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Geschrieben von: Gast, 03.03.2025, 18:28, Forum: TV-N, Antworten (1)

Wo ist der Fahrdienst in den Entgelden eingestuft?

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Geschrieben von: Gast, 03.03.2025, 14:01, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Da ich noch keine Erfahrung mit der Vergütung im öffentlichen Dienst habe: Wieviel % Arbeitszeit wären es bei 25,74 Stunden und in welcher E7-Stufe würde ich mit einer Ausbildung via Umschulung landen (die ja nur 2 an Stelle der normalen 3 Jahre umfasst)? Sollte das Alter / die Berufserfahrung berücksichtigt werden können: >60/>25
Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 03.03.2025, 12:48, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Darf der Arbeitgeber sagen, wo die Pausen zu machen sind?

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Geschrieben von: Gast, 03.03.2025, 01:06, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (3)

Ich habe 2002 meine Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin abgeschlossen. Ab Juli 2018 war ich im Beschäftigungsverbot, ab Januar 2019 Mutterschutz und dann in Elternzeit-Mutterschutz-Elternzeit (2 Kinder). Im April fange ich wieder zu arbeiten an. Bei einem privaten Pflegedienst, mit der Aussage „Übertarifliches Gehalt“. Wie hoch wäre denn mein tarifliches Gehalt? Nach TVÖD käm ich auf die Eingruppierung P7/5?

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Geschrieben von: Gast, 02.03.2025, 10:24, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Sehr geehrte Forenfreunde,
ich arbeite seit vielen Jahren im OP und hatte bis vor kurzem die Leitungsposition. Diese habe ich vor einigen Monaten abgegeben. Ich hatte vorher KR 11/4, jetzt hat man mich auf KR 8/6 gestuft. Ist das zulässig?
Mit freundlichen Grüssen

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Geschrieben von: Gast, 01.03.2025, 22:52, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Kann man bei Neueinstellung auch in der Gehaltsstufe 2 einsteigen ?

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Geschrieben von: Gast, 01.03.2025, 13:01, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Kann der Wahlvorstand 1 Tag vor den Wahlergebnis die Wahl als ungültig erklären oder muss die vollzogen werden und ein Antrag auf Anfechtung gestellt werden? Es handelt sich um Personalratswahlen…Danke im Voraus!!!

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Geschrieben von: Gast, 28.02.2025, 18:21, Forum: TV-L, Antworten (3)

Im Moment bin ich in 13/6 eingestuft, steige ab 1.3 in die 14er Stufe auf. Mir wird 14/5 angeboten oder habe ich Anspruch auf 14/6?

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Geschrieben von: Gast, 28.02.2025, 10:47, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Guten Morgen,

ich bin MFA mit 37 Berufsjahren und möchte jetzt in einer Fachklinik im Anmeldungsbereich und der Verwaltung anfangen. Das entspricht wohl E 5, aber welche Stufe ?

Schon mal vielen Dank für die Antworten.

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Geschrieben von: Gast, 28.02.2025, 08:49, Forum: TVöD, Antworten (3)

Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, deren Tätigkeit sich dadurch erheblich aus der Entgeltgruppe 7 heraushebt, dass ihnen die eigenverantwortliche Entscheidung über die Verwendung der Mittel eines Bau- und Bewirtschaftungsbudgets in einer Größenordnung von mindestens 30.000 Euro je Kalenderjahr übertragen ist.

1. Bau- und Bewirtschaftungsbudgets

2. je Kalenderjahr übertragen ist

Hallo,

kann mir jemand erklären Nr.1 was alles unter ein Bewirtschaftungsbudgets fällt? Vielleicht sowas wie Reinigungsmittel ; Bürobedarf; Baumaterialien ect. ?

zu Nr.2 wie ist das zu verstehen "je kalenderjahr übertragen ist" muss die schriftlich erfolgen oder kann das auch über ein Bestellbuch geschehen das einen bestimmten Wert darstellt hat deren Verwendung nur einer Person  zusteht.
Ein Limit gibt es nicht soweit, ist das Buch auf dann bekommt man ein neues.

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Geschrieben von: Gast, 27.02.2025, 17:54, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Guten Tag,
Ich arbeite beim Bauhof einer kleinen Kommune, Vergütung nach TVöD.
Und wir haben Rufbereitschaft für Winterdienst.
Unter 12 Std. am Tag und bekommen 12.5% unseres Stundensatzes vergütet.

Meine Frage hierzu ist, warum werden Wochenenden und Feiertage nicht stärker gewichtet bei der Rufbereitschaft?
Ich konnte hierzu im Internet nichts finden.
Bei uns will nie einer über Weihnachten oder Silvester Rufbereitschaft haben.
Die Feiertage und Sonntage sind auch nur 12.5%

Jemand ein Hinweis? 
Grüße

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Geschrieben von: DetectiveJB, 27.02.2025, 17:03, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,
 
ich bin derzeit als Kriminalhauptkommissar im hessischen Polizeidienst tätig und habe nebenberuflich den M.A. Sicherheitsmanagement erworben (beim Dienstherrn auch offiziell angezeigt). In meinem bisherigen Werdegang habe ich zunächst den Dipl. Verwaltungswirt im Rahmen des gehobenen Dienstes absolviert. Für den hD bei der Polizei Hessen ist ausschließlich ein spezifischer Studiengang (M.A. Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement in Münster) Voraussetzung.
 
