Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von pumukel, 16.07.2012 19:33, Forum Fortbildung

... so stehts im Tarifvertrag: (9.1) 1Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärti-gen Geschäftsort als Arbeitszeit. 2Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbe...

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geschrieben von Russel Jack, 16.07.2012 13:39, Forum Kommunalbeamte

Hallo, wie Ihr seht, bin ich neu hier und möchte in folgender Sache einen Rat/Tipp bei Euch suchen: Ich bin als Beamter in einer sächsischen Kommune beschäftigt. Meine letzte (Regel-)Beurteilung liegt bereits mehrere Jahre zurück. Mein Dienstherr hat es trotz unzähliger Anfragen und Bitten meinersei...

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geschrieben von Gast, 16.07.2012 12:26, Forum Fortbildung

Soweit mir bekannt, wird es im öffentlichen Dienst so umgesetzt, daß für die Fortbildungszeit, die übliche tägliche Arbeitszeit zur Anrechnung kommt, bspw. 7,7 Std in der 38,5 Std. Woche bei 5 Arbeitstagen. Anrechnung der Fahrzeit fällt nicht an, so erlebe ich es. Das kann schon einmal seltsam sein,...

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geschrieben von Gast., 16.07.2012 11:13, Forum Personalrat / Betriebsrat

(15.07.2012, 19:54)pumukel schrieb:  Wenn der PR die Freistellung beantragt muss der AG das ermöglichen. Der PR muss aber nicht beantragen :-)) Grüße Pumukel Falsch! Der Verzicht auf Freistellungen ist nicht möglich...

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geschrieben von pumukel, 15.07.2012 19:54, Forum Personalrat / Betriebsrat

Wenn der PR die Freistellung beantragt muss der AG das ermöglichen. Der PR muss aber nicht beantragen :-)) Grüße Pumukel

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geschrieben von pumukel, 15.07.2012 19:51, Forum Personalrat / Betriebsrat

Absolut keine Bedenken - wenn sich der PR schulen lässt - die Aufgabe ist sehr anspruchsvoll.

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geschrieben von Strassenbahner, 15.07.2012 16:43, Forum Personalrat / Betriebsrat

Hallo Gast Ich muss es jetzt mal so sagen, dein PR-V ist ein Schwachkopf! Unter den §9 fällt die Info an den (Software-)Kollegen nicht. Ist ja auch nicht im Sinne des Gesetzes und widerspricht der Funktion eines PR-Mitglieds. MfG SB Ich nochmal. (habe auf "Antwort schreiben" statt auf "Vorschau" ged...

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geschrieben von Strassenbahner, 15.07.2012 16:29, Forum Personalrat / Betriebsrat

Hallo Gast Eigentlich nicht! Hast du da Bedenken? Wenn ja welche? MfG SB

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geschrieben von Strassenbahner, 15.07.2012 16:27, Forum Personalrat / Betriebsrat

Hallo Gast Also ich verstehe das als Mussregel. Es heist ja: "es sind XX freizustellen!" Und nicht es können bis zu ...! Also auch wenn die Welt untergeht Anzahl X muss es sein. MfG SB

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geschrieben von keineAhnung, 15.07.2012 14:13, Forum Verwaltungsfachangestellte

Ich hatte zwei Tage die Woche Studieninstitut und dann pro Jahr 3 Monate Berufsschule am Stück. Das aus der Berufsschule war eh unnötig (leider typisches Schulsystem mit all seinen Schwächen). Ein halbes Jahr Schule am Stück finde ich doch arg viel, aber alles hat seine Vor- und Nachteile. Gruß

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