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Geschrieben von: Gast, 27.01.2026, 16:15, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Wo genau wende ich mich hin, wenn meine Einstufung als Vertretungslehrerin meine langjährige Berufserfahrung in einem anderen Bundesland nicht berücksichtigt? 
Danke für eine Antwort.

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Geschrieben von: Gast, 27.01.2026, 15:36, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Wie wird man eingruppiert bei 24 Kindern? u3 Einrichtung, 9 mitarbeiter plus Küchenkraft .
Ist das gesetzlich ok?

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Geschrieben von: Gast, 27.01.2026, 14:56, Forum: TV-N, Antworten (1)

Hallo, ich möchte gerne wissen, in welche Entgeltgruppe gehört das Forderungsmanagement? VG

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Geschrieben von: Gast, 26.01.2026, 19:19, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Ein Hallo in die Runde,

bei uns auf der Arbeit haben wir seit einigen Jahren ein elektronisches Zeitarbeitskonto, man meldet sich morgens am Dienstcomputer an und abends wieder ab.
Die Computer werden vom Arbeitgeber gestellt und sind nicht personenbezogen. Abteilungsintern dürfte jeder Mitarbeiter an jeden PC in der Abteilung um sich an- und abzumelden.
Ein Kollege war davon bis jetzt befreit, da er keinen zugewiesenen Computer hat, er braucht für seine Arbeit keinen, ist aber einem Bereich unterstellt.
Seit dem 01.01.2026 muss auch er das el. Zeitarbeitskonto führen. 


Leider lassen ihn die Bereichskollegen nicht an die Dienstcomputer und fordern jetzt eine Dienstanweisung.
Ja, das hört sich nach Kindergarten an, das An- und Abmelden dauert keine 5 Minuten. Die Kollegen müssten sich nichtmal aus ihrem Account abmelden. 
Braucht es für sowas wirklich eine Dienstanweisung?
Wenn ja, wem schreibt man die dann? Dem Kollegen, der nicht an den PC darf oder den Kollegen, die ihn nicht an den PC lassen.
Der besagte Kollege hat einen GdB 100, wäre da der Schwerbehindertenbeauftragte eine Möglichkeit? Oder gar der Personalrat?

Liebe Grüße
Silke

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Geschrieben von: Gast, 26.01.2026, 18:10, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Welche Voraussetzungen müssen für Vergütungsgruppe P8 TVöD -K erfüllt werden?

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Geschrieben von: Gast, 26.01.2026, 15:03, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Welche Gehaltsstufe für eine Verwaltungskraft mit 25 jähriger Berufserfahrung?

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Geschrieben von: Gast, 26.01.2026, 13:21, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Was passiert mit den gutgeschriebenen Überstunden und Urlaubsansprüchen?
Werden sie ausgezahlt oder verfallen sie?

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Geschrieben von: Gast, 26.01.2026, 11:23, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,
momentan bin ich eingestuft in E5. Meine Arbeit wird sich demnächst ändern und dem entsprechend soll ich auch anders eingestuft werden. Wäre E8 denkbar?
Ich soll eigenverantwortlich Produkte erstellen, Arbeitsanweisungen schreiben sodass andere sich daran halten können, Ware bestellen und diese in Eigenverantwortung Verarbeiten.

Tarifvertrag ist TVöD VKA.

Würde mich freuen wenn das jemand weiß.

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Geschrieben von: Gast, 26.01.2026, 10:54, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (2)

Hallo Zusammen, wir haben hier in der Firma gerade einen interessanten Fall. 

Normal ist die Regelung für den 24.12 und 31.12. jeweils einen halben Urlaubstag einzubringen.
Dieses Jahr ist nun das erste Mal, dass einige Minusstunden haben. 

Die Erklärung der Personalabteilung: 
Ich arbeite 25 Stunden die Woche, Mo-Fr 08:00-13:00 Uhr
Arbeitszeitrahmen ist 07:30 - 15:30 Uhr.

Die berechnen das jetzt so: 07:30 Uhr Beginn, da rechnen die einen halben Urlaubstag drauf (2,5 Stunden) , dann ist es 10 Uhr und der Tarif zahlt wohl erst ab 12:00 Uhr. Also ziehen die mir 2 Stunden ab, von 10-12 Uhr
Und das gleiche auch an Silvester. Ist das rechtens, wenn das auch nie so kommuniziert wurde?

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Geschrieben von: Gast, 26.01.2026, 09:50, Forum: Landesbeamte, Antworten (1)

Guten Tag! Ich bin derzeit als Bibliotheksreferendarin in Berlin auf Zeit verbeamtet. Mit dem Ende des Referendariats endet meine Verbeamtung automatisch und ich habe derzeit keine Aussicht auf eine Anschlussbeschäftigung (weder als Beamtin noch als Angestellte). Hätte ich in diesem Fall im Anschluss Anspruch auf ALG oder was ist meine Alternative?
Danke für die Hilfe!

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Geschrieben von: Gast, 26.01.2026, 08:47, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
ich bin momentan in der Entgeltgruppe E5 eingestuft. Demnächst soll sich meine Arbeit aber grundlegend ändern. Ich soll in eigener Verantwortung Produkte erstellen und Arbeitsabläufe so erarbeiten, dass andere sich danach richten können. Dies wird von mir in Eigenverantwortung erarbeitet und durchgeführt. Welche Einstufung kann ich damit wohl erreichen? Wäre E8 denkbar?

