Arbeitszeit für Erzieher:innen in kommunalen Kitas – TVöD SuE einfach erklärt
Wie viele Stunden arbeiten Erzieher:innen wirklich? Welche Regeln gelten nach dem TVöD SuE, und wie viel Zeit steht für Vorbereitung oder Fortbildung zur Verfügung? Hier findest du die wichtigsten Infos zur Arbeitszeit im Kita-Alltag.
Regelarbeitszeit für Erzieher:innen im öffentlichen Dienst
Erzieher:innen in kommunalen Kindertagesstätten arbeiten in der Regel nach dem TVöD SuE. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt meist 39 Stunden.
Diese Zeit umfasst nicht nur die Betreuung der Kinder, sondern auch Dokumentation, Elterngespräche, Teamarbeit und organisatorische Aufgaben. Die konkrete Aufteilung wird oft durch kommunale Dienstvereinbarungen geregelt.
30 Stunden Qualifizierungs- und Vorbereitungszeit pro Jahr
Besonders wichtig: Beschäftigte im Erziehungsdienst haben im Kalenderjahr ein Zeitkontingent von 30 Stunden für Vorbereitung und Qualifizierung.
„Im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit werden im Kalenderjahr 30 Stunden für Zwecke der Vorbereitung und Qualifizierung verwendet.“
(§ 3 Anlage zu § 56 TVöD SuE, VKA – Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 32 vom 6. April 2025)
Diese Stunden werden häufig für Fortbildungen, pädagogische Planung oder Qualitätsentwicklung genutzt. Bei Teilzeit reduziert sich das Kontingent entsprechend anteilig.
Zusätzlich gibt es in vielen Kitas sogenannte Vorbereitungs- oder Verfügungszeiten, die durch Träger oder Dienstvereinbarungen konkret geregelt werden, z. B.:
- 10 % der Arbeitszeit als feste Vorbereitungszeit
- 2–4 Stunden pro Woche für Planung, Dokumentation und Elternarbeit
Überstunden, Teilzeit und flexible Modelle
Durch Personalmangel oder verlängerte Öffnungszeiten kommt es in vielen Kitas zu Mehrarbeit. Der TVