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Bezahlung nach Tvöd für Vollstreckungen, Mahnungen, Pfändung, Insolvenzen
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Guten Abend,
Ich arbeite in einer Landesbehörde in Osnabrück. Seit 2012 bin ich dort angestellt. Nun habe mir meine Tätigkeitsbeschreibung angeschaut und gemerkt, dass ich evtl 20% dieser Tätigkeiten ausführe. Ich mache seit Einstellung IT Tätigkeiten. Unser Personalrat sagte ich wäre mit diesen Tätigkeiten eher E 06. Aber wie kann ich meine E 06 einfordern, wenn meine Tätigkeiten nicht meiner damaligen Tätigkeitsbeschreibung entsprechen?
Schönen Abend
Hendrik
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Hallo,
ich bin Heilerziehungspflegerin und arbeite 30% in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderungen.
Ich habe noch eine kleine Tochter, deshalb kann ich da gerade nicht aufstocken, da ich mehr schichten würde.
Nun bin ich alleinerziehend und benötige mehr Geld.
Ich würde gerne für zwei Vormittage im Kindergarten arbeiten. Wie würde ich da im SuE eingestuft werden?
Bislang habe ich keine Erfahrung im Kindergartenbereich.
Vielen Dank
Grüße von Katja
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Hallo,
bei mir hat sich der Beihilfeanspruch von 70 % auf 50 % verringert. Jetzt verlangt auf einmal meine private Krankenversicherung 50 % Beitrag mehr. Es sind 120 Euro die die Versicherung teurer werden soll. Wenn man die 20 % Beihilfeänderung sieht, hätten es nur 60 Euro sein dürfen. Ich verstehe das nicht.
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Wie sind die Tarife in der Entsorgung?
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Wie sind die Tarife für Mitarbeiter der entsorgung
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Arbeite seit 22 Jahren in meiner Firma, seit 7 Jahren als Fachkraft. In welcher Gruppe muss ich eingruppiert werden?
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Zu was gehört die Entsorgung der Stadtwerke?
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Wann muss der Krankenschein beim AG vorliegen
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Guten Abend,
Ich bin nach TV-L eingruppiert, EG 5, Behörde ist in Niedersachsen. Eigtl als Verwaltungskraft in einer IT- Abteilung. Dementsprechend mache ich seit ca 6 Jahren eher IT basierte Tätigkeiten. Die ersten 3 Monate hatte ich Verwaltungstätigkeiten gemacht, bis mein FB Leiter merkte dass ich in der IT Welt mithalten. Unter anderen mache ich folgende Tätigkeiten eigenständig:
- Rechtvergabe für Interne und Externe auf diversen Plattformen
- Einrichtungen von spezifischen Adressen für Landesbedienstete
- Bereitstellung von Materialien und Prüfungen für Universitäten
- Support für verschiedene Plattformen mit Administrationsrechren
- etc
Meine Tätigkeitsbeschreibung ist allerdings für eine Verwaltungskraft. Mein Vorgesetzter möchte nun eine höhere Entgeltgruppe. Ich denke dass die Personalabteilung nun mitteilen wird, dass diese Tätigkeiten nicht übertragen wurden. Der FB Leiter sagt aber, dass sie niemand anders hier macht außer mir und dies seit Jahren und Tätigkeiten sich mit der Zeit durch Technik und neuer Programme mit verändert hat, so dass meine Tätigkeiten sich auch verändert haben. Und dass ein gewisser Anteil von IT in der Regel eine E6 wäre.
Ich würde gern Eure Meinung dazu hören, in wieweit ich vorgehen könnte um meine jahrelangen IT Tätigkeiten durchzubekommen. Gewohnheitsrecht? Schleichende Veränderungen? Ausführungen der Tätigkeiten durch Auftrag des FB Leiters?
Vielen Dank
Sascha
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Bin seit 23 Jahren in einer Einrichtung Pflege- und Rehabilitation tätig. Seit ca. 8 Jahren als Ltg. der Abteilung Soz. Betreuung tätig. Es handelt sich um eine private Einrichtung. Erst in diesem Monat wurde mir mit der Gehaltsabrechnung mitgeteilt, dass ich in TVöD-KR W P7 (6) 1 (1) eingestuft wurde. Kann mir jemand erklären, ob das rechtens ist und was ich für Aufgaben haben müsste für P8? Wo kann ich das entsprechend nachlesen? Hab ich ein Mitspracherecht bei der Einstufung? Muss ich die Einstufung so hinnehmen? Danke für alle Hinweise im Voraus. V.
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Ich leite für unsere Einrichtung das Ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung und oder einer Suchterkrankung.
Wir haben in meinem Bereich ca 170 Klienten. Mein Team besteht mittlerweile aus 20 Mitarbeitern.
Ich bin in S12 Stufe 4 eingruppiert, was mir aber aufgrund der Größe der Abteilung als zu niedrig erscheint. Welche Entgeltgruppe wäre realistisch oder ist S12 tatsächlich die übliche Entgeltgruppe?
Ich bin übrigens Diplom Sozialpädagoge mit staatlicher Aberkennung.
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Was ist hier für eine Entlohnung angemessen?
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Ich leite für unsere Einrichtung das Ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung und oder einer Suchterkrankung.
Wir haben in meinem Bereich ca 170 Klienten. Mein Team besteht mittlerweile aus 20 Mitarbeitern.
Ich bin in E12 Stufe 4 eingruppiert, was mir aber aufgrund der Größe der Abteilung als zu niedrig erscheint. Welche Entgeltgruppe wäre realistisch oder ist E12 tatsächlich die übliche Entgeltgruppe?
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Hallo,
ist die Leistungsprämie pfändbar, oder unterliegt diese einem besonderen Pfändungsschutz.
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