Mobbing in der Müllabfuhr – Was Beschäftigte im öffentlichen Dienst wissen sollten
Die Müllabfuhr zählt zu den körperlich anspruchsvollsten Tätigkeiten im öffentlichen Dienst. Neben der schweren Arbeit, Schichtbeginn am frühen Morgen und engem Zeitdruck kommt es in manchen Teams zu Spannungen, die sich zu Mobbing entwickeln können. Diese Seite zeigt typische Situationen, rechtliche Rahmenbedingungen und konkrete Schritte für Betroffene.
Warum kommt es in der Müllabfuhr häufig zu Mobbing?
Die Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass Konflikte schneller eskalieren können:
- Körperlich extrem belastende Arbeit: Leistungsunterschiede werden sofort sichtbar und können Neid oder Abwertung auslösen.
- Enge Zusammenarbeit in festen Tourenteams: Wenn es persönliche Spannungen gibt, wirken diese unmittelbar und jeden Tag.
- Harter Umgangston: Der Umgang miteinander ist oft direkter als in anderen Bereichen – die Grenze zwischen Spaß und Schikane wird schnell überschritten.
- Hoher Zeitdruck: Bei Verspätungen oder Störungen sucht man schnell nach Schuldigen.
- Wenig Außenkontakt: Probleme spielen sich „im Fahrzeug“ oder „auf Tour“ ab – ohne Zeugen und ohne Einblick durch Vorgesetzte.
- Wenig Wechsel der Teams: Konflikte können sich über lange Zeiträume festsetzen.
Typische Mobbinghandlungen in der Müllabfuhr
Im Gegensatz zu Verwaltungsbereichen findet Mobbing hier oft im praktischen Arbeitsablauf statt:
- Absichtlich überhöhtes Arbeitstempo, um jemanden „fertigzumachen“.
- Bewusstes Zuordnen besonders schwerer oder langer Touren.
- Kollegen fahren zu früh vom Sammelpunkt los oder lassen jemanden stehen.
- Ignorieren von Funkanrufen oder Zurufen.
- Ständiges Kritisieren: „Zu langsam“, „zu schwach“, „nicht belastbar“.
- Abwertung neuer Kollegen („Mal sehen, wie lange der bleibt“).
- Gerüchte über Krankheitstage oder vermeintliche Arbeitsunlust.
- Soziale Isolation während Pausen oder Treffpunkten.
Wann spricht man rechtlich von Mobbing?
Mobbing liegt vor, wenn feindselige Handlungen über einen längeren Zeitraum wiederholt auftreten. Einzelne Streitigkeiten oder der in vielen Teams raue Ton reichen nicht aus – aber systematische Ausgrenzung schon.
Gerichte erkennen Mobbing u. a. dann an, wenn:
- Arbeitsabläufe gezielt gestört oder sabotiert werden.
- Beschäftigte dauerhaft beleidigt oder herabgesetzt werden.
- jemandem bewusst seine Aufgaben erschwert werden.
- Personen wiederholt benachteiligt oder isoliert werden.
Welche Rechte haben Beschäftigte der Müllabfuhr?
- Schutzpflicht des Arbeitgebers: Kommunale Betriebe müssen Mobbing verhindern und eingreifen.
- Beteiligung des Personalrats: Im öffentlichen Dienst ist der Personalrat eine wichtige Anlaufstelle.
- Beschwerderecht nach § 84 BetrVG / ähnliche Landesregelungen: Beschwerden müssen ernsthaft geprüft werden.
- Dokumentationsrecht: Betroffene dürfen Vorfälle genau protokollieren.
- Anspruch auf Umsetzung oder Klärung: Wenn Teams dauerhaft nicht funktionieren, muss der Arbeitgeber Lösungen prüfen.
- Rechtliche Schritte: In schweren Fällen sind Abmahnungen, Versetzungen oder Schadenersatzforderungen möglich.
Wie sollten Betroffene vorgehen?
- Vorfallliste führen: Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen, Handlungen, Zeugen.
- Vertrauensperson einschalten: z. B. Vertrauensmann der Gewerkschaft.
- Personalrat kontaktieren: Dieser kann Gespräche einfordern oder vermitteln.
- Vorgesetzte informieren: Möglichst schriftlich, um Spuren zu hinterlassen.
- Betriebsarzt oder psychologische Unterstützung: Belastungsreaktionen früh erkennen.
- Rechtsberatung: In schweren Fällen kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen.
Gerichtsentscheidungen zum Thema (Allgemeine Mobbing-Urteile)
Konkrete Müllabfuhr-Urteile sind selten veröffentlicht, aber folgende Entscheidungen helfen beim Verständnis, wie Gerichte Mobbing am Arbeitsplatz beurteilen:
- Landgericht Siegen (Bauhof Hilchenbach): Anerkannter Mobbingfall mit Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers.
- Landesarbeitsgericht Thüringen: Erhöhter Schadensersatz bei systematischer Ausgrenzung.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz-Urteile bei Diskriminierung: Arbeitgeber haftet für Pflichtverletzungen bei Nichthandeln.
- Strafrechtliche Urteile wegen Beleidigung oder Nötigung: Auch Kollegen können strafrechtlich belangt werden.
FAQ: Häufige Fragen zur Müllabfuhr
Warum ist das Arbeitstempo oft ein Konfliktpunkt?
Weil die Arbeit sehr körperlich ist und Leistungsunterschiede sofort sichtbar sind. Einige nutzen das aus, um Druck zu erzeugen.
Darf ich eine andere Tour verlangen?
Ja, in Ausnahmefällen oder bei gesundheitlichen Problemen kann eine Umsetzung möglich sein.
Was ist, wenn der Fahrer mich absichtlich stehen lässt?
Das ist ein klarer Verstoß gegen die Arbeitspflichten und kann disziplinarische Folgen haben.
Gibt es Unterstützung für psychische Belastung?
Ja, kommunale Betriebe haben in der Regel Betriebsärzte und externe Beratungsangebote.
Fazit
Mobbing in der Müllabfuhr ist kein Einzelfall und entsteht häufig aus der harten Arbeitssituation heraus. Wer betroffen ist, sollte frühzeitig handeln, Unterstützung suchen und seine Rechte nutzen. Niemand muss Mobbing am Arbeitsplatz hinnehmen.

