Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 04.08.2016 17:41, Forum Arbeitnehmer

(04.08.2016, 15:44)Roland schrieb:  Ich weis das ist mehr als besch...     Zumal es sich nur um ein paar Monate handelt. Mir geht es ähnlich. Bei mir erfolgt ein Stufenrückschritt um 2 Stufen wegen einer Höhergruppierung. Diese Regelung entfällt ab 1.3.2017. Bist du handwerklich (früher BMT-G) oder...

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geschrieben von killerrot, 04.08.2016 17:39, Forum Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung

(04.08.2016, 07:32)maikom schrieb:  Gab es denn einen Verdachtsfall, dass die Arbeitszeit nicht vollständig als Arbeitszeit genutzt und verbracht wurde. Dann wäre es durchaus rechtens einzufordern, was und wie die Arbeitszeit detailliert genutzt wurde. Nein danke

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geschrieben von Roland, 04.08.2016 15:44, Forum Arbeitnehmer

Ich weis das ist mehr als besch...     Zumal es sich nur um ein paar Monate handelt. Mir geht es ähnlich. Bei mir erfolgt ein Stufenrückschritt um 2 Stufen wegen einer Höhergruppierung. Diese Regelung entfällt ab 1.3.2017. Bist du handwerklich (früher BMT-G) oder im Innendienst (früher BAT) tätig?

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geschrieben von delme1, 04.08.2016 15:02, Forum Personalrat / Betriebsrat

Hallo, ich meine Email geht nur, wenn sichergestellt ist, dass nur Personalratsmitglieder Zugriff auf diese email haben. Oft sind Vertreterregelungen geschaltet. Der Absender ist für die Vertraulichkeit verantwortlich. Personaldaten (wie bei Beförderungen z. B. der Name) geht meiner Meinung nach (un...

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geschrieben von delme1, 04.08.2016 14:48, Forum Personalrat / Betriebsrat

Hallo, auch in Nds. ist es so geregelt, dass Ersatzmitglieder nur Einblick in Sitzungsprotokolle erhalten an denen sie auch teilgenommen haben. Alle anderen dürfen sie nicht einsehen. LG delme1

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geschrieben von Gast, 04.08.2016 14:31, Forum Arbeitnehmer

(04.08.2016, 14:11)Roland schrieb:  Hallo, Nach § 17 Abs. 3 TVöD sind Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit bis zu 39 Wochen unschädlich. In deinem Fall verschiebt sich der Stufenaufstieg also um die restlichen 39 Wochen. Der Arbeitgeber muss dir das vorher nicht mitteilen. Warum auch? Wenn du das gewuss...

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geschrieben von Roland, 04.08.2016 14:11, Forum Arbeitnehmer

Hallo, Nach § 17 Abs. 3 TVöD sind Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit bis zu 39 Wochen unschädlich. In deinem Fall verschiebt sich der Stufenaufstieg also um die restlichen 39 Wochen. Der Arbeitgeber muss dir das vorher nicht mitteilen. Warum auch? Wenn du das gewusst hättest wärst du dann nicht so lang...

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geschrieben von Roland, 04.08.2016 13:47, Forum Personalrat / Betriebsrat

Hallo, beim BayPVG ist es so geregelt, dass Ersatzmitglieder einen Abdruck der Niederschrift über die Verhandlung des PR an denen sie teilgenommen haben erhalten. Im übrigen erhalten alle Personalräte eine Niederschrift, auch die die nicht teilgenommen haben.

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geschrieben von Gast, 04.08.2016 13:39, Forum Arbeitnehmer

Hallo ich bin in der E9 Stufe 4 und seit 33 Jahren bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Normalerweise sollte ich dieses Jahr im Oktober in die Stufe 5 eingruppiert werden. Ich bin am 4. Juni 2014 erkrankt und war bis einschl. 01.12.2015 krankgeschrieben. Die Wiederaufnahme des Dienstes ist am 2.12.20...

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