22.07.2025, 20:58
Ich bin gelernte Ergotherapeutin und leite in einem Pflegeheim für psychisch kranke und suchtkranke Menschen die soziale Betreuung. In der Einrichtung leben 114 Bewohner, davon werden 13 in der Kurzzeitpflege versorgt. Momentan bin ich in Entgeltgruppe 9b TVöD VKA eingestuft. Nun soll ich die Leitung für eine zweite Einrichtung mit 40 geriatrischen Bewohnern übernehmen. Ist 9c dafür gerechtfertigt? Ich arbeite komplett selbständig und mir sind 17 Mitarbeiter in Teilzeit unterstellt.