Arbeitszeugnis im öffentlichen Dienst – Anspruch, Inhalt, Formulierungen
Wer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, hat – wie in der Privatwirtschaft – einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Doch viele fragen sich: Was darf drinstehen, was nicht? Wie wohlwollend muss ein Zeugnis sein, und worin unterscheidet es sich von dienstlichen Beurteilungen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, Beispiele und Hinweise.
Rechtliche Grundlage
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ergibt sich aus § 109 Gewerbeordnung (GewO). Diese Vorschrift gilt auch für den öffentlichen Dienst, soweit keine speziellen beamtenrechtlichen Regelungen greifen. Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (z.B. nach TVöD, TV-L oder TV-V) gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Ferner enthalten einige Tarifverträge dazu spezielle Regelungen, zum Beispiel § 35 TVöD. Dies wird ergänzt durch interne Richtlinien und Verwaltungspraxis.
Wer hat Anspruch auf ein Zeugnis?
- alle Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst (z. B. nach TVöD, TV-L),
- Auszubildende und Praktikantinnen / Praktikanten,
- Beamtinnen und Beamte – bei ihnen in Form einer Dienstlichen Beurteilung (nicht Zeugnis im arbeitsrechtlichen Sinn).
Der Anspruch besteht sowohl bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als auch auf ein Zwischenzeugnis, z. B. bei:
- Wechsel der Vorgesetzten,
- Versetzung oder Bewerbung innerhalb der Verwaltung,
- längerer Abordnung oder Elternzeit.
Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Einfaches Zeugnis: enthält nur Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung.
- Qualifiziertes Zeugnis: enthält zusätzlich eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Dieses ist der Regelfall im öffentlichen Dienst.
Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Ein korrektes Zeugnis im öffentlichen Dienst sollte enthalten:
- Überschrift („Arbeitszeugnis“),
- Angaben zu Person, Beschäftigungsdauer und Dienststelle,
- Beschreibung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten,
- Bewertung der Arbeitsleistung (Fachkenntnisse, Arbeitsweise, Einsatzbereitschaft etc.),
- Bewertung des Sozialverhaltens (gegenüber Kolleginnen, Vorgesetzten, Bürgerinnen etc.),
- Schlussformel mit Dank und Zukunftswünschen.
Beispiele für Formulierungen
- Sehr gut: „Er/Sie erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“
- Gut: „Er/Sie erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“
- Befriedigend: „Er/Sie erledigte die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.“
- Ausreichend: „Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.“
Solche Abstufungen sind im öffentlichen Dienst üblich, auch wenn sie codiert wirken. Das Zeugnis muss wahr und wohlwollend sein, darf aber keine unrichtigen Aussagen enthalten.
Typische Besonderheiten im öffentlichen Dienst
- Die Aufgabenbeschreibung ist oft detaillierter, da sie an die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe (z. B. EG 6 TVöD) angelehnt wird.
- Leistungsbeurteilungen orientieren sich häufig an den Kriterien der dienstlichen Beurteilungssysteme.
- Viele Verwaltungen nutzen interne Muster oder Textbausteine, um Einheitlichkeit zu gewährleisten.
- Schlussformeln („Wir bedanken uns…“) sind nicht verpflichtend, werden aber aus Gründen der Wertschätzung meist aufgenommen.
Muster für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
Nachfolgend ein Beispiel, wie ein qualifiziertes Zeugnis im öffentlichen Dienst aussehen kann:
Arbeitszeugnis Frau [Vorname Nachname], geboren am [Datum], war vom [Datum] bis zum [Datum] bei der Stadt [Name] im Fachbereich [Bezeichnung] als [Tätigkeit, z. B. Verwaltungsfachangestellte] beschäftigt. Zu ihren Aufgaben gehörten insbesondere: – [Aufgabe 1, z. B. Bearbeitung von Bürgeranliegen im Bereich Ordnung und Sicherheit] – [Aufgabe 2, z. B. Erstellung von Bescheiden] – [Aufgabe 3, z. B. Mitwirkung an Projekten und internen Arbeitsgruppen] Frau [Nachname] verfügt über umfassende Fachkenntnisse, die sie sicher und zielgerichtet einsetzte. Ihre Arbeitsweise war stets zuverlässig, systematisch und geprägt von hoher Eigeninitiative. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Bürgerinnen war jederzeit einwandfrei. Wir danken Frau [Nachname] für ihre engagierte Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute. [Ort, Datum] [Unterschrift] [Name, Dienststellenleitung]
FAQ – Häufige Fragen
Kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen?
Ja. Ein berechtigtes Interesse (z. B. interner Stellenwechsel, Vorgesetztenwechsel, längere Abwesenheit) reicht aus. Ein Anspruch besteht unabhängig vom Ende des Arbeitsverhältnisses.
Darf ich Änderungen am Entwurf verlangen?
Ja, wenn das Zeugnis unvollständig, unrichtig oder unzulässig negativ ist. Es besteht ein Anspruch auf Berichtigung, nicht aber auf eine bestimmte Wortwahl.
Wer unterschreibt das Zeugnis?
In der Regel die Dienststellenleitung oder eine von ihr bevollmächtigte Führungskraft. Das Zeugnis muss mit Dienststempel versehen sein.
Unterschied zum Zeugnis für Beamte?
Beamtinnen und Beamte erhalten keine Arbeitszeugnisse, sondern dienstliche Beurteilungen. Diese dienen vor allem der Laufbahn- und Beförderungseinschätzung, nicht dem Bewerbungszweck. Nähere Informationen: Beurteilung kommunale Beamte
Wichtige Hinweise
- Arbeitszeugnisse sollten unverzüglich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilt werden.
- Unzulässige Codes oder „versteckte Kritik“ sind unzulässig.
- Zeugnisse müssen auf offiziellem Briefpapier ausgestellt und unterschrieben sein.
- Auch befristet Beschäftigte haben einen vollen Zeugnisanspruch.
- Das Zeugnis sollte in fehlerfreiem, positivem und professionellem Stil verfasst sein – es ist eine Visitenkarte der Verwaltung.
Fazit
Das Arbeitszeugnis ist im öffentlichen Dienst ein wichtiger Nachweis beruflicher Erfahrung. Es muss objektiv, wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Ein gutes Zeugnis kann entscheidend für den weiteren beruflichen Weg sein – insbesondere bei Bewerbungen innerhalb der Verwaltung oder für den Wechsel in andere Behörden.
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