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Mein rechtliches Anliegen:
Ich bin in 2. Ehe verheiratet und seit 30 Jahren Beamtin. 2012 wurde mir (auf meinen Antrag) der Familienzuschlag für meine drei Kinder aus erster Ehe ungekürzt (nicht der Teilzeit entsprechend) ausgezahlt, weil mein Exmann im öffentlichen Dienst tätig war.
Über 12 Jahre wurden mir nun 90 Euro im Monat zu viel (für 3 Kinder) ausgezahlt, da mein Exmann seine Stelle gewechselt hat. Ich habe keinen Kontakt zu meinem Exmann und weiß nicht wo und wie er arbeitet.
Nun soll ich 13.500 Euro wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückzahlen. Das Geld habe ich nicht, ich habe stets an Korrektheit des Gehalts geglaubt. Die Bezügestelle hat mir nie mitgeteilt, dass ich den beruflichen Werdegang meines Exmannes verfolgen muss. In 12 Jahren wurde ich nie nach der aktuellen beruflichen Situation meines Exmannes befragt. Ich hätte hierzu auch keine Angaben machen können.
Ist das denn rechtens?
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Liebe pädagogische Fachkräfte,
im Rahmen meiner Bachelorarbeit untersuche ich die Identitätsentwicklung von Kleinkindern im Alter von 1-3. Dazu habe ich eine Umfrage erstellt und würde mich sehr über eure Unterstützung freuen.
https://forms.office.com/e/gwvunLBNrF?origin=lprLink
Um möglichst aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, wäre es großartig, wenn ihr den Link zur Umfrage auch an Freunde, Familie oder Bekannte weiterleiten könntet.
Herzlichen Dank für eure Unterstützung!
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Hallo, ich arbeite in einer WfbM als Gruppenleiter, im TVöD SuE S8a eingestuft. Dazu habe ich noch eine Ausbildung als Maßschneider + die gFab + eine Weiterbildung zum Schnitttechniker / Direktrice über 1150 Stunden. Hätte ich eine Chance in 8b eingestuft zu werden ?
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Ich habe 25 Jahre Berufserfahrung und bin Altenpflegerin. Welche kr Stufe steht mir zu? Stationäre Einrichtung.
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Warum bleibe ich jahrelang in Entgeltgruppe 9b TVöD?
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Welches Gehalt erhält man als Leitung der Mittagsbetreuung? Bin seit 2016 beim Träger der Schule mit 80 Schülern beschäftigt und für die Organisation des Ablaufes für Essenausgabe, Mittagsbetreuung, Hausaufgabenbetreuung, Kommunikation mit Caterer, Eltern, Lehrer, Schulleitung und der Gemeinde zuständig. Erstelle Dienstpläne und Stundenzettel für 5 Mitarbeiter, Organisation der Betreuer für die Gesamte Mittagsbetreuung und Betreuungzeiten bei Ausfall der Betreuer etc.
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Gehe zum 31.08.2025 in Rente.
Stehen mir noch 2 Regenerationstage zu bei einer 5-Tage Woche?
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Ich bin Donnerstag und Freitag krank, wann muss ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen? Muss ich eine Bescheinigung vorlegen, wenn ich Montag wieder gesund bin und arbeite?
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Wann, wo, bei welcher Institution und wie kann ich Sterbegeld für verstorbene Ehefrau, die als angestellte Lehrerin im öffentlichen Dienst gearbeitet hat, beantragen? (verstorben am 06.02.2025)
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Ich arbeite als Sachbearbeiter in einer Kreiverwaltung in der Entgeltgruppe 9 b. Durch den Wegfall von niederen Arbeiten (Scannpost) wurden die Bearbeiter von der Entgeltgruppe 7 in die Entgeltgruppe 9 a höhergruppiert. Frage: Kann man eine Überprüfung der Stelle beantragen, weil die Verhältnismäßigkeit in der Vergütung zwischen Bearbeiter und Sachbearbeiter m. E. als zu gering eingeschätzt wird? Kann man in diesem Fall als Sachbearbeiter die Entgeltgruppe 9 c beantragen?
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An wen kann ich mich wenden als Arbeitnehmer gegen Mobbing, Bossing auf der Arbeitsstelle?
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Da ich seit 4 Monaten krankgeschrieben bin, wurde meine Höherstufung für die Zeit meiner Krankheit zurückgesetzt!
Ist dies rechtens und wie ermittelt man die Zeit bis zur Höherstufung?
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Hallo,
Ich habe die Frage, was den Unterschied für die Eingruppierung einer Architektin in E11 und E10 ausmacht?
Was steht hier als Leistungsbild dahinter?
Für Antworten im Voraus Danke.
