Arbeitszeitenrechner für den öffentlichen Dienst
Mit unserem Arbeitszeitenrechner können Sie schnell und einfach Ihre tägliche Arbeitszeit inklusive Pausen berechnen. Dieses Tool ist besonders nützlich für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die ihre Arbeitszeiten gemäß TVöD, TV-L oder den Regelungen des Beamtenrechts erfassen und überprüfen möchten.
Geben Sie einfach Ihre Arbeits- und Pausenzeiten ein, und der Rechner ermittelt Ihre Netto-Arbeitszeit sowie mögliche Über- oder Unterstunden. Beachten Sie dabei die gesetzlichen und tariflichen Pausenregelungen – wir geben Ihnen dazu direkt einen Hinweis!
Ihre Arbeitszeiten berechnen
Arbeitszeiterfassung
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Arbeitszeitregelungen im öffentlichen Dienst: Was Sie wissen sollten
Die Arbeitszeit ist ein zentraler Bestandteil des Berufslebens. Im öffentlichen Dienst wird sie durch ein komplexes Zusammenspiel aus Gesetzen und Tarifverträgen geregelt. Ein fundiertes Wissen über diese Vorschriften ist entscheidend, um Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen.
Gesetzliche Grundlagen: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bildet die grundlegende rechtliche Basis für alle Arbeitnehmer in Deutschland, einschließlich der Angestellten im öffentlichen Dienst. Es schützt die Gesundheit der Beschäftigten und legt wichtige Rahmenbedingungen fest. Siehe hierzu auch unseren Arbeitszeitgesetz Rechner.
- Maximale Arbeitszeit: Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden täglich nicht überschritten werden.
- Pausenregelungen:
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: mindestens 30 Minuten Pause.
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten Pause.
- Ruhezeiten: Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
- Sonntags- und Feiertagsarbeit: Das ArbZG regelt auch die Bedingungen für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen, die grundsätzlich verboten ist, aber viele Ausnahmen zulässt.
Tarifliche Regelungen: TVöD und TV-L
Für die meisten Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst gelten die Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Diese konkretisieren und ergänzen das Arbeitszeitgesetz:
- Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit: Die Standardarbeitszeit beträgt im TVöD (Bund/Kommunen) 39 Stunden pro Woche (Ausnahme TVöD -K Krankenhäuser: 38,5 h). Im TV-L sind dies in der Regel 39,5 oder 40,1 Stunden, abhängig vom Bundesland. Diese kann durch Dienstvereinbarungen angepasst werden.
- Gleitzeitmodelle: Viele Behörden und Einrichtungen bieten flexible Arbeitszeiten an, die durch Gleitzeitregelungen bestimmt sind. Hier gibt es oft eine Kernarbeitszeit, in der Anwesenheitspflicht besteht, und einen Gleitzeitrahmen, innerhalb dessen die Arbeitszeit frei gestaltet werden kann. Nutzen Sie hierzu auch unseren Gleitzeitrechner für den öffentlichen Dienst.
- Arbeitszeitkonten: Über- und Unterstunden werden häufig auf Arbeitszeitkonten gesammelt und können zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen werden. Hier gibt es oft eine Begrenzung der maximalen Plus- und Minusstunden.
- Schicht- und Wechselschichtarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft: Für diese besonderen Arbeitsformen enthalten TVöD und TV-L spezielle Regelungen zu Arbeitszeiten, Zulagen und Ausgleichstagen. Siehe z.B. §§ 7, 8 TVöD
Arbeitszeit für Beamte
Für Beamte gelten eigene Arbeitszeitverordnungen des Bundes (z.B. Bundesarbeitszeitverordnung - BAZV) oder der jeweiligen Länder. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamte liegt häufig bei 40 oder 41 Stunden. Auch hier gibt es oft flexible Arbeitszeitmodelle und Regelungen für Sonderfälle wie Bereitschaftsdienst.
Überstunden und Mehrarbeit im öffentlichen Dienst
Überstunden (Mehrarbeit) entstehen, wenn die regelmäßige Arbeitszeit überschritten wird. Im öffentlichen Dienst gibt es klare Regeln für deren Umgang:
- Anordnung: Überstunden müssen in der Regel angeordnet oder genehmigt werden.
- Ausgleich: Der Ausgleich erfolgt primär durch Freizeitausgleich. Nur wenn dies nicht möglich ist oder tariflich so vorgesehen, kommt eine Vergütung in Betracht.
- Vergütung: Für geleistete Überstunden können Zuschläge gezahlt werden. Hierzu gibt es genaue tarifliche Bestimmungen.
- Kappungsgrenzen: Oft gibt es Begrenzungen, wie viele Überstunden angesammelt oder vergütet werden dürfen.
Eine korrekte Zeiterfassung ist daher unerlässlich, um Überstunden nachweisen und ausgleichen zu können.
Homeoffice und Mobiles Arbeiten
Die Zunahme von Homeoffice und mobilem Arbeiten hat auch Auswirkungen auf die Arbeitszeiterfassung. Auch hier muss die Einhaltung der Arbeitszeit- und Pausenregelungen sichergestellt werden, oft durch digitale Zeiterfassungssysteme und das Vertrauen in die Eigenverantwortung der Beschäftigten.
Austausch & Weiterführende Informationen
Haben Sie weitere Fragen zu Arbeitszeit, Überstunden, Pausenregelungen oder Zeiterfassung im öffentlichen Dienst? Tauschen Sie sich in unseren Foren kostenlos aus und profitieren Sie von den Erfahrungen anderer Beschäftigter:
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