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Nun ja, was heißt das jetz auf "nicht"-Personalverwaltungs-deutsch? Natürlich hatte ich noch Resturlaub für 2012 und habe diesen automatisch übertragen bekommen...
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Moin, Ergänzend - Der VKA Standpunkt sieht so aus: Zitat:Ansprüche aus 2011 und davor Höhere Urlaubsansprüche für das Jahr 2011 hängen davon ab, ob diese entweder im Urlaubsjahr 2011 geltend gemacht wurden oder Resturlaubsansprüche wirksam in das Jahr 2012 über-tragen und innerhalb der hierbei gelte...
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Moin, die Aussage Zitat:Die Ausbildung ist völlig irrelevant. Es gilt wie der Arbeitsplatz bewertet ist. ist falsch. Die Nr. 4 der Vorbemerkung zu allen Vergütungsgruppen gilt nach wie vor und sieht die Eingruppierung in die nächstniedrigere Vergütungsgruppe vor, wenn die Tätigkeitsmerkmale eine Aus...
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danke für die Erklärung was_guckst_du !
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...es kommt darauf an, unter welchen Tarifvertrag man fällt... Für NRW gilt z.B, dass für den Bereich des TV-L alle 30 Tage für 2011 und 2012 erhalten und dies unabhängig von Alter und Anträgen (ab 2013 wird der jeweilige Anspruch im TV-L geregelt)... ...im Bereich TVöD wird vielfach nach der Empfeh...
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Die Ausbildung ist völlig irrelevant. Es gilt wie der Arbeitsplatz bewertet ist.
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Hallo Quereinsteiger, mich würde einmal interessieren, bei was für einer Behörde/Arbeitgeber Sie tätig sind und auch welche Ausbildung Sie absolviert haben. Den Begriff Aushilfsbeschäftigte kenne ich bei Behörden nicht. Da es im ÖD allerdings auch noch weitere Arbeitgeber gibt wie z.B. DRK / ASB / C...
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Im Grunde genommen solltest du dich genau informieren auf welche Stelle du dich beworben hast bzw. Ausbildungsplatz. Was wird dort verlangt? Wo kannst du dich einbringen? Auch wichtig zu wissen sind die Begleitumstände. Also wie heißt der OB von Köln, welche Partei. Wie ist ungefähr der Schuldenstan...
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Für 2011 erhielten wir keinen zusätzlichen Urlaub... Aussage der Personalverwaltung war, dass der KAV einen Urlaubsanspruch für 2011 verneint hat.
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Hallo Gast, deine Antwort habe ich leider nicht mitbekommen, daher nun etwas verspätet: korrekt gedeutet! Wenn die Beschäftitgungszeit bei dem selben Arbeitgeber ist, werden diese, ohne die Unterbrechungszeit, zusammengerechnet und daraus der Kündigungsschutz berechnet. Grüße ;-)
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