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Pressemitteilung Nr. N010 vom 5. März 2025
WIESBADEN – Frauen sind in Parlamenten in Deutschland nach wie vor unterrepräsentiert. Im neu gewählten 21. Deutschen Bundestag beträgt der Frauenanteil 32,4 %. Auch in den Länderparlamenten (33,2 %) sowie auf kommunaler Ebene (30,5 %) lag der Frauenanteil zuletzt knapp unter einem Drittel, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Im Bundestag war der Frauenanteil 2,4 Prozentpunkte geringer als zu Beginn der letzten Legislaturperiode, als der Frauenanteil bei 34,8 % lag. Im Vergleich zu 2008, als die Ergebnisse erstmals im Gleichstellungsatlas des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht wurden, hat sich der Anteil der Frauen im Bundestag kaum verändert. Damals waren 31,8 % der Abgeordneten Frauen. Einen Einfluss auf den Frauenanteil im Parlament hat unter anderem, ob Parteien mit einer verankerten Frauenquote stärker vertreten sind oder nicht.
Zur Einordnung: Von der erwachsenen Bevölkerung mit deutscher Staatsbürgerschaft waren zuletzt 51,7 % Frauen.
Das weltweite Ranking der Interparlamentarischen Union (IPU), das auch Veränderungen zwischen zwei Wahlen etwa durch Nachrückende berücksichtigt, liegt aktuell zum Stichtag 1. Februar 2025 vor. Dort ist Deutschland noch mit einem Frauenanteil von 35,7 % für den 20. Deutschen Bundestag auf Platz 44 verzeichnet. Mit dem neuen Anteil von 32,4 % dürfte Deutschland am Ende des vorderen Drittels der mehr als 180 erfassten Staaten zu finden sein. In vielen europäischen Staaten sind anteilig mehr Frauen in den Parlamenten vertreten als hierzulande, beispielsweise in allen skandinavischen Staaten (jeweils mehr als 43 %), in Spanien (44,3 %), dem Vereinigten Königreich (40,5 %), Belgien und den Niederlanden (je 39,3 %), Frankreich (36,2 %) und Österreich (36,1 %).
Mit einem Frauenanteil von 63,8 % ist das ostafrikanische Land Ruanda aktuell weltweiter Spitzenreiter. Daneben gehören nur noch Kuba (55,7 %), Nicaragua (55,0 %) und Mexiko (50,2 %) zu den Ländern, in deren Parlamenten Frauen derzeit ebenfalls in der Überzahl sind. Geschlechterparität herrscht in den Parlamenten von Andorra und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Frauenanteil im Bayerischen Landtag am niedrigsten
In den Parlamenten der Bundesländer haben Frauen nach den Wahlen zur Hamburger Bürgerschaft im Durchschnitt ein knappes Drittel (33,2 %) der Abgeordneten gestellt. Damit stieg der Anteil gegenüber dem Vorjahr leicht an (2024: 32,9 %) – ein Ergebnis der Wahl in Hamburg, wo in der Bürgerschaft nun anteilig mehr Frauen vertreten sind als zuvor. Längerfristig hat sich in Bezug auf die Repräsentanz von Frauen in Länderparlamenten wenig getan: Im Jahr 2008 lag ihr Anteil ebenfalls bei knapp einem Drittel (32,3 %). Gezählt wurden jeweils die bei der letzten Wahl gewählten Vertreterinnen; Nachrückende wurden nicht berücksichtigt.
Im Vergleich der Bundesländer ist der Frauenanteil im Bayerischen Landtag mit knapp einem Viertel (24,6 %) am niedrigsten, gefolgt von Sachsen mit 27,5 % und Sachsen-Anhalt mit 27,8 %. Einem paritätischen Geschlechterverhältnis am nächsten war Hamburg mit einem Frauenanteil von 48,8 %, darauf folgten Bremen mit 42,5 % sowie Schleswig-Holstein und Berlin mit jeweils 37,7 %.
In den einzelnen Länderparlamenten waren die Schwankungen bezüglich des Geschlechterverhältnisses deutlich größer als auf Bundesebene. So gab es in Brandenburg, wo aktuell 28,4 % der Landtagsabgeordneten Frauen sind, den mit knapp 13 Prozentpunkten stärksten Rückgang im Vergleich zu 2008. Damals hatte der Frauenanteil noch 40,9 % betragen. In Hamburg stieg der Frauenanteil im selben Zeitraum um knapp 16 Prozentpunkte von 33,1 % auf 48,8 %.
Frauenanteil auf kommunaler Ebene gegenüber 2008 gestiegen
Der Frauenanteil in den Kreistagen der Landkreise sowie in den Stadträten der Stadtkreise und der kreisfreien Städte war im Jahr 2024 mit 30,5 % noch einmal niedriger als auf Bundes- und Länderebene. Gegenüber dem Vorjahr gab es damit kaum eine Veränderung (2023: 30,3 %), längerfristig ist der Anteil jedoch gestiegen: 2008 war in kommunalen Vertretungen nur gut ein Viertel (25,6 %) weiblich. Besonders selten waren Frauen zuletzt in den kommunalen Vertretungen in Sachsen (22,0 %), Sachsen-Anhalt (22,8 %) und Baden-Württemberg (24,6 %). Besonders häufig vertreten waren sie in den Stadtstaaten Bremen (42,5 %), Hamburg (Stand 2020: 42,0 %) und Berlin (41,1 %) sowie in Hessen (38,7 %).
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Guten Tag,
in einer Kita wurden die Öffnungszeiten aufgrund von Personalmangel reduziert und die Vollzeit - Mitarbeitenden dadurch zum Minus machen gezwungen. Ist das zulässig?
Lg
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