Bildungsurlaub im öffentlichen Dienst
Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Bildungsurlaub. Dabei handelt es sich um eine bezahlte Freistellung für Weiterbildung.
Viele fragen sich: Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub – und wie viele Tage stehen mir zu?
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist eine gesetzlich geregelte Freistellung von der Arbeit für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen.
- bezahlte Freistellung
- keine Anrechnung auf den Erholungsurlaub
- für berufliche oder politische Weiterbildung
➡️ Während des Bildungsurlaubs wird das Gehalt weitergezahlt.
Was ist ein anerkannter Bildungsurlaub?
Nicht jede Weiterbildung ist automatisch als Bildungsurlaub anerkannt.
- offizielle Anerkennung durch das Bundesland erforderlich
- z. B. Sprachkurse oder berufliche Weiterbildung
➡️ Ohne Anerkennung besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub.
Gilt Bildungsurlaub im öffentlichen Dienst?
Ja. Auch im öffentlichen Dienst besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Bildungsurlaub.
Allerdings gilt:
- Rechtsgrundlage sind die Bildungsurlaubsgesetze der Bundesländer
- Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein
➡️ Es gibt kein einheitliches Bundesgesetz.
Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen Ihnen zu?
In den meisten Bundesländern gilt:
- in der Regel 5 Tage pro Jahr
- teilweise 10 Tage innerhalb von 2 Jahren
Die genaue Anzahl hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
Bildungsurlaub nach Bundesland
Die Regelungen zum Bildungsurlaub unterscheiden sich je nach Bundesland. Die folgende Übersicht zeigt die gesetzlichen Ansprüche:
| Bundesland | Anspruch | Besonderheiten |
| Baden-Württemberg | 5 Tage/Jahr | nach 12 Monaten Beschäftigung |
| Bayern | kein gesetzlicher Anspruch | nur freiwillige Regelungen durch Arbeitgeber |
| Berlin | 10 Tage / 2 Jahre | Zusammenfassung der Ansprüche möglich |
| Brandenburg | 10 Tage / 2 Jahre | Anspruch kann gebündelt werden |
| Bremen | 10 Tage / 2 Jahre | auch politische Weiterbildung umfasst |
| Hamburg | 10 Tage / 2 Jahre | gesetzlich geregelt |
| Hessen | 5 Tage/Jahr | Anspruch auch für junge Beschäftigte erweitert |
| Mecklenburg-Vorpommern | 5 Tage/Jahr | nach Wartezeit im Arbeitsverhältnis |
| Niedersachsen | 5 Tage/Jahr | Zusammenlegung auf zwei Jahre möglich |
| Nordrhein-Westfalen | 5 Tage/Jahr | Übertragung auf Folgejahr möglich |
| Rheinland-Pfalz | 10 Tage / 2 Jahre | freie Aufteilung möglich |
| Saarland | 6 Tage/Jahr | gesetzlich geregelt |
| Sachsen | kein gesetzlicher Anspruch | nur freiwillige Regelungen |
| Sachsen-Anhalt | 5 Tage/Jahr | gesetzlich geregelt |
| Schleswig-Holstein | 5 Tage/Jahr | Anspruch nach Wartezeit |
| Thüringen | 5 Tage/Jahr | gesetzlich geregelt |
➡️ Maßgeblich sind die jeweiligen Landesgesetze. Im Einzelfall können zusätzliche Voraussetzungen gelten.
Voraussetzungen für Bildungsurlaub
Ein Anspruch besteht in der Regel, wenn:
- das Arbeitsverhältnis eine bestimmte Mindestdauer besteht
- die Weiterbildung anerkannt ist
- der Antrag rechtzeitig gestellt wird
➡️ Entscheidend ist, dass die Maßnahme offiziell als Bildungsurlaub anerkannt ist.
Gilt Bildungsurlaub auch für Beamte?
Für Beamte gelten die Regelungen zum Bildungsurlaub in dieser Form in der Regel nicht.
Stattdessen bestehen eigene Vorschriften, z. B.:
- Fortbildung im Rahmen des Dienstverhältnisses
- Sonderurlaub für bestimmte Weiterbildungen
- Teilnahme an dienstlich anerkannten Maßnahmen
➡️ Ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub wie bei Arbeitnehmern besteht für Beamte häufig nicht.
Weitere Informationen zum Beamtenrecht in Deutschland
Wie beantragt man Bildungsurlaub?
Der Antrag erfolgt beim Arbeitgeber.
- frühzeitig beantragen (oft mehrere Wochen vorher)
- Nachweis über die anerkannte Veranstaltung beifügen
- Zeitraum und Inhalt der Weiterbildung angeben
➡️ In vielen Bundesländern muss der Antrag etwa 4 bis 6 Wochen vor Beginn gestellt werden.
➡️ Eine Ablehnung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Kann Bildungsurlaub abgelehnt werden?
Der Arbeitgeber kann Bildungsurlaub nicht beliebig ablehnen.
- z. B. bei dringenden betrieblichen Gründen
- bei Fristversäumnis
- wenn die Maßnahme nicht anerkannt ist
➡️ Eine pauschale Ablehnung ist nicht zulässig.
Wird Bildungsurlaub bezahlt?
Ja. Während des Bildungsurlaubs erhalten Sie weiterhin Ihr normales Gehalt.
- keine Kürzung des Entgelts
- keine Anrechnung auf Urlaubstage
➡️ Die Kosten für den Kurs müssen Sie in der Regel selbst tragen.
Kann Bildungsurlaub angespart werden?
In vielen Bundesländern ist es möglich, den Anspruch aus zwei Jahren zu bündeln.
- z. B. 10 Tage am Stück
- abhängig vom jeweiligen Landesrecht
Unterschied zu Urlaub und Fortbildung
Bildungsurlaub ist nicht mit dem normalen Urlaub zu verwechseln:
- Erholungsurlaub: dient der Erholung
- Bildungsurlaub: dient der Weiterbildung
Mehr dazu: Urlaub im öffentlichen Dienst
Auch von interner Fortbildung ist Bildungsurlaub zu unterscheiden:
Fortbildung im öffentlichen Dienst
Typische Beispiele für Bildungsurlaub
- Sprachkurse
- IT-Weiterbildungen
- politische Bildung
- Kommunikation und Führung
➡️ Wichtig ist, dass die Maßnahme offiziell anerkannt ist.
FAQ – Bildungsurlaub im öffentlichen Dienst
Hat jeder Anspruch auf Bildungsurlaub?
Grundsätzlich ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wird das Gehalt weitergezahlt?
Ja, während des Bildungsurlaubs erhalten Sie weiterhin Ihr Entgelt.
Kann ich Bildungsurlaub ansparen?
Teilweise ist eine Zusammenlegung von zwei Jahren möglich.
Gilt Bildungsurlaub im TVöD?
Ja, unabhängig vom Tarifvertrag gilt das jeweilige Landesrecht, z. B. auch im TVöD.
Foren öffentlicher Dienst
In unseren Foren können Sie kostenlos Fragen zum Bildungsurlaub stellen und Erfahrungen austauschen:

