Arbeitszeugnis im öffentlichen Dienst – Anspruch, Inhalt, Formulierungen

Wer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, hat – wie in der Privatwirtschaft – einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Doch viele fragen sich: Was darf drinstehen, was nicht? Wie wohlwollend muss ein Zeugnis sein, und worin unterscheidet es sich von dienstlichen Beurteilungen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, Beispiele und Hinweise.

Rechtliche Grundlage

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ergibt sich aus § 109 Gewerbeordnung (GewO). Diese Vorschrift gilt auch für den öffentlichen Dienst, soweit keine speziellen beamtenrechtlichen Regelungen greifen. Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (z.B. nach TVöD, TV-L oder TV-V) gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Ferner enthalten einige Tarifverträge dazu spezielle Regelungen, zum Beispiel § 35 TVöD. Dies wird ergänzt durch interne Richtlinien und Verwaltungspraxis.

Wer hat Anspruch auf ein Zeugnis?

Der Anspruch besteht sowohl bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als auch auf ein Zwischenzeugnis, z. B. bei:

Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis

Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Ein korrektes Zeugnis im öffentlichen Dienst sollte enthalten:

Beispiele für Formulierungen

Solche Abstufungen sind im öffentlichen Dienst üblich, auch wenn sie codiert wirken. Das Zeugnis muss wahr und wohlwollend sein, darf aber keine unrichtigen Aussagen enthalten.

Typische Besonderheiten im öffentlichen Dienst

Muster für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Nachfolgend ein Beispiel, wie ein qualifiziertes Zeugnis im öffentlichen Dienst aussehen kann:

Arbeitszeugnis

Frau [Vorname Nachname], geboren am [Datum], war vom [Datum] bis zum [Datum] 
bei der Stadt [Name] im Fachbereich [Bezeichnung] als [Tätigkeit, z. B. Verwaltungsfachangestellte] beschäftigt.

Zu ihren Aufgaben gehörten insbesondere:
– [Aufgabe 1, z. B. Bearbeitung von Bürgeranliegen im Bereich Ordnung und Sicherheit]
– [Aufgabe 2, z. B. Erstellung von Bescheiden]
– [Aufgabe 3, z. B. Mitwirkung an Projekten und internen Arbeitsgruppen]

Frau [Nachname] verfügt über umfassende Fachkenntnisse, die sie sicher und zielgerichtet einsetzte. 
Ihre Arbeitsweise war stets zuverlässig, systematisch und geprägt von hoher Eigeninitiative.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Bürgerinnen war jederzeit einwandfrei.

Wir danken Frau [Nachname] für ihre engagierte Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

[Ort, Datum]
[Unterschrift]
[Name, Dienststellenleitung]

FAQ – Häufige Fragen

Kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen?

Ja. Ein berechtigtes Interesse (z. B. interner Stellenwechsel, Vorgesetztenwechsel, längere Abwesenheit) reicht aus. Ein Anspruch besteht unabhängig vom Ende des Arbeitsverhältnisses.

Darf ich Änderungen am Entwurf verlangen?

Ja, wenn das Zeugnis unvollständig, unrichtig oder unzulässig negativ ist. Es besteht ein Anspruch auf Berichtigung, nicht aber auf eine bestimmte Wortwahl.

Wer unterschreibt das Zeugnis?

In der Regel die Dienststellenleitung oder eine von ihr bevollmächtigte Führungskraft. Häufig wird es auf offiziellem Briefpapier oder mit Dienstsiegel ausgestellt.

Unterschied zum Zeugnis für Beamte?

Beamtinnen und Beamte erhalten keine Arbeitszeugnisse, sondern dienstliche Beurteilungen. Diese dienen vor allem der Laufbahn- und Beförderungseinschätzung, nicht dem Bewerbungszweck. Nähere Informationen: Beurteilung kommunale Beamte

Wichtige Hinweise

Fazit

Das Arbeitszeugnis ist im öffentlichen Dienst ein wichtiger Nachweis beruflicher Erfahrung. Es muss objektiv, wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Ein gutes Zeugnis kann entscheidend für den weiteren beruflichen Weg sein – insbesondere bei Bewerbungen innerhalb der Verwaltung oder für den Wechsel in andere Behörden.

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