Leitung Betreuung (Ergotherapeuten) Einstufung
#1

Bin seit 23 Jahren in einer Einrichtung Pflege- und Rehabilitation tätig. Seit ca. 8 Jahren als Ltg. der Abteilung Soz. Betreuung tätig. Es handelt sich um eine private Einrichtung. Erst in diesem Monat wurde mir mit der Gehaltsabrechnung mitgeteilt, dass ich in TVöD-KR W P7 (6) 1 (1) eingestuft wurde. Kann mir jemand erklären, ob das rechtens ist und was ich für Aufgaben haben müsste für P8? Wo kann ich das entsprechend nachlesen? Hab ich ein Mitspracherecht bei der Einstufung? Muss ich die Einstufung so hinnehmen? Danke für alle Hinweise im Voraus. V.
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#2

Was ist denn im Arbeitsvertrag hinsichtlich der Anwendung des TVöD vereinbart? Soll dieser vollumfänglich gelten oder z. B. nur "in Anlehnung"?
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#3

Im Arbeitsvertrag vor 23 Jahren steht Vergütung in Anlehnung an AVE (1994) und zwar nach Anlage 2 Tarifklasse II , Vergütungsgruppe Z. Tut. KR IV/5 . Der Ortszuschlag in Anlehnung an AVE wird nach Tarifklasse Ii/1 festgesetzt. Mehr ist nicht festgelegt im Arbeitsvertrag. Dann gab es lediglich eine Außertariflich Zulage: als Leitung in festgelegter Höhe und über Jahre eine festgelegte Summe zur Betriebszugehörigkeit. Wurde mit der Einstufung in TVöD-KR W P7 (6) 1 (1) nicht mehr gezahlt . Bin der Meinung der Wegfall ist nicht rechtens, da diese Zulagen über Jahre gezahlt wurden.
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#4

Hab aktuell zum gezahlten Tarif keinen Arbeitsvertrag…
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#5

Danke für die gut formulierte Frage, ob der TVöD vollumfänglich oder nur in Anlehnung gelten soll. Hierzu habe ich keine Mitteilung oder Information vom Arbeitgeber erhalten. Werde hinterfragen mit Einspruch? oder Widerspruch ? zur Gehaltsabrechnung Abrechnung vorerst. Oder wie würden Sie vor gehen?
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#6

Wird denn weniger gezahlt als zuvor?

Welche tatsächlich bestehenden Ansprüche werden denn nicht erfüllt?

Ggf. einen anderen Arbeitgeber suchen der bereit ist das zu bezahlen, was man fordert. Ggf. entsprechend mit dem Arbeitgeber verhandeln.
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#7

Es werden bisher gezahlte Zulagen nicht gezahlt, welche über Jahre gezahlt wurden u. a. Betriebszugehörigkeit und eine andere Zulage. Das die andere Zulage wegfällt , kann sein ,das das ok ist , aber Jahrelang gezahlte Betriebszugehörigkeit???? Ansonsten ist es mehr insgesamt ;als vorher was gezahlt wurde, aber halt ohne Begründung und Erklärung zur Veränderung d.Gehaltszahlung. 

Werde in mdl. gegebenenfalls schriftliche Verhandlung gehen
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#8

Wenn es mehr ist als zuvor ist es nicht zu beanstanden.

Wenn man mehr Geld will muss man verhandeln bzw. ggf. einen Arbeitgeber suchen der das gewünschte Gehalt zahlt.
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