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Geschrieben von: Gast, 26.01.2026, 08:42, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Guten Morgen,
ich bin Kitaleitung in einer Kita mit 75 Kindern. Wo bin ich eingestuft? In S13 oder S16? Vielen Dank für eine Antwort.

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Geschrieben von: Gast, 25.01.2026, 20:07, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (6)

Bin aus Sachsen und habe mich freiwillig bei der VBL versichert.
Kann ich die Versicherung, wegen Vertrauensbruch, kündigen und mir den Betrag auszahlen lassen?

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Geschrieben von: Gast, 25.01.2026, 10:25, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo, muss ich Minusstunden nacharbeiten, wenn mein Betrieb sechs Wochen schließt im Sommer und ich aber nicht soviel Urlaub habe ?

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Geschrieben von: Gast, 24.01.2026, 20:56, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Wird ein Teilhabeassistent / Schulbegleiter nach Tvöd SuE bezahlt?  Wenn ja in welcher Eingruppierung?

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Forum Bürgerfragen:

Eheschließung Doppelstaatler/Erbringung Ledigkeitsbescheinigung ​

Geschrieben von Gast am 08.12.2014, 18:49 (1 Antwort)
Guten Abend,

wir sind derzeit sehr am Boden. Vor bereits zwei Jahren wollten wir uns trauen lassen, allerdings war mein Verlobter da noch kein Deutscher. Kurz vorab die Fakten:

Ich bin Deutsche und habe aufgrund meiner Eltern die polnische Staatsangehörigkeit als 2. Staatsangehörigkeit. Von mir werden die gängigen Dokumente zur Eheschließung verlangt. Alles kein Problem.

Mein Verlobter ist 1994 aus dem damaligen Jugoslawien, genauer aus dem Kosovo, als Flüchtling mit seiner Familie nach Deutschland gekommen. Er hatte bis 2008 die jugoslawische Staatsangehörigkeit. Nach der Unabhängigkeit vom Kosovo war er dann serbischer Staatsbürger ohne dass er einen Pass oder sonst etwas vorliegen oder je beantragt hat, denn Jugoslawien gibt es ja nicht mehr. Er beantragte dann die kosovarische Staatsangehörigkeit damit er ein Ausweispapier hat.
Im November 2013 begann die Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies begann mein Verlobter hauptsächlich, weil wir dann kein Ehefähigkeitszeugnis mehr erbringen müssen. Es wurde ihm dann auferlegt, die kosovarische Staatsangehörigkeit abzulegen da er ja neben der deutschen nur eine SA haben darf. Es wurde davon abgesehen, ihm aufzuerlegen, die serbische SA abzulegen, weil es zwischen Serbien und Kosovo kein Abkommen gibt, und Kosovaren dort allein schon aus politischem Hintergrund keine Unterlagen aushändigen. Er wird dort nicht einmal als Staatsbürger Serbiens angesehen, weil er sich für die kosovarische SA entschieden hat.
Die Ausländerbehörde ist war also aufgeklärt und weiß über die politische und bürokratische Situation im Balkan Bescheid und verzichtet auf Unterlagen aus Serbien bzw. auf die Ablegung der SA und nimmt eine doppelte SA "in Kauf".
Für Kosovaren besteht in Serbien zudem eine Gefahr für Leib und Leben.

Nun verlangt das Standesamt für die Eheschließung eine Ledigkeitsbescheinigung aus Serbien. Er hat alle Dokumente u.a. Geburtsurkunde usw.für die Einbürgerung aus Kosovo erhalten, demnach wird sein Geburtenregister im Kosovo geführt. Wieso muss er dann eine Ledigkeitsbescheinigung aus einem Land haben, wo er noch nie gelebt hat, nie einen Pass gehabt hat, nie die SA überhaupt beantragt hat? Wieso nicht aus dem Kosovo, wo doch sehr viel wahrscheinlicher eine Ehe eingegangen hätte werden können und wo auch sein Geburtenregister geführt wird?
Wir haben uns an die serbische Botschaft in Hamburg gewandt. Dort wurde uns mitgeteilt, dass sie uns keine Dokumente ausstellen kann, das muss vor Ort in Serbien passieren.
Wohin sollen wir denn da? Wer soll denn seine Ledigkeit bescheinigen können? Wer wird bereit sein eine Negativbescheinigung auszustellen? Dann wird mir von anderen Fällen erzählt, wo auch Dokumente aus Mazedonien beschafft werden mussten, von einem mazedonischen SB. Das ist doch wie Apfel und Birne und nicht mit unserem"Fall" vergleichbar.
Wir entschieden also in Dänemark zu heiraten. Der Termin ist Mitte Januar 2015. Nun wollte ich vom Standesamt wissen, welche Unterlagen ich für die Namenserklärung nach der Trauung in Dänemark benötige. Sie sagte, dasselbe wie wenn sie hier heiraten würden. Mir bringt die Eheschließung in Dänemark keine Vorteile eher Nachteile. Denn dann braucht mein Verlobter nicht mehr die Ledigkeitsbescheinigung, sondern eine Familienstandbescheinigung aus Serbien und die sei noch teurer oder schwieriger zu beschaffen.

Ist das so alles richtig? Darf sie für die Namenserklärung wieder die Heiratsunterlagen verlangen? Ich konnte mich wirklich nicht mehr halten am Telefon und bin in Tränen ausgebrochen. Wieso wird es uns denn so schwer gemacht? Was soll das alles? Dann wird mir noch gesagt ich könnte auch in New York oder sonst wo heiraten, läuft immer gleich. Als wenn es ein Wunsch von uns wäre ohne Familie in Dänemark zu heiraten.
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