18.04.2012, 12:26
Hallo in die Runde,
ich würde gerne mal Eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt hören:
Ich bin Mitglied des Dienstellenpersonalrates beim Sozial- und Jugendamt einer Stadt in Baden-Württemberg. Infolge des BAG-Urteiles zur Eingruppierung von MitarbeiterInnen im Bereich Wohngeld haben aus dem Bereich "Allgmeine Sozialhilfe/Grundsicherung nach SGB XII/Hilfe zur Pflege" insgesamt 7 KollegInnen einen Antrag nach § 37 TvÖD gestellt, da sie der Meinung sind, die Tätigkeit in der Sozialhilfesachbearbeitung weiche so erheblich von der Wohngeldsachbearbeitung ab, dass sich ein Anspruch auf Eingruppierung in der EG 9 ergäbe.
Nachdem diese Anträge zunächst negativ beschieden wurden, hatten wir (2 Mitglieder des PR, die betroffenen KollegInnen sowie ein Vertreter der Amtsleitung) heute auf Drängen des PR hin ein Gespräch beim Personal- und Organisationsamt unserer Stadt, um uns die Stellenbewertungen erklären zu lassen. Wie von uns im Vorfeld erwartet, hatte das P-Amt die Stellen geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die EG 8/A 8 zutreffend sei, sich somit auch kein Anspruch auf Vergütung nach EG9 ergäbe.
Der Amtsleiter des Pesonalamtes wurde aus dem Teilnehmerkreis heraus gebeten, den Kolleginnen/Kollegen Kopien der entsprechenden Stellenbewertungen auszuhändigen, damit - ggf. unter Einschaltung eines Anwaltes - der Sachverhalt nochmals geprüft werden kann. Diese Bitte wurde mit Hinweis, bei der heutigen Gesprächsrunde handle es sich um einen Einzelfall, der nicht bei jedem 37-er Antrag gegangen werden kann, abgelehnt. Man(n) wolle hier schließlich keinen Präzedenzfall schaffen.
Wir PR-Mitglieder hatten uns für diesen Fall im Vorfeld dahingehend vorbereitet, dass wir in unserer letzten Sitzung einen Beschluss gefasst haben, wonach wir vom Personalamt unter Hinweis auf den § 68 LPVG die Herausgabe dieser Informationen einfordern. Diesen Beschluss haben wir dann entsprechend präsentiert - der Amtsleiter des P-Amtes war nicht zum Einlenken bereit.
Was ratet Ihr zum weiteren Vorgehen? Geht es jetzt - rein formal betrachtet - direkt über die Schiene Verwaltungsgericht/Schiedsstelle oder können/sollten wir noch weitere Schritte (Beispielsweise Information des Dezernenten/Bürgermeisters) gehen?
Ich hoffe auf zahlreiche Antworten - Ihr würdet uns damit sehr unterstützen.
Bis hierhin erstmal danke fürs Mitlesen.
Gruß,
J.
ich würde gerne mal Eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt hören:
Ich bin Mitglied des Dienstellenpersonalrates beim Sozial- und Jugendamt einer Stadt in Baden-Württemberg. Infolge des BAG-Urteiles zur Eingruppierung von MitarbeiterInnen im Bereich Wohngeld haben aus dem Bereich "Allgmeine Sozialhilfe/Grundsicherung nach SGB XII/Hilfe zur Pflege" insgesamt 7 KollegInnen einen Antrag nach § 37 TvÖD gestellt, da sie der Meinung sind, die Tätigkeit in der Sozialhilfesachbearbeitung weiche so erheblich von der Wohngeldsachbearbeitung ab, dass sich ein Anspruch auf Eingruppierung in der EG 9 ergäbe.
Nachdem diese Anträge zunächst negativ beschieden wurden, hatten wir (2 Mitglieder des PR, die betroffenen KollegInnen sowie ein Vertreter der Amtsleitung) heute auf Drängen des PR hin ein Gespräch beim Personal- und Organisationsamt unserer Stadt, um uns die Stellenbewertungen erklären zu lassen. Wie von uns im Vorfeld erwartet, hatte das P-Amt die Stellen geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die EG 8/A 8 zutreffend sei, sich somit auch kein Anspruch auf Vergütung nach EG9 ergäbe.
Der Amtsleiter des Pesonalamtes wurde aus dem Teilnehmerkreis heraus gebeten, den Kolleginnen/Kollegen Kopien der entsprechenden Stellenbewertungen auszuhändigen, damit - ggf. unter Einschaltung eines Anwaltes - der Sachverhalt nochmals geprüft werden kann. Diese Bitte wurde mit Hinweis, bei der heutigen Gesprächsrunde handle es sich um einen Einzelfall, der nicht bei jedem 37-er Antrag gegangen werden kann, abgelehnt. Man(n) wolle hier schließlich keinen Präzedenzfall schaffen.
Wir PR-Mitglieder hatten uns für diesen Fall im Vorfeld dahingehend vorbereitet, dass wir in unserer letzten Sitzung einen Beschluss gefasst haben, wonach wir vom Personalamt unter Hinweis auf den § 68 LPVG die Herausgabe dieser Informationen einfordern. Diesen Beschluss haben wir dann entsprechend präsentiert - der Amtsleiter des P-Amtes war nicht zum Einlenken bereit.
Was ratet Ihr zum weiteren Vorgehen? Geht es jetzt - rein formal betrachtet - direkt über die Schiene Verwaltungsgericht/Schiedsstelle oder können/sollten wir noch weitere Schritte (Beispielsweise Information des Dezernenten/Bürgermeisters) gehen?
Ich hoffe auf zahlreiche Antworten - Ihr würdet uns damit sehr unterstützen.
Bis hierhin erstmal danke fürs Mitlesen.
Gruß,
J.