Arbeitszeitkonto & Überstunden bei Stadtwerken – Deine Rechte
Viele Mitarbeiter bei Stadtwerken leisten regelmäßig Überstunden – ob im Netzbetrieb, im Bereitschaftsdienst oder bei Sonderaufgaben. Doch was passiert mit diesen Stunden? Bekommst du Geld, Freizeitausgleich oder gehen sie verloren?
1. Was ist ein Arbeitszeitkonto?
Ein Arbeitszeitkonto dokumentiert die Mehr- oder Minderarbeit im Vergleich zur vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit. Es wird oft als „Gleitzeitkonto“ oder „Überstundenkonto“ bezeichnet.
Ob und wie es geführt wird, richtet sich nach:
- dem Tarifvertrag (z. B. TV-V),
- Betriebsvereinbarungen,
- und der konkreten Dienstvereinbarung vor Ort.
2. Wie werden Überstunden im TV-V geregelt?
Laut § 10 Abs. 1 TV-V erhältst du für Überstunden grundsätzlich 30 % Zeitzuschlag pro Stunde zusätzlich zum normalen Stundenentgelt (aus Stufe 2 der Entgeltgruppe).
Beispiel: Du leistest 2 Überstunden. Dann bekommst du entweder:
- → Auszahlung von 2 Stunden + 30 % Zuschlag,
- → oder 2 Stunden Zeitgutschrift + 30 % als weitere Zeit (insgesamt 2,6 Stunden auf dem Konto).
Wichtig: Ein Arbeitszeitkonto gemäß § 11 TV-V muss ausdrücklich eingerichtet sein. Ohne ein solches Konto gibt es meist nur Ausgleich in Freizeit – nicht in Geld.
3. Kann ich Überstunden auszahlen lassen?
Nur wenn es eine entsprechende Betriebs- oder Dienstvereinbarung gibt. Sonst ist in der Regel nur Freizeitausgleich vorgesehen. Der Arbeitgeber kann aber zustimmen, wenn ein Arbeitszeitkonto existiert und es betrieblich möglich ist.
4. Verfallen Überstunden?
Ja, in bestimmten Fällen können sie verfallen – zum Beispiel, wenn:
- sie nicht rechtzeitig beantragt oder ausgeglichen werden,
- es keine geregelte Kontoführung gibt,
- der tarifliche oder betriebliche Ausgleichszeitraum überschritten wird.
Daher ist es wichtig, dass du deine Zeiten dokumentierst – schriftlich oder digital – und bei Unklarheiten das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder Betriebsrat suchst.
5. Was tun bei Dauerbelastung durch viele Überstunden?
Falls du dauerhaft über dein Maß hinaus arbeitest, hast du das Recht auf Entlastung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Höchstgrenzen nach dem Arbeitszeitgesetz einzuhalten (z. B. max. 10 Stunden pro Tag im Ausnahmefall).
Sprich mit deinem Vorgesetzten oder nutze das Gespräch mit dem Betriebsrat. Auch die Gefährdungsbeurteilung kann helfen, die Arbeitsbelastung zu dokumentieren.
Fazit
Überstunden sind bei Stadtwerken Alltag – aber nicht ohne Regeln. Der TV-V gibt dir klare Ansprüche auf Zuschläge und Ausgleich. Prüfe, ob es bei dir ein Arbeitszeitkonto gibt und welche Vereinbarungen im Betrieb gelten. Nur so kannst du sicherstellen, dass deine Mehrarbeit fair behandelt wird.
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