Arbeitszeitenrechner für den öffentlichen Dienst

Mit unserem Arbeitszeitenrechner können Sie schnell und einfach Ihre tägliche Arbeitszeit inklusive Pausen berechnen. Dieses Tool ist besonders nützlich für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die ihre Arbeitszeiten gemäß TVöD, TV-L oder den Regelungen des Beamtenrechts erfassen und überprüfen möchten.

Geben Sie einfach Ihre Arbeits- und Pausenzeiten ein, und der Rechner ermittelt Ihre Netto-Arbeitszeit sowie mögliche Über- oder Unterstunden. Beachten Sie dabei die gesetzlichen und tariflichen Pausenregelungen – wir geben Ihnen dazu direkt einen Hinweis!

Ihre Arbeitszeiten berechnen

Arbeitszeiterfassung

Ergebnisse:

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Arbeitszeit im öffentlichen Dienst: Die wichtigsten Regeln

Im öffentlichen Dienst gelten für Arbeitszeiten sowohl gesetzliche Vorgaben (Arbeitszeitgesetz) als auch tarifliche Regelungen (z. B. TVöD oder TV-L). Hier finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Grenzen und Pausen

  • Tägliche Arbeitszeit: grundsätzlich maximal 8 Stunden, bis zu 10 Stunden nur mit Ausgleich (§ 3 ArbZG).
  • Pausen: ab mehr als 6 Stunden mindestens 30 Minuten, ab mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten.
  • Ruhezeit: zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Freizeit liegen.

Mehr dazu: Arbeitszeitgesetz Rechner

TVöD und TV-L: Regelarbeitszeit im öffentlichen Dienst

  • TVöD: meist 39 Stunden pro Woche (Bund/Kommunen).
  • TV-L: je nach Bundesland etwa 39 bis 41 Stunden pro Woche.
  • Gleitzeit: häufig möglich über Dienstvereinbarungen (siehe Gleitzeitrechner).

Überstunden: Ausgleich statt Auszahlung

Überstunden müssen in der Regel angeordnet oder genehmigt werden. Im öffentlichen Dienst erfolgt der Ausgleich meist durch Freizeitausgleich, nur in Ausnahmefällen durch Auszahlung.

Hinweis: Auch für Beamte gelten Arbeitszeitvorgaben, geregelt durch die jeweiligen Arbeitszeitverordnungen des Bundes oder der Länder.

FAQ – Häufige Fragen zum Arbeitszeitenrechner

Zählt die Pause zur Arbeitszeit?

Nein. Pausen sind keine Arbeitszeit und werden vom Rechner abgezogen.

Wie viele Stunden darf ich täglich arbeiten?

Grundsätzlich 8 Stunden, bis zu 10 Stunden mit Ausgleich (§ 3 ArbZG).

Kann ich auch Schichtzeiten oder Nachtdienst berechnen?

Ja. Der Rechner funktioniert auch bei ungewöhnlichen Arbeitszeiten – wichtig ist nur, dass Beginn, Ende und Pause korrekt eingetragen werden.

Muss der Arbeitgeber Arbeitszeit erfassen?

Ja. Arbeitgeber müssen ein System zur Arbeitszeiterfassung bereitstellen.

Foren öffentlicher Dienst

Haben Sie Fragen zu Arbeitszeit, Überstunden, Pausenregelungen oder Zeiterfassung im öffentlichen Dienst? Tauschen Sie sich in unseren Foren kostenlos aus und profitieren Sie von den Erfahrungen anderer Beschäftigter:


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