenschaft, Master in Motologie, „Motologie“ [nicht anerkannter Abschluss] oder Fachhochschulreife) – in E9c eingruppiert wurden, erfolgte meine Einstufung durch den Betriebsrat in die niedrigere Entgeltgruppe E3, da ich weder einen Hochschulabschluss noch eine entsprechende Ausbildung vorweisen kann. Dies geschieht, obwohl die Geschäftsführung ursprünglich eine Einstufung in E9a in Betracht gezogen hatte.
Meine Qualifikationen:
Ich verfüge über umfangreiche Fortbildungen, diverse Trainerscheine sowie 20 Jahre Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sportbereich – Qualifikationen, die auch von unserer Chefärztin anerkannt und geschätzt werden.
Anliegen:
In einem Gespräch mit dem Betriebsrat brachte ich vor, dass laut Tarifvereinbarung die Eingruppierung grundsätzlich nach der auszuübenden Tätigkeit erfolgen sollte. Es erscheint unlogisch, dass bei identischen Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten unterschiedliche Einstufungen vorgenommen werden. Der Betriebsrat verwies jedoch darauf, dass eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E9 ausschließlich mit einem Hochschulabschluss möglich sei.
Meine Frage:
Habe ich die Regelungen falsch verstanden, oder liegt der Betriebsrat korrekt mit seiner Argumentation? Wäre es in diesem Fall ratsam, die Angelegenheit mit einem Fachanwalt zu besprechen?

Vielen Dank schoinmal für die Hilfe!

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2025, 16:43, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Personalsachbearbeiter ist in E9b eingestuft - Aufgaben: Gehaltsabrechnung, Reisekosten (Erstellung des Reisekostenformulars, prüfen), Personalkostenplanung, digitale Zeiterfassung, Zeugnisse, Statistiken erstellen, VBL

Eine Höhergruppierung wird verwehrt, weil fehlendes Studium - könnte man eine Zulage beantragen?

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2025, 15:47, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo,
wird die Einstufung einer Kitaleitung bei Aufnahme von Kindern mit Behinderung doppelt gerechnet ?
Sprich, wenn ich z.B. eigtl 40 Plätze vorgehalten habe ( S 13), nun aber 8 Kinder mit Behinderung habe....zählen dann diese doppelt und die Leitung wird bei 32 Kindern auch in S13 eingruppiert?

Danke Gruß

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2025, 14:04, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Wird diese auch im Fall von Langzeit kranken gezahlt, wenn ja von wem ?

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2025, 13:06, Forum: TVöD, Antworten (2)

Ich bin seit einem Jahr im öffentlichen Dienst in der IT-Abteilung einer Senioreneinrichtung mit mehreren Standorten tätig und direkt der Geschäftsführung unterstellt. Von 2001 bis 2003 habe ich mich erfolgreich zum IT-Systemelektroniker bei der Firma Siemens umschulen lassen, und habe seither umfangreiche Berufserfahrungen in unterschiedlichen Unternehmen sammeln können. Meine Frage wäre, welcher Entgeltgruppe des TVöD dies entspräche. Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2025, 12:15, Forum: TV-L, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich benötige eure Hilfe!

Ich arbeite seit 11.2019 im Personalbereich und habe eine Weiterbildung als Wirtschaftsfachwirtin (Bachelorniveau).
Seit 01.2024 arbeite ich bei meinem aktuellen Unternehmen, ebenfalls im Personalbereich. Das Unternehmen ist an den TV-L angelegt, sprich zahlt und richtet sich nach TV-L.
Da ich aus der Privatwirtschaft komme, fehlen mir leider noch die spezifischen Kenntnisse beim Thema Eingruppieren.

Meine Stelle entspricht - laut Geschäftsführung - einer E8, wo ich mittlerweile anderer Meinung bin.
Ich sehe meine Tätigkeiten eher in einer E9b.

Grobgesagt mache ich im Personalbereich alles von A-Z. 
Da diese Aussage aber nichts bringt, habe ich meine Tätigkeiten gemäß einer Tätigkeitsdarstellung detailliert niedergeschrieben:

