Wo genau wende ich mich hin, wenn meine Einstufung als Vertretungslehrerin meine langjährige Berufserfahrung in einem anderen Bundesland nicht berücksichtigt?
Danke für eine Antwort.
Es geht um die Stufenzuordnung? Einschlägige Berufserfshrung ist bis Stufe 3 zu berücksichtigen. Wenn die Einstufung in Stufe 1 oder 2 erfolgte, wären entsprechende Nachweise an den Arbeitgeber zu senden. Am besten an die Stelle, über welche die Einstellung erfolgte.
Mehr als Stufe 3 hätte vor Vertragsabschluss verhandelt werden müssen. Das ist nachträglich nicht mehr möglich.