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geschrieben von Gast, 28.05.2013 17:12, Forum Verwaltungsfachangestellte

Das hieße im Umkehrschluss aber auch, dass die Stadt nen Anspruch auf die Zahlung hat. Allerdings gibt es beim vertraglichen Schadensersatz doch keine Exkulpationsmöglichkeit!?

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geschrieben von Gast, 28.05.2013 17:12, Forum Verwaltungsfachangestellte

Er war sein subunternehmer, also kein Arbeitnehmer vom W. aber auch nicht bloß Lieferant. Von daher ist Erfüllungsgehilfe wohl zutreffen.

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geschrieben von Gast, 28.05.2013 17:07, Forum Verwaltungsfachangestellte

Aber du sagst es doch selber, zu liefern, nicht zu produzieren. Warum sollte der Subunternehmer Erfüllungsgehilfe sein? Erfüllt der Subunternehmer mit einmal die Verbindlichkeit? Nein, er produziert lediglich die Schließfächer. Die Verbindlichkeit erfüllen tut letztendlich der W selber und nicht der...

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geschrieben von Gast, 28.05.2013 16:57, Forum Verwaltungsfachangestellte

Der erfüllt die Verpflichtungen des W. Und W.'s Verpflichtung war es, die Schließfächer zu liefern, also ist er sein Erfüllungsgehilfe

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geschrieben von Gast, 28.05.2013 16:25, Forum Verwaltungsfachangestellte

abet wieso ist das ein Erfüllungsgehilfe? es wurde ja nur vereinbart die Schließfächer zu liefern und nicht zu produzieren?

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geschrieben von Gast, 28.05.2013 16:25, Forum Verwaltungsfachangestellte

Bei mir konnte er sich auch exkulpieren :-( Kann man fuer einen fall aus der nwaldlg die gefahr nach 2 nr 1 a nds sog prüfen ? Ich hab es gemacht, aber war mir nicht sicher )

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geschrieben von Gast, 28.05.2013 16:10, Forum Verwaltungsfachangestellte

Störer habe ich auch noch sicherheitshalber erwähnt.

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geschrieben von Gast, 28.05.2013 16:08, Forum Verwaltungsfachangestellte

Erfüllungsgehilfe war das. Hat der auch zu vertreten. Glaub 278 oder so ist das.

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geschrieben von Gast, 28.05.2013 16:07, Forum Verwaltungsfachangestellte

Ich hab dass er keinen Anspruch hat weil der Subunternehmer immer zuverlässig war und dann auf einmal nicht wegen Überlastung. Ich denke aber das ist auslegungssache, vllt ist ja beides richtig, in Verwaltungsrecht waren auch zwei Lösungen möglich!

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geschrieben von Gast, 28.05.2013 16:03, Forum Verwaltungsfachangestellte

Für mich war der Subunternehmer Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278, damit ich zu einem Ergebnis komme. In Verwaltungsrecht habe ich die Gefahr auch geprüft. Meint ihr, man hätte auch noch eine Störerauswahl machen müssen?

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