Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 27.06.2012 22:57, Forum Verwaltungsfachangestellte

Die Zeitschriften braucht man nicht und beim Zuschuss musst du mal beim Arbeitgeber nachfragen die meisten übernehmen alles bis auf die Zeitschrift komplett!!! Wünsche eine erfolgreiche Ausbildung!!!

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geschrieben von Gast, 27.06.2012 22:14, Forum Verwaltungsfachangestellte

Hallo! Ich fange in der Nähe von Hannover ab dem 1.8.2012 meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten an. Nun habe ich einen Brief bekommen, dass ich mir die "Deutsche Verwaltungspraxis" bestellen darf mit Ergänzungslieferungen (ersehe ich zumindest als notwendig). Als ich das Bestellformular u...

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geschrieben von Gast, 27.06.2012 21:53, Forum Verwaltungsfachangestellte

danke, danke, danke =) Ist noch jemand hier der schon geprüft wurde und gerne berichten würde?? Wir sitzen doch alle im gleichen boot

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geschrieben von Gast, 27.06.2012 21:07, Forum Verwaltungsfachangestellte

voll lieb, danke! Ich hab gehört, dass eine überplanmäßige Auszahlung drangekommen ist. Aber keine Garantie!

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geschrieben von Gast, 27.06.2012 20:49, Forum Verwaltungsfachangestellte

Ich hatte einen anderen Fall aus dem SGB II. Bei mir war es eine dreiköpfige familie mit 780€ arbeitslosengeld I, 165€ Minijob des Vaters, 184€ kindergeld, 100€ minijob sohn Die Aufgabe war auszurechnen was der Familie zu steht und der Vater dachte das sein Minijob nicht angerechnet wird. Darüber ha...

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geschrieben von Gast, 27.06.2012 20:00, Forum Verwaltungsfachangestellte

musste man denn wirklich NUR bildung-und teilhabe prüfen oder auch noch was anderes????

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geschrieben von Gast, 27.06.2012 19:58, Forum Verwaltungsfachangestellte

herzlichen glückwunsch...die lösungsansätze wären toll

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geschrieben von Gast, 27.06.2012 19:18, Forum Verwaltungsfachangestellte

ich hatte den falls auch in sgb mit bildung..12 punkte bääm

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geschrieben von Gast, 27.06.2012 17:57, Forum Verwaltungsfachangestellte

Vllt. kann sich ja die Person, die in der Prüfung saß dazu äußern, wäre echt lieb.

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geschrieben von Gast, 27.06.2012 16:25, Forum Verwaltungsfachangestellte

Ich würde das mit dem § 73 SGB XII : Hilfe in sonstigen Lebenslagen begründen. Das bedeutet, dass dass wir die 100 euro zb als Darlehen gewähren können. Nach SGB II ist das ja nicht möglich. Aber es muss ja irgendwie möglich sein, einen wichtigen Taschenrechner zu bekommen.... um in der Schule zurec...

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