- Überprüfung der vom Projektleiter vorgegebenen Tätigkeiten für die Stelle des Mitarbeitenden auf Einhaltung der Eingruppierungsgrundsätze gemäß TV-L und TVöD,
- Verantwortliche Berechnung der Jahressonderzahlung gemäß TV-L und TVöD unter Berücksichtigung des Projektbudgets,
- Verantwortliche Durchführung von Tarifanpassungen gemäß TV-L und TVöD unter Berücksichtigung des Projektbudgets,
- Erstellung von Stellenbeschreibungen und deren Bewertung gemäß TV-L und TVöD,
- Veröffentlichung von Stellenausschreibungen auf Internetplattformen (z.B. Indeed, BA für Arbeit),
- Überprüfen der angegebenen Personaldaten auf Vollständigkeit,
- Verantwortliche Erstellung der Arbeitsverträge unter Berücksichtigung des Status des neu einzustellenden Mitarbeiters (z.B. Minijob, Werkstudent, befristete Beschäftigung mit und ohne Sachgrund),
- Verantwortliche Erstellung von Kündigungen gem. KSchG oder individuelle Vertragsaufhebungen,
- Terminüberwachung (z.B. Befristungsende, Meldung an Steuerberater),
- Änderungen und Verlängerungen von Arbeitsverträgen vornehmen,
- Arbeitsverträge gemäß den aktuellen Rechtsprechungen anpassen (z.B. Änderung Nachweisgesetz),
- Erfassen und aktualisieren der relevanten Personaldaten (z.B. Gehalt, Eintritt, Austritt, Kostenstelle) in der Gehaltstabelle (Excel),
- Erfassen und übersenden der relevanten Daten in Excel für die Meldung an den Steuerberater (vorbereitende LoBu-Haltung),
- Führen der (digitalen und physischen) Personalakten,
- Erstellung und Pflege der Urlaubskarten daneben Genehmigung des Urlaubs sowie (digitale) Ablage der Urlaubskarten,
- Bearbeitung und Erfassung von AUs sowie Abfrage der eAU über das SV Meldeportal,
- Ansprechpartner für Mitarbeiter, Steuerberater, Krankenkassen und Finanzamt,
- Erstellung von Arbeitszeugnissen nach Bewertung des Mitarbeiters durch die Projektleitung,
- Erstellung von Personalkalkulationen für Projekte,
- Erstellung der Urlaubsrückstellungen für die Finanzbuchhaltung,
- Erstellung von Bescheinigungen (z.B. Arbeitsbescheinigung, Bestätigung Antrag Elternzeit),
- Meldung von Schwangeren oder stillenden Müttern an das Landesamt für Arbeitsschutz und Umwelt,
- Betreuung bei externen Betriebsprüfungen (Lohnjournale, Urlaubsrückstellung etc.),
- Bewerbungsmanagement (Eingangsbestätigung, Vereinbarung der Vorstellungsgespräche, Absagen etc.),
- Überwachung und Pflege der Personalzeitwirtschaft,
- Korrespondenz mit Mitarbeitern,
- Erstellung von diversen Personalstatistiken (z.B. statistisches Landesamt, Schwerbehindertenabgabe),
- Erstellung des monatlichen Personalcontrolling und Übermittlung an die Geschäftsführung,
- Übermittlung des monatlichen Personaldeckungsbeitrages und Mitteilung an Finanzbuchhaltung zur Weiterberechnung im jeweiligen Projekt,
- fachliche Koordination des Personalteams,
- Verantwortliche Erstellung und Veröffentlichung der Ordnungen vor allem im Bereich Personal,
- selbstständige Recherche (z.B. in arbeitsrechtliche Angelegenheit, Angelegenheiten im Tarifrecht insbesondere TV-L und TVöD)

Was meint ihr?

Vielen herzlichen Dank im Voraus.

LG

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2025, 11:45, Forum: Bildung, Kunst, Kultur, - Keine Antworten

Wieviel ist die derzeitige Grundvergütung im TVK D Orchester?

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2025, 09:45, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

Haben Erzieherinnen mit Qualifizierung zur Krippenfachkraft durch diese Weiterbildung Anspruch auf Eingruppierung in S 8b?

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Geschrieben von: Pressemitteilungen, 26.02.2025, 09:41, Forum: News, - Keine Antworten

Pressemitteilung Destatis Nr. 070 vom 25. Februar 2025

WIESBADEN – Das Finanzierungsdefizit des Staates lag nach vorläufigen Berechnungen im Jahr 2024 bei 118,8 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war das staatliche Defizit somit um 15,0 Milliarden Euro höher als im Jahr 2023. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen errechnet sich für das Jahr 2024 eine Defizitquote von 2,8 % (2023: 2,5 %).

Bei den Ergebnissen handelt es sich um Daten in der Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010. Sie bilden die Grundlage für die Überwachung der Haushaltslage in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt (Maastricht-Kriterien) und sind nicht identisch mit dem Finanzierungssaldo des Öffentlichen Gesamthaushalts in Abgrenzung der Finanzstatistiken.

Finanzierungsdefizit des Bundes sinkt gegenüber dem Vorjahr um 30,5 Milliarden Euro

Mit 62,3 Milliarden Euro entfiel gut die Hälfte des gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits im Jahr 2024 auf den Bund. Allerdings konnte der Bund sein Finanzierungsdefizit damit gegenüber dem Vorjahr um 30,5 Milliarden Euro verringern. Bei Ländern und Gemeinden gab es hingegen deutliche Defizitzuwächse: Das Defizit der Länder verdreifachte sich im Vorjahresvergleich auf 27,3 Milliarden Euro (2023: 9,0 Milliarden Euro). Das Defizit der Gemeinden erhöhte sich um 7,6 Milliarden Euro auf 18,6 Milliarden Euro. Die Sozialversicherung wies im Jahr 2024 ein Finanzierungsdefizit von 10,6 Milliarden Euro auf, nachdem sie 2023 noch einen Überschuss von 9,0 Milliarden Euro erreicht hatte. Damit verzeichneten erstmals seit dem Jahr 2009 alle vier Teilsektoren des Staates ein Finanzierungsdefizit.

