Einstufung als Vertretungslehrerin
#1

Wo genau wende ich mich hin, wenn meine Einstufung als Vertretungslehrerin meine langjährige Berufserfahrung in einem anderen Bundesland nicht berücksichtigt? 
Danke für eine Antwort.
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#2

Es geht um die Stufenzuordnung? Einschlägige Berufserfshrung ist bis Stufe 3 zu berücksichtigen. Wenn die Einstufung in Stufe 1 oder 2 erfolgte, wären entsprechende Nachweise an den Arbeitgeber zu senden. Am besten an die Stelle, über welche die Einstellung erfolgte.
Mehr als Stufe 3 hätte vor Vertragsabschluss verhandelt werden müssen. Das ist nachträglich nicht mehr möglich.
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