Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 27.05.2014 21:32, Forum Verwaltungsfachangestellte

Gesundheitliche Eignung wird seperat geprüft nach 9Abs2 NBG, das Ehrenamt gehört zur charakterlichen Eignung und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse wird auch nur festgestellt. Das hat nicht unbedingt was mit der Bestenauslese zu tun. Hier ist nur der Eugnungstest zu erwähnen

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geschrieben von Gast, 27.05.2014 20:47, Forum Verwaltungsfachangestellte

Eine erstentscheidung ist wahrscheinlicher

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geschrieben von Gast, 27.05.2014 20:44, Forum Verwaltungsfachangestellte

Ja wir haben 48,49 gemacht..wozu tendiert ihr denn so morgen?

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geschrieben von Gast, 27.05.2014 20:37, Forum Verwaltungsfachangestellte

Glaubt ihr in avr wird Rücknahme oder Widerruf geprüft werden???? Also wurdet ihr darauf gut vorbereitet? Wir nämlich kaum...

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geschrieben von Gast, 27.05.2014 20:18, Forum Verwaltungsfachangestellte

Das ärztliche gutachten, neben Tätigkeit mit der oma und wirtschaftliche Verhältnisse gehören zur Eignung. Der Realschulabschluss von 2, 3 durchschnitt zur Befähigung und der einstellungstest mit der empfehlung zur fachlichen leistung. Alles vorraussetzungen des paragraphen 9 BeamtStG i.v.m paragrao...

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geschrieben von Gast, 27.05.2014 20:02, Forum Verwaltungsfachangestellte

(27.05.2014, 18:40)Gast schrieb:  Eine verspätete Aushändigung führt nicht zur Unwirksamkeit! Somit zum 02.08. erst wirksam und nicht zum 01.08. -> keine Heilung notwendig Korrekt. Hätte man also eher noch haarklein prüfen können, dass der Beschluss des Rates vom HVB nicht richtig ausgeführt wurde,...

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geschrieben von Gast, 27.05.2014 19:33, Forum Verwaltungsfachangestellte

Warum sollte daran gezweifelt werden ?

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geschrieben von Gast, 27.05.2014 19:32, Forum Verwaltungsfachangestellte

Zuständigkeit ? da gabs doch kein Problem !?

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geschrieben von Gast, 27.05.2014 19:32, Forum Verwaltungsfachangestellte

Die zuständigkeit war auch richtig. Grundsätzlich ist ja die Vertretung im einvernehmen mit dem HvB Zuständig, wenns nicht auf den Hauptausschuss mit hvb oder hvb selbst delegiert wurde. Und im Fall war ja ein Ratsbeschluss abgedruckt, wo mit deutlicher Mehrheit für die ernennung gestimmt wurde. Mit...

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