Steuereinnahmen und Sozialbeiträge steigen

Die Einnahmen des Staates in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen betrugen 2 012,9 Milliarden Euro und überschritten damit im Jahr 2024 erstmals die Marke von 2 Billionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Einnahmen des Staates um 4,8 %.

Die Steuereinnahmen des Staates erhöhten sich im Jahr 2024 um 3,5 %. Bei der Mehrwertsteuer wurde ein Zuwachs von 2,4 % verzeichnet, die Einnahmen aus Einkommensteuern stiegen um 3,6 %. Die Sozialbeiträge waren um 6,5 % höher als im Vorjahr. Die Zinseinnahmen des Staates stiegen gegenüber dem Vorjahr um 13,9 %. Höhere Einnahmen aus der Lkw-Maut aufgrund des im Dezember 2023 eingeführten CO2-Zuschlags trugen ebenfalls zum Anstieg der staatlichen Einnahmen bei.

Trotz auslaufender Energiepreisbremsen steigen die Ausgaben stärker als die Einnahmen

Die Ausgaben des Staates in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen erhöhten sich im Jahr 2024 um 5,3 % auf 2 131,6 Milliarden Euro. Sie stiegen damit stärker als die Einnahmen.

Die Zinsausgaben lagen im Jahr 2024 um 24,2 % höher als im Vorjahr. Die monetären Sozialleistungen stiegen um 7,0 %. Dies resultierte in erster Linie aus höheren Ausgaben für Renten und Pensionen. Erheblich mehr wurde auch für das Pflegegeld und für das Bürgergeld ausgegeben. Die sozialen Sachleistungen nahmen um 8,0 % zu. Dies lag unter anderem an Mehrausgaben für Krankenhausbehandlungen, Medikamente und Pflege sowie an höheren Ausgaben in den Bereichen der Jugend-, Eingliederungs- und Sozialhilfe. Dagegen sanken die Subventionen um 35,6 %, weil die Entlastungsmaßnahmen (Energiepreisbremsen) für hohe Energiepreise Ende 2023 endeten.

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2025, 07:42, Forum: TV-V, - Keine Antworten

Hallo Zusammen, 

ich würde gerne in Erfahrung bringen, wie die Position als Projektingenieur in Energiedienstleistungen gemäß TV V eingruppiert wird. Bei dieser Rolle habe ich  Vertriebs- und Projektsteuerungs- Tatigkeit. Früher hatte ich viele Werkstudententätigkeiten ausgeübt und habe auch noch als Projektingenieur (in einer anderen Branche) während 10 Monaten gearbeitet. 

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

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Geschrieben von: Gast, 25.02.2025, 23:11, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Meine Frage lautet: Arbeite auf 556 Euro-Basis, 19 Tage im Monat, 2 Stunden am Tag. Die restlichen Arbeitstage sind frei (kommt auf Monat an), die andere Mitarbeiter müssen dann die Abteilung für denjenigen, der nicht da ist, mitmachen. Wenn z.B. 2 Leute an dem Tag nicht da sind (haben frei oder sind krank) müssen zwei Leute 4 Abteilungen machen, bekommen aber nur 10 min Gleichzeit gut geschrieben! Oder es heißt, dass eine Stunde bei einen Abteilungen, und zweite Stunde im andere Abteilung, plus die 10 min als Gleichzeit (Freizeit). Dürfen die das so machen? Muss man überhaupt für denjenigen, der nicht da ist, die Arbeit machen?

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Geschrieben von: Gast, 25.02.2025, 16:34, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Samstag Zuschlag ab wann und wieviel??
Sonntags Zuschlag wieviel??

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Geschrieben von: Gast, 25.02.2025, 12:23, Forum: TV-L, Antworten (1)

Erhalte ich auf Antrag Sterbegeld als langjährige Lebenspartnerin und Alleinerbin? Arbeitgeber war LMU München.

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Geschrieben von: Gast, 25.02.2025, 10:18, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Hallo.
Ich habe im Januar 2021 mit P7 Stufe 3 Arbeit angefangen.
Im November 2023 habe ich Springe Pool gespielt und meine Arbeitgeber hat mich im P8 gemeldet, bin aber weiter Stufe 3 geblieben. Jetzt sagt er meine Erhöhung wurde schon gemacht mit P8 und ich muß bis November 2026 auf S3 bleiben. Ich finde es sehr unfair, weil Stufe 3 dauert 3 Jahre, wieso muß ich 6 Jahre Stufe 3 bleiben? P8 hat nichts zu tun mit meiner Stufe, da Stufe bedeutet Erfahrung. Einen Tipp bitte.

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Geschrieben von: Gast, 24.02.2025, 23:34, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo, 
wir arbeiten bei einem Zweckverband, der sich mit Verkehrsordnungswidrigkeiten befasst in der Vollstreckung.
Die Eingruppierung ist E6.
An wen können wir uns wenden, um herauszufinden, ob das so korrekt ist?

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