Betriebsärztliche Untersuchung nach 6 Monaten Erkrankung
#1

Ich bin nach einer OP mit Komplikationen seit sechs Monaten krankgeschrieben. Nun habe ich per Einschreiben mit Fristsetzung von zwei Wochen zur persönlichen Äußerung und der Aufforderung zur Einwilligung in die Untersuchung ein Anschreiben von meinem Arbeitgeber bekommen.
Meine Frage nun:
Muss ich hier einwilligen? Was passiert, wenn ich mich nicht äußere oder ablehne? Ist diese Aufforderung überhaupt rechtlich zulässig? Im TVöD ist von einer achtmonatigen AU die Rede, nach der eine Untersuchung stattfinden kann.
Ich habe einen Grad der Behinderung von 50. Das heißt, eine Kündigung wäre bei mir nur möglich, wenn ich vom Betriebsarzt als dienstunfähig eingestuft werden würde. Ich habe in der Vergangenheit schon erlebt, das man ältere erkrankte Kollegen versucht hat, auf diese Art los zu werden. Ich bin Mitte 50.
Für hilfreiche Infos wäre ich dankbar.
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#2

" Im TVöD ist von einer achtmonatigen AU die Rede, nach der eine Untersuchung stattfinden kann."
Welche Stelle ist gemeint? Der TVöD erlaubt auch vorher die Anordnung von Untersuchungen.

Muss ich hier einwilligen?"
Kommt auf den genauen Wortlaut der Aufforderung und der geforderten Einwilligung an.

"Was passiert, wenn ich mich nicht äußere oder ablehne?"
Siehe Antwort auf vorherige Frage.

"Ist diese Aufforderung überhaupt rechtlich zulässig?"
Es hier kommt es auf die Details an. Aber die Hürden für eine zulässige Untersuchung sind nicht sehr hoch.

"Das heißt, eine Kündigung wäre bei mir nur möglich, wenn ich vom Betriebsarzt als dienstunfähig eingestuft werden würde."
Oder wenn du Mitwirkungspflichten verletzt. Auch sonst gibt es noch weitere Szenarien.

"Für hilfreiche Infos wäre ich dankbar."
Schwerbehindertenvertretung und Personalrat sind sinnvolle Anlaufpunkte.
Ist denn schon absehbar wann die Arbeitsunfähigkeit endet? Kannst du voraussichtlich die alte Tätigkeit wieder aufnehmen?
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