Arbeitszeitenrechner für den öffentlichen Dienst

Mit unserem Arbeitszeitenrechner können Sie schnell und einfach Ihre tägliche Arbeitszeit inklusive Pausen berechnen. Dieses Tool ist besonders nützlich für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die ihre täglichen Dienstzeiten gemäß TVöD, TV-L oder den Arbeitszeitverordnungen des Beamtenrechts erfassen und überprüfen möchten.

Das Wichtigste zu Arbeitszeiten und Pausen auf einen Blick:
Gesetzliche Pausenpflicht: Ab mehr als 6 Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten, ab mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten Pause vorgeschrieben (§ 4 ArbSchG / ArbZG).
Höchstarbeitszeit: Regulär maximal 8 Stunden täglich, eine Ausweitung auf 10 Stunden ist nur mit Ausgleich zulässig (§ 3 ArbZG).
Ruhezeit: Zwischen zwei Arbeitstagen müssen ununterbrochen mindestens 11 Stunden Freizeit liegen.
Zeiterfassung: Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sind verpflichtet, ein verlässliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit bereitzustellen.

Geben Sie einfach Ihre Arbeits- und Pausenzeiten ein. Der Rechner ermittelt Ihre Netto-Arbeitszeit sowie eventuelle Abzüge nach den Regeln des Arbeitszeitgesetzes.

Ihre Arbeitszeit berechnen

Arbeitszeiterfassung

Berechnungsergebnis:

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Arbeitszeit im öffentlichen Dienst: Die wichtigsten Regeln

Im öffentlichen Dienst gelten für Arbeitszeiten sowohl gesetzliche Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) als auch spezifische tarifliche Regelungen nach TVöD oder TV-L.

1. Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Grenzen und Pflichtpausen

  • Tägliche Arbeitszeit: Grundsätzlich maximal 8 Stunden. Eine Verlängerung auf bis to 10 Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von 6 Monaten im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).
  • Pausenvorgaben: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit steigt die Pflichtpause auf mindestens 45 Minuten (§ 4 ArbZG).
  • Ununterbrochene Ruhezeit: Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Beschäftigte eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einhalten (§ 5 ArbZG).

Mehr Informationen und Detailberechnungen finden Sie in unserem Arbeitszeitgesetz Rechner.

2. TVöD und TV-L: Regelarbeitszeit im öffentlichen Dienst

  • TVöD (Kommunen / Bund): Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt im Bereich VKA (Kommunen) und Bund in der Regel 39 Stunden.
  • TV-L (Länder): Je nach Bundesland und Tarifgebiet liegt die regelmäßige Wochenarbeitszeit zwischen 38,7 und 40,1 Stunden.
  • Gleitzeitvereinbarungen: In den meisten Dienststellen bestehen Dienstvereinbarungen zu flexiblen Arbeitszeiten und Gleitzeitkonten (siehe Gleitzeitrechner).

3. Überstunden und Zeitausgleich

Überstunden sind die auf Anordnung geleisteten Arbeitsstunden, die über die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit hinausgehen. Im öffentlichen Dienst werden Überstunden vorrangig durch Freizeitausgleich abgegolten. Eine Auszahlung erfolgt nur unter besonderen tariflichen Voraussetzungen.

Hinweis für Beamtinnen und Beamte: Für Beamtinnen und Beamte gelten nicht die Tarifverträge, sondern die jeweiligen Arbeitszeitverordnungen (AZVO) des Bundes bzw. des entsprechenden Bundeslandes.

Häufige Fragen (FAQ) zum Arbeitszeitenrechner

Zählt die Mittagspause zur Netto-Arbeitszeit?

Nein. Ruhepausen sind keine Arbeitszeit und werden bei der Berechnung der Netto-Arbeitszeit stets abgezogen. Sie werden in der Regel auch nicht vergütet.

Wie viele Stunden darf ich maximal an einem Tag arbeiten?

Die gesetzliche Obergrenze liegt nach § 3 ArbZG bei 10 Stunden pro Werktag. Die Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus muss innerhalb eines Ausgleichszeitraums wieder ausgeglichen werden.

Kann ich mit dem Rechner auch Schichtdienst oder Nachtarbeit berechnen?

Ja. Der Rechner funktioniert auch bei abweichenden Dienstzeiten. Wichtig ist lediglich die genaue Eingabe von Arbeitsbeginn, Arbeitsende und der tatsächlich genommenen Pausenzeit.

Ist die Arbeitszeiterfassung im öffentlichen Dienst Pflicht?

Ja. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des EuGH sind Arbeitgeber im öffentlichen Dienst verpflichtet, ein verlässliches System einzurichten, mit dem die von den Beschäftigten geleistete Arbeitszeit objektiv erfasst wird.

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