Neue Fragen und Antworten
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Ich bin nach einer OP mit Komplikationen seit sechs Monaten krankgeschrieben. Nun habe ich per Einschreiben mit Fristsetzung von zwei Wochen zur persönlichen Äußerung und der Aufforderung zur Einwilligung in die Untersuchung ein Anschreiben von meinem Arbeitgeber bekommen. Meine Frage nun: Muss ich ...
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Das lässt sich nur in Kenntnis des bisherigen Vertrags, des Vertragsentwurf und den Absprachen im Rahmen von BEM etc. einschätzen.
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Ist der Vertrag dann fehlerhaft formuliert auch im Hinblick auf das vorangegangene BEM Verfahren?
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Wie berechnet sich die 3 Tage Urlaub zusätzlichen zum Lohn.
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Die Probezeit hat keine Rechtsfolge. Kündigungsschutz besteht trotzdem. Auch greift die kürzere Kündigungsfrist nicht. Der Ausschluss des Paragraph 34 Abs. 2 TVöD hat zwar in der Praxis wenig Auswirkungen. Aber da könnte man verhandeln. (Bisher greift er für das Arbeitsverhältnis?)
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Gleicher Arbeitgeber. Änderungsvertrag wäre üblich. Neuvertrag definiert 6 Monate Probezeit und nimmt Paragraph 34 Abs. 2 raus
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Steht im Arbeitsvertrag? (Genaue Formulierung dazu wäre sinnvoll). Zumal dies garnicht wirksam vereinbart werden kann, wenn es nicht auch ein Wechsel des Arbeitgebers ist.
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Der Arbeitsvertrag setzt alle erworbenen Rechte auch zum Kündigungsschutz aus
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Rund 2540 bis 5298 € (pro Monat in Vollzeit) je nach Qualifikation und Tätigkeit.
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"da es kein Änderungsvertrag ist" Welchen unterschied macht es denn, wenn er als Änderungen formuliert wird oder man den leicht nachvollziehbaren konsolidierten Vertrag hat? Entscheidend ist doch ob der Inhalt passt.
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