Da liegt die sogenannte Geeignetheit nach dem u.a. Absatz 1 auf der Hand:
 
§ 37 Abs. 1 Nr. 1 HLV
Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes können in die Laufbahn des höheren Dienstes derselben Fachrichtung aufsteigen, wenn sie ein für die Fachrichtung geeignetes Masterstudium bzw. ein gleichwertiges Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben.
 
Anders verhält es sich scheinbar im Verwaltungsbereich:
 
§ 37 Abs. 3 HLV
Für den Aufstieg in den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst können auch andere Masterabschlüsse anerkannt werden, sofern das zuständige Ministerium die Gleichwertigkeit mit dem Master of Public Management der HÖMS festgestellt hat.
 
Meine Frage:
Ist es möglich, über den Dienstweg eine Gleichwertigkeitsprüfung meines nebenberuflich erworbenen M.A. Sicherheitsmanagement zu initiieren, um in den höheren Dienst der Verwaltung wechseln zu können? Eine kurze Nachfrage im Innenministerium ergab, dass man sich zunächst auf eine entsprechende Verwaltungsstelle bewerben müsse und die Gleichwertigkeitsprüfung dann durch die ausschreibende Stelle erfolgt – ein Ablauf, der mir etwas untransparent und eigenartig erscheint.
 
Ich freue mich über eure Erfahrungen, Einschätzungen oder Hinweise, ob jemand bereits erfolgreich diesen Weg gegangen ist oder alternative Vorgehensweisen kennt. Zahlreiche Bedienstete mit einem ähnlichen Werdegang (zum Teil auch ohne Masterabschluss) wechseln in die freie Wirtschaft, was auch eine Option für mich darstellt, wenn ich keine Aussichten auf den hD habe. 
 
Vielen Dank für eure Unterstützung!

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Geschrieben von: Gast, 27.02.2025, 16:26, Forum: TVöD, Antworten (2)

Guten Tag, gibt es eine Stellen-/Aufgabenbeschreibung, wonach man eine Eingruppierung als Sachbearbeiter RD in EG 9c ableiten kann ?

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Geschrieben von: Gast, 27.02.2025, 13:14, Forum: Stadtwerke, Bäder, Nahverkehr, - Keine Antworten

Seit mehr als 10 Jahren arbeite ich an der Schwimmbadkasse. Ich bin nicht nur Kassiererin sondern bin auch für die Abrechnung, die Bargeld- Ver- und Entsorgung, sowie die Dienstpläne des Kassenpersonals zuständig. Anträge auf Höhergruppierung von EG3 in EG 4 wurden mit der Begründung abgelehnt, ich würde nicht zu einem Viertel höherwertige geistige Tätigkeiten ausüben. Ich habe eine 2-jährige Ausbildung im mittleren Verwaltungsdienst. Gibt es eine einheitliche Eingruppierung für Mitarbeiter an der Kasse in Bädern?

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2025, 18:27, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (5)

Wir sind insgesamt fünf Bewegungstherapeuten in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie, die alle dieselben Tätigkeiten ausüben – jeder betreut eine eigene Station, trägt die gleiche Verantwortung und erfüllt identische Aufgaben. Trotz dieser Gleichheit wurden die Kolleginnen und Kollegen in unterschiedlichen Entgeltgruppen des TVöD-K eingestuft. Während einige – je nach ihrem Abschluss (Diplom Sportwissenschaft, Master in Motologie, „Motologie“ [nicht anerkannter Abschluss] oder Fachhochschulreife) – in E9c eingruppiert wurden, erfolgte meine Einstufung durch den Betriebsrat in die niedrigere Entgeltgruppe E3, da ich weder einen Hochschulabschluss noch eine entsprechende Ausbildung vorweisen kann. Dies geschieht, obwohl die Geschäftsführung ursprünglich eine Einstufung in E9a in Betracht gezogen hatte.
Meine Qualifikationen:
Ich verfüge über umfangreiche Fortbildungen, diverse Trainerscheine sowie 20 Jahre Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sportbereich – Qualifikationen, die auch von unserer Chefärztin anerkannt und geschätzt werden.
Anliegen:
In einem Gespräch mit dem Betriebsrat brachte ich vor, dass laut Tarifvereinbarung die Eingruppierung grundsätzlich nach der auszuübenden Tätigkeit erfolgen sollte. Es erscheint unlogisch, dass bei identischen Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten unterschiedliche Einstufungen vorgenommen werden. Der Betriebsrat verwies jedoch darauf, dass eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E9 ausschließlich mit einem Hochschulabschluss möglich sei.
Meine Frage:
Habe ich die Regelungen falsch verstanden, oder liegt der Betriebsrat korrekt mit seiner Argumentation? Wäre es in diesem Fall ratsam, die Angelegenheit mit einem Fachanwalt zu besprechen?

Vielen Dank schoinmal für die Hilfe!

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