Höhergruppierung in nächste Stufe
#1

Hallo ich bin in der E9 Stufe 4 und seit 33 Jahren bei meinem Arbeitgeber beschäftigt.
Normalerweise sollte ich dieses Jahr im Oktober in die Stufe 5 eingruppiert werden.
Ich bin am 4. Juni 2014 erkrankt und war bis einschl. 01.12.2015 krankgeschrieben.
Die Wiederaufnahme des Dienstes ist am 2.12.2015 erfolgt.
Nach Rücksprache mit unserem Personalamt wurde mir jetzt gesagt, dass sich die Frist zur Eingruppierung in
die Stufe 5 nun verlängern wird. Wie lange konnte mir aber keiner sagen.
Ist es richtig, dass der AG diese Frist einfach so verlängern kann und vor allem, ohne den AN zuvor davon zu
informieren? Kann ich davon ausgehen, dass die Eingruppierung in die nächste Stufe erst in ca. 10 Monaten
erfolgt (78 Wochen AU - 39 Wochen Lohnfortzahlung bzw. Zuschuss zum KG)?
Kann man sich dagegen wehren?

Danke im Voraus

Stefan
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#2

Hallo,
Nach § 17 Abs. 3 TVöD sind Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit bis zu 39 Wochen unschädlich. In deinem Fall verschiebt sich der Stufenaufstieg also um die restlichen 39 Wochen.
Der Arbeitgeber muss dir das vorher nicht mitteilen. Warum auch? Wenn du das gewusst hättest wärst du dann nicht so lange krank gewesen?

Gruß
Roland
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#3

(04.08.2016, 14:11)Roland schrieb:  Hallo,
Nach § 17 Abs. 3 TVöD sind Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit bis zu 39 Wochen unschädlich. In deinem Fall verschiebt sich der Stufenaufstieg also um die restlichen 39 Wochen.
Der Arbeitgeber muss dir das vorher nicht mitteilen. Warum auch? Wenn du das gewusst hättest wärst du dann nicht so lange krank gewesen?

Gruß
Roland

Hallo Roland,

danke für die Info!
Natürlich wäre ich auch trotz Mitteilung krank geblieben.
Das Blöde ist eben nur, dass ich -wenn ich das richtig verstehe- ab Januar in die 9a Stufe 4 und dann evtl. 39 Wochen später in die Stufe 5.
Beim Vergleich mit z. Zt. gültigem Tarifvertrag mache ich durch meine Krankheit ein ganz fieses Minusgeschäft.
Im Okt. 2016 beträgt die Differenz in Gr. 9 Stufe 4 und 5 ca. 310 Euro brutto.
Ab Januar ist die Differenz in Gr. 9a Stufe 4 u. 5 gerade mal knapp 88 Euro brutto.

Gruß

Stefan

P.S.: Übrigens bin ich durch meine Arbeit krank geworden!!!
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#4

Ich weis das ist mehr als besch...     Zumal es sich nur um ein paar Monate handelt.

Mir geht es ähnlich. Bei mir erfolgt ein Stufenrückschritt um 2 Stufen wegen einer Höhergruppierung. Diese Regelung entfällt ab 1.3.2017.

Bist du handwerklich (früher BMT-G) oder im Innendienst (früher BAT) tätig?
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#5

(04.08.2016, 15:44)Roland schrieb:  Ich weis das ist mehr als besch...     Zumal es sich nur um ein paar Monate handelt.

Mir geht es ähnlich. Bei mir erfolgt ein Stufenrückschritt um 2 Stufen wegen einer Höhergruppierung. Diese Regelung entfällt ab 1.3.2017.

Bist du handwerklich (früher BMT-G) oder im Innendienst (früher BAT) tätig?

Hallo Roland,

ich bin Verw.fach-Ang.; also früher BAT.

