Arbeitszeit für Erzieher:innen in kommunalen Kitas: TVöD SuE einfach erklärt

Wie viele Stunden arbeiten Erzieherinnen und Erzieher wirklich? Welche Regeln gelten nach dem TVöD SuE, wie viel Zeit steht für Vorbereitung oder Fortbildung zur Verfügung und welche Ansprüche bestehen auf Entlastungstage? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Arbeitszeit im Kita-Alltag.

Das Wichtigste zur Arbeitszeit im TVöD SuE auf einen Blick:
Regelarbeitszeit: Bei Vollzeit grundsätzlich 39 Stunden pro Woche im Bereich VKA (Kommunen).
Qualifizierungs- & Vorbereitungszeit: Fester Anspruch auf 30 Stunden pro Kalenderjahr (§ 3 Anlage zu § 56 TVöD SuE).
Regenerationstage: Anspruch auf 2 bezahlte Arbeitstage Entlastung pro Kalenderjahr zur Gesundheitsförderung.
Pausen & Ruhezeiten: Mindestens 30 Minuten Pause ab 6 Stunden Arbeit sowie 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit nach Feierabend nach dem Arbeitszeitgesetz.

Regelarbeitszeit für Erzieher:innen im öffentlichen Dienst

Erzieherinnen und Erzieher in kommunalen Kindertagesstätten werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) vergütet. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt bei einer Vollzeitstelle im kommunalen Bereich (VKA) 39 Stunden.

Diese Arbeitszeit umfasst keineswegs nur die unmittelbare Betreuung der Kinder am Kind, sondern auch Vorbereitung, Dokumentation, Entwicklungsgespräche, Elternarbeit, Teambesprechungen sowie organisatorische Aufgaben. Die konkrete Aufteilung dieser Arbeitszeiten wird meist durch kommunale Dienstvereinbarungen geregelt.

30 Stunden Qualifizierungs- und Vorbereitungszeit pro Jahr

Ein zentraler Bestandteil des Tarifvertrags ist das feste Zeitkontingent für fachliche Aufgaben abseits der Kinderbetreuung:

„Im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit werden im Kalenderjahr 30 Stunden für Zwecke der Vorbereitung und Qualifizierung verwendet.“

(§ 3 Anlage zu § 56 TVöD SuE, VKA – Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 32)

Diese 30 Stunden werden vorrangig für Fort- und Weiterbildungen, pädagogische Fachplanung oder Maßnahmen der Qualitätsentwicklung genutzt. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich dieses Stundenkontingent entsprechend anteilig.

Zusätzlich existieren in den meisten Kindertagesstätten Verfügungszeiten, die durch den Träger oder über örtliche Dienstvereinbarungen geregelt sind, wie beispielsweise:

Entlastung durch Regenerationstage und Umwandlungstage

Zur Entlastung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst wurden im TVöD SuE zusätzliche Freistellungstage verankert (siehe ausführlich: Regenerationstage und Umwandlungstage im SuE):

Praxisfragen zur Arbeitszeit im Kita-Alltag

Wie sind Überstunden und Mehrarbeit im TVöD SuE geregelt?

Aufgrund von Fachkräftemangel oder erweiterten Öffnungszeiten kommt es in vielen Kitas zu Mehrarbeit. Überstunden müssen vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet oder nachträglich genehmigt werden. Der Ausgleich erfolgt primär durch entsprechende Freizeit oder durch finanzielle Abgeltung inklusive der tariflichen Überstundenzuschläge gemäß §§ 7–8 TVöD.

Welche Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) gelten für Kitas?

Das Arbeitszeitgesetz gilt uneingeschränkt auch in Kitas und öffentlichen Einrichtungen. Die wichtigsten gesetzlichen Eckpunkte umfassen:

  • Höchstarbeitszeit: Maximal 8 Stunden täglich (ausnahmsweise bis zu 10 Stunden bei Ausgleich innerhalt von 6 Monaten).
  • Ruhezeiten: Ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen.
  • Ruhepausen: Mindestens 30 Minuten Pause ab 6 Stunden Arbeitszeit; 45 Minuten ab 9 Stunden.

Zählen Elternabende, Dienstbesprechungen und Kita-Feste als Arbeitszeit?

Ja. Veranstaltungen wie Elternabende, Entwicklungsgespräche, Dienstbesprechungen oder Sommerfeste, die außerhalb der gewöhnlichen Betreuungszeiten stattfinden, stellen eindeutig volle Arbeitszeit dar und müssen auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden.

Mit unserem Arbeitszeitgesetz Rechner können Sie überprüfen, ob Ruhezeiten und Pausenvorgaben in Ihrem Dienstplan korrekt eingehalten werden.

Realität und Belastung im Kita-Alltag

In der Praxis berichten viele Erzieherinnen und Erzieher, dass der reale Aufwand für Vorbereitung, Portfolioarbeit und Elterngespräche oft über die vertraglich festgesetzte Verfügungszeit hinausgeht. Unzureichende Vorbereitungszeiten führen in Kombination mit Personalausfällen häufig zu einer hohen Belastung im Arbeitsalltag.

„Ich bin mit 30 Wochenstunden angestellt, real liege ich inklusive Vorbereitung zu Hause häufig bei 34 Stunden.“

„Die pauschale Vorbereitungszeit reicht im Kita-Alltag bei weitem nicht aus, um allen Dokumentationspflichten gerecht zu werden.“

Forum Sozial- und Erziehungsdienst: Fragen stellen & austauschen

Haben Sie Fragen zur Arbeitszeit, Vorbereitungszeit, Regenerationstagen oder zur Eingruppierung im TVöD SuE? In unserem Forum SuE können Sie sich kostenlos und anonym austauschen:

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