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Kommst Du denn aus Niedersachsen? In anderen Bundesländern kann das schon anders sein.
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Hallo, Danke erstmal für die Infos. Es geht mir bei der ganzen Sache gar nicht darum, ob ich Anspruch auf irgendeine gD-Stelle hab, sondern einfach um die Qualifikation zum gD an sich. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann habe ich, wenn ich den AL II mache und natürlich auch die Prüfung positi...
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Hallo PR-Kollege! Der muß Euch diese Unterlagen vorlegen, ob es ihm nun passt oder nicht. Der Anspruch darauf besteht glasklar. Ich würde sofort Kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen und dann schnurstracks zum Verwaltungsgericht. Anders geht es nicht mehr, leider. Das Ganze stinkt zum Himmel. Sie h...
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Hallo in die Runde, ich würde gerne mal Eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt hören: Ich bin Mitglied des Dienstellenpersonalrates beim Sozial- und Jugendamt einer Stadt in Baden-Württemberg. Infolge des BAG-Urteiles zur Eingruppierung von MitarbeiterInnen im Bereich Wohngeld haben aus dem Bereich...
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(17.04.2012, 21:31)Katharina schrieb: Dann geh mal auf die Homepage vom Studieninstitut Hannover (NSI). Da wird der A II für Angestellte und Beamte angeboten. Moin, OK war mir entgangen, dass der Aufstiegslehrgang mit dem A II zusammengefasst wurde. Eine Zulassung als Aufstiegslehrgang war dafür a...
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Vielleicht sollte man ihm klar machen, dass es sich erstmal lediglich um die Feststellung der Zuweisung der Aufgaben geht.
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Dann geh mal auf die Homepage vom Studieninstitut Hannover (NSI). Da wird der A II für Angestellte und Beamte angeboten.
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Danke für Deine Antwort. Nun hat er einen Termin, er weigert sich aber. Die Dienststelle hat keine Rechtsgrundlage angegeben. Allerdings steht im TVöD § 3 nur etwas vom Betriebsarzt. Nichts von einem Amtsarzt. Darauf beruft er sich. Ich weiß auch nicht wo das noch hinführt. Meines Erachtens müsste d...
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(16.04.2012, 22:32)Katharina schrieb: Der AII ist auch für Beamte der Lehrgang für den gehobenen Dienst. Aber ich gehe davon aus, daß Du nach Abschluss genau so wenig wie Angestellte einen Anspruch auf eine Stelle im gehobenen Dienst hast. Von daher solltest Du das mit dem P-Amt besprechen. Moin, ...
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Der AII ist auch für Beamte der Lehrgang für den gehobenen Dienst. Aber ich gehe davon aus, daß Du nach Abschluss genau so wenig wie Angestellte einen Anspruch auf eine Stelle im gehobenen Dienst hast. Von daher solltest Du das mit dem P-Amt besprechen.
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