Haftung bei Fehlern im Netzbetrieb – Deine Rechte als Mitarbeiter der Stadtwerke
Ein kleiner Fehler – große Folgen. Wer im Netzbetrieb bei Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme arbeitet, trägt viel Verantwortung. Doch was passiert, wenn dir dabei ein Missgeschick unterläuft? Musst du für entstandene Schäden persönlich haften? Hier erfährst du, was gilt – und wie du dich absichern kannst.
1. Grundsatz: Arbeitnehmer haften nur eingeschränkt
Nach ständiger Rechtsprechung (z. B. Bundesarbeitsgericht) gilt: Wenn du im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit einen Schaden verursachst, bist du nicht automatisch voll haftbar. Vielmehr wird unterschieden:
- Einfache (leichte) Fahrlässigkeit: Keine Haftung (z. B. kurzer Moment der Unachtsamkeit)
- Mittlere (normale) Fahrlässigkeit: Schaden wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt
- Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz: Du haftest in der Regel voll
2. Praxisbeispiele
- 🔌 Stromnetz: Du schaltest im Umspannwerk versehentlich falsch und verursachst einen Stromausfall – bei mittlerer Fahrlässigkeit kann eine Teilhaftung drohen.
- 💧 Wasserversorgung: Du vergisst, einen Schachtdeckel nach der Wartung zu sichern, und jemand verletzt sich – bei grober Fahrlässigkeit kann der Schaden auf dich übergehen.
- 🛠 Werkzeug: Du lässt ein Fahrzeug unverschlossen – das Werkzeug wird gestohlen. Je nach Situation kann das als leicht bis grob fahrlässig eingestuft werden.
3. Wann haftet der Arbeitgeber?
Im Normalfall übernimmt dein Arbeitgeber den Schaden vollständig, wenn dir nur leichte oder mittlere Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz wirst du zur Kasse gebeten. Dies ist in den üblichen Tarifverträgen der Stadtwerke geregelt:
- § 3 Absatz 6 im Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V)
- § 3 Absatz 6 im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA)
4. Was du tun kannst
- Arbeite nach Anweisung und dokumentiere Übergaben
- Halte Sicherheitsstandards strikt ein
- Sprich Probleme und unsichere Situationen frühzeitig an
- Frage im Zweifel nach – besonders bei Gefahrenstellen oder Alleinarbeit
5. Gibt es eine Versicherung?
Viele kommunale Arbeitgeber haben eine Betriebshaftpflicht oder schließen Haftpflichtversicherungen für Mitarbeitende ab. Ob du abgesichert bist, hängt vom Einzelfall und den Dienstvereinbarungen ab. Frag im Zweifel beim Betriebsrat / Personalrat oder der Personalabteilung nach.
Fazit
Auch wenn dein Job im Netzbetrieb anspruchsvoll und risikobehaftet ist: Du bist nicht allein. Die gesetzliche Haftung schützt dich vor ruinösen Forderungen – solange du nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelst. Bleib aufmerksam, sichere dich ab und kläre kritische Situationen frühzeitig.
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