Arbeitszeitkonto & Überstunden bei Stadtwerken: Ihre Rechte nach TV-V
Viele Beschäftigte bei Stadtwerken und Versorgungsbetrieben leisten regelmäßig Überstunden – ob im Netzbetrieb, bei Entstörungsdiensten, im Kundenservice oder im technischen Bereitschaftsdienst. Doch was passiert mit diesen geleisteten Mehrarbeitsstunden? Besteht ein Anspruch auf Auszahlung, Freizeitausgleich oder droht der Verfall auf dem Arbeitszeitkonto?
Das Wichtigste zu Überstunden und Arbeitszeitkonto nach TV-V auf einen Blick:
• Überstundenzuschlag: Für Überstunden entsteht nach § 10 Abs. 1 TV-V grundsätzlich ein Zuschlag von 30 % zusätzlich zum Tabellenentgelt.
• Arbeitszeitkonto (§ 11 TV-V): Dient der Flexibilisierung und Dokumentation. Über- und Unterdeckungen werden innerhalb vereinbarter Ausgleichszeiträume abgewickelt.
• Anordnungspflicht: Überstunden müssen vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet oder nachträglich genehmigt worden sein.
• Ausschlussfristen: Ansprüche auf Vergütung oder Gutschrift von Überstunden verfallen nach § 23 TV-V, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten schriftlich geltend gemacht werden.
Was ist ein Arbeitszeitkonto im TV-V?
Ein Arbeitszeitkonto dokumentiert die abweichende Arbeitszeit im Vergleich zur vereinbarten regelmäßigen Wochenarbeitszeit. Es wird in Stadtwerken häufig als Gleitzeitkonto, Langzeitkonto oder Überstundenkonto geführt.
Ob und in welcher Form ein Arbeitszeitkonto eingerichtet wird, richtet sich nach:
- den Vorgaben des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (TV-V),
- spezifischen Betriebs- oder Dienstvereinbarungen vor Ort,
- den betrieblichen Regelungen der jeweiligen Sparte (z. B. Strom, Wasser, Gas, Fernwärme, Bäder).
Wie werden Überstunden im TV-V geregelt?
Laut § 10 Abs. 1 TV-V sind Überstunden die auf Anordnung geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit festgesetzten täglichen Arbeitsstunden hinausgehen. Für diese Arbeitsstunden steht Beschäftigten ein Zuschlag von 30 % zu.
Beispiel: Eine Fachkraft im Netzbetrieb leistet 2 angeordnete Überstunden.
- Möglichkeit A: Auszahlung des Stundenentgelts inklusive des 30 % Überstundenzuschlags.
- Möglichkeit B: Gutschrift der Stunden auf dem Arbeitszeitkonto und Freizeitausgleich (je nach Betriebsvereinbarung inklusive oder exklusive Auszahlung des Zuschlags).
Ausführliche Details hierzu finden Sie auf unserer Spezialseite Arbeitszeitkonto nach § 11 TV-V.
Kann man sich Überstunden bei Stadtwerken auszahlen lassen?
Ob Überstunden ausgezahlt werden oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden, richtet sich primär nach den tariflichen Bestimmungen und den Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebs- oder Personalrat.
In vielen Stadtwerken ist der Freizeitausgleich der Regelfall, um dem Gesundheitsschutz zu dienen. Eine Auszahlung erfolgt meist dann, wenn ein Freizeitausgleich aus betrieblichen Gründen innerhalb des festgelegten Ausgleichszeitraums nicht möglich ist oder das Arbeitszeitkonto die vereinbarte Höchstgrenze an Plusstunden überschreitet.
Wann gelten Arbeitsstunden rechtlich als Überstunden?
Wichtiger Grundsatz: Nicht jede freiwillige Mehrarbeit gilt automatisch als Vergütungspflichtige Überstunde. Überstunden werden tariflich nur anerkannt, wenn sie vom Vorgesetzten angeordnet, ausdrücklich genehmigt oder betrieblich zwingend erforderlich waren und vom Arbeitgeber geduldet wurden.
Können Überstunden verfallen?
Ja. Überstundenansprüche und Zeitguthaben können unter bestimmten Voraussetzungen verfallen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn:
- die im Betrieb vereinbarten Ausgleichszeiträume des Arbeitszeitkontos ablaufen, ohne dass Freizeitausgleich genommen wurde,
- die tarifliche Ausschlussfrist von 6 Monaten nach § 23 TV-V verstreicht, ohne dass die Stunden schriftlich geltend gemacht wurden.
Deshalb sollten Sie Ihre Arbeitszeiten und Buchungen auf dem Zeitkonto stets eigenständig dokumentieren und offene Differenzen frühzeitig klären. Weitere Hinweise finden Sie unter Ausschlussfristen im TV-V.
Was tun bei Dauerbelastung durch viele Überstunden?
Führen ständige Ausfälle oder Personalmangel zu einer dauerhaften Überlastung, greifen die Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes. Der Arbeitgeber muss die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten (maximal 10 Stunden täglich) und die ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden einhalten.
Suchen Sie bei anhaltender Mehrarbeit das Gespräch mit Ihrer Führungskraft oder wenden Sie sich an Ihren Betriebs- bzw. Personalrat. Bei drohenden Fehlern durch Übermüdung empfiehlt sich zudem das Einreichen einer formalen Überlastungsanzeige.
Häufige Fragen (FAQ) zu Überstunden bei Stadtwerken
Müssen Überstunden bei Stadtwerken angeordnet werden?
Ja. Tariflich gelten Arbeitsstunden grundsätzlich nur dann als Überstunden, wenn sie von der zuständigen Führungskraft angeordnet oder nachträglich ausdrücklich genehmigt wurden.
Werden Überstunden nach TV-V automatisch ausgezahlt?
Nein. In der Regel hat der Freizeitausgleich über das Arbeitszeitkonto Vorrang. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn dies betrieblich vereinbart ist oder der Freizeitausgleich aus betrieblichen Gründen nicht gewährt werden kann.
Wie hoch ist der Überstundenzuschlag nach TV-V?
Nach § 10 Abs. 1 TV-V beträgt der Überstundenzuschlag im Bereich der Versorgungsbetriebe 30 % des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts.
Welche Rolle spielt der Betriebsrat oder Personalrat?
Die Arbeitnehmervertretung hat bei der Gestaltung des Arbeitszeitkontos, der Festlegung von Gleitzeitspannen sowie der Anordnung von Überstunden ein zwingendes Mitbestimmungsrecht.
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