Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 14.05.2014 22:57, Forum Verwaltungsfachangestellte

Beamtenrecht wäre Super! Fühl ich mich besser drauf vorbereitet... ich hoffe es kommt so!

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geschrieben von Gast, 14.05.2014 21:52, Forum Kommunalverwaltung

Hallo zusammen, für meine Masterarbeit an der Universität in Kassel habe ich eine Umfrage zum Thema ePayment-Systeme in der öffentlichen Verwaltung erstellt. Grundsätzlich geht es hier darum, ob die öffentliche Verwaltung ePayment-Systeme (PayPal usw.) für die Bürger anbieten sollte. Die Bürger könn...

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geschrieben von Gast, 14.05.2014 20:09, Forum Verwaltungsfachangestellte

Wenn Arbeitsrecht dran kommt, drehe ich durch! Stelle mich im Moment auf Beamtenrecht ein und lerne Arbeitsrecht nur soviel das es im Notfall zum Durchkommen reicht :p

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geschrieben von Gast, 14.05.2014 18:13, Forum Verwaltungsfachangestellte

Was denn für Anmerkungen? war ja klar das einige Dozenten alles verfolgen und sich über die Vermutungen kaputt lachen

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geschrieben von Gast, 14.05.2014 17:02, Forum Verwaltungsfachangestellte

Was, wirklich? Also bei uns deutet momentan alles auf Arbeits- und Tarifrecht hin. Na klasse..

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geschrieben von keineAhnung, 14.05.2014 16:24, Forum Arbeitnehmer

Hi. 1887 hat Recht, wobei ich ein wenig korrigieren muss. Es sind 33 1/3%. Spitzfindig aber in der Realität gibt es Bewerter, die lassen es daran scheitern. Zitat:Die Arbeitsvorgänge erfordern einen Zeitanteil von mind. 50 % "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse". Heißt: EG 5 Deine Stelle gibt ...

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geschrieben von keineAhnung, 14.05.2014 16:19, Forum Kommunalbeamte

Hi. Beamtenrecht gehört jetzt nicht zu meinen Steckenpferden, aber warum sollte eine Amtsleiterposition einhergehend mit hoheitlichen Befugnissen in diesem Sinne sein? Zudem sagt der 33 IV GG doch: Zitat:(4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen...

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geschrieben von Gast, 14.05.2014 13:37, Forum Kommunalpolitik

Aufpassen muss man dabei auf die Präklusionswirkung. Wenn im Verfahren keine Einwendungen gemacht wurden kann es sein, dass Widerspruch/Klage deshalb schon unzulässig ist.

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geschrieben von Gast, 14.05.2014 13:20, Forum Kommunalbeamte

Hallo Gast, wenn Du so pauschal schreibst, bringt dies für das Forum gar nix. Ich würde es in Bezug auf das GG vielleicht auch so sehen wie "Russel Jack", denn Angestellte befinden sich in einem privatrechtlichen und die Beamten in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis in Kommunen etc..

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