Haftung bei Fehlern im Netzbetrieb – Ihre Rechte als Mitarbeiter der Stadtwerke
Ein kleiner Fehler – große Folgen. Wer im Netzbetrieb der Stadtwerke bei Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme arbeitet, trägt viel Verantwortung. Doch was passiert, wenn Ihnen dabei ein Missgeschick unterläuft? Müssen Sie für entstandene Schäden persönlich haften? Hier erfahren Sie, was gilt – und wie Sie sich absichern können.
Grundsatz: Arbeitnehmer haften nur eingeschränkt
Nach ständiger Rechtsprechung (z. B. Bundesarbeitsgericht) gilt: Wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit einen Schaden verursachen, sind Sie nicht automatisch voll haftbar.
Unterschiedliche Formen der Fahrlässigkeit
Im Arbeitsrecht wird zwischen verschiedenen Graden der Fahrlässigkeit unterschieden:
- Einfache (leichte) Fahrlässigkeit: Keine Haftung (z. B. kurzer Moment der Unachtsamkeit)
- Mittlere (normale) Fahrlässigkeit: Schaden wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt
- Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz: Sie haften in der Regel voll
Praxisbeispiele
- 🔌 Stromnetz: Sie schalten im Umspannwerk versehentlich falsch und verursachen einen Stromausfall – bei mittlerer Fahrlässigkeit kann eine Teilhaftung drohen.
- 💧 Wasserversorgung: Sie vergessen, einen Schachtdeckel nach der Wartung zu sichern, und jemand verletzt sich – bei grober Fahrlässigkeit kann der Schaden auf Sie übergehen.
- 🛠 Werkzeug: Sie lassen ein Fahrzeug unverschlossen – das Werkzeug wird gestohlen. Je nach Situation kann das als leicht bis grob fahrlässig eingestuft werden.
Wann haftet der Arbeitgeber?
Im Normalfall übernimmt Ihr Arbeitgeber den Schaden vollständig, wenn Ihnen nur leichte oder mittlere Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz werden Sie zur Kasse gebeten. Dies ist in den üblichen Tarifverträgen der Stadtwerke geregelt:
- § 3 Absatz 6 im Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V)
- § 3 Absatz 6 im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA)
Kommt es im Zusammenhang mit einem Fehler zu einem Personenschaden, kann zusätzlich ein Arbeitsunfall im öffentlichen Dienst vorliegen. In solchen Fällen greifen besondere Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Was Sie tun können
Um das Risiko einer persönlichen Haftung zu minimieren, sollten Sie im Arbeitsalltag besonders sorgfältig vorgehen. Entscheidend ist vor allem, dass Sie sich an betriebliche Vorgaben halten und sicherheitsrelevante Abläufe nicht eigenmächtig verändern.
- Arbeiten Sie nach Anweisung und dokumentieren Sie Übergaben
- Halten Sie Sicherheitsstandards strikt ein
- Sprechen Sie Probleme und unsichere Situationen frühzeitig an
- Fragen Sie im Zweifel nach – insbesondere bei Gefahrenstellen oder Alleinarbeit
Gibt es eine Versicherung?
Viele kommunale Arbeitgeber haben eine Betriebshaftpflicht oder schließen Haftpflichtversicherungen für Mitarbeitende ab. Ob Sie abgesichert sind, hängt vom Einzelfall und den Dienstvereinbarungen ab. Fragen Sie im Zweifel beim Personalrat oder der Personalabteilung nach.
In vielen Fällen greift zusätzlich der sogenannte innerbetriebliche Schadensausgleich. Das bedeutet, dass Schäden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Billigkeitsgrundsätzen verteilt werden.
Fazit
Auch wenn Ihre Tätigkeit im Netzbetrieb anspruchsvoll und risikobehaftet ist: Sie sind nicht allein. Die gesetzliche Haftung schützt Sie vor existenzbedrohenden Forderungen – solange Sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln. Bleiben Sie aufmerksam, nutzen Sie Schutzmaßnahmen und klären Sie kritische Situationen frühzeitig.
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