Gruß

Stefan
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#6

Ich würd bei der Überleitung zur neuen Entgeltordnung aufpassen ob die richtig durchgeführt wird.
Es gibt da besondere Regelungen bei E9 auf E9a oder E9b.
Steht in den besonderen Überleitungsregeln zur Anlage 5:

(2) Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die keine besonderen Stufenregelungen gelten, sind stufengleich und unter Beibehaltung der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Entgeltgruppe 9b übergeleitet.
(3) 1Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die gemäß des Anhangs zu § 16 (VKA) TVöD die Stufe 5 Endstufe ist, sind unter Beibehaltung der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Stufe der Entgeltgruppe 9a übergeleitet, deren Betrag dem Betrag ihrer bisherigen Stufe entspricht. 2Für Beschäftigte, die am 31. Dezember 2016 der Stufe 2 zugeordnet sind, finden für die Dauer des Verbleibs in der Stufe 2 die Tabellenwerte der Stufe 2 nach dem Stand vom 31. Dezember 2016 Anwendung. 3Ist bei Beschäftigten, die am 31. De-zember 2016 der Stufe 4 zugeordnet sind, am 1. Januar 2017 in die Entgeltgruppe 9a die Stufenlaufzeit zum Erreichen der Stufe 5 erfüllt, werden sie der Stufe 5 zugeordnet. Ist in der bisherigen Stufe 4 eine über vier Jahre hinausgehende Stufenlaufzeit zurückgelegt, wird die darüber hinaus zurückgelegte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der Stufe 5 der Entgeltgruppe 9a angerechnet.


Gruß
Roland
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#7

Hallo Roland,

danke für den Hinweis.
Ehrlich gesagt blicke ich bald selbst nicht mehr durch...
Ich wurde kurz vor Einführung des TVÖD; also noch im BAT von der Vc in die Vb höhergruppiert.
Bei Einführung des TVÖD wurde ich -aufgrund Besitzstandswahrung- in die nächst höhere Stufe übergeleitet, da ich ansonsten einen Lohnverlust gehabt hätte.
Weil das so gemacht wurde, hat sich dementsprechend die Stufenlaufzeit verlängert.
Kurz gesagt, ich bin jetzt seit Oktober 2005 in der E9 Stufe 4 und sollte -wenn meine Erkrankung nicht dazwischen gekommen wäre- dieses Jahr im Okt. in die Stufe 5 kommen (Diff.: brutto ca. 310 Euro).
Da sich die Frist nun wg. der 39 Wochen verschiebt, ist bis dahin die neue Regelung in Kraft.
Sollte ich nun in die 9a übergeleitet werden, so wäre die Differenz zw. Stufe 4 und 5 gerade mal ca. 87 Euro brutto. Auf diese minimale Steigerung habe ich dann nur schlappe 11 Jahre gewartet!!!

Gruß und nochmals danke

Stefan
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#8

Hallo Stefan,
wie gesagt ich würd bei der Überleitung aufpassen.
So wie ich das sehe wird dir ja die  Stufenlaufzeit über 4 Jahre angerechnet zur Stufe 5.

"Ist in der bisherigen Stufe 4 eine über vier Jahre hinausgehende Stufenlaufzeit zurückgelegt, wird die darüber hinaus zurückgelegte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der Stufe 5 der Entgeltgruppe 9a angerechnet."

Wie lange die Stufenlaufzeiten in der 9a für  nicht handwerkliche Tätigkeiten sind hab ich noch nicht rauslesen können.
Endstufe in der E9a (handwerkliche Tätigkeiten) ist dann Stufe 4. Für 9a im Innendienst hab ich noch nichts gefunden.
Vielleicht weis jemand anders hier im Forum mehr. Ich geh erst im Dezember auf Schulung.

Gruß
Roland
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#9

Hallo Roland,
vielen Dank, dass Du Dir so viel Mühe machst.
Ehrlich gesagt, blicke ich da nicht mehr durch und hoffe, dass die mich nicht besch.....
Wenn meine Krankheit nicht dazwischen gekommen wäre, hätte ich das Problem ja nicht; c`est la vie.
Vielleicht hat ja wirklich noch irgend jemand im Forum eine Ahnung von der Geschichte, ansonsten hoffe ich mal auf Deine Schulung im Dezember.
Ich würde mich echt freuen, wenn Du mir nochmal eine genauere Auskunft geben könntest.
Vielen Dank im Voraus und alles Gute.

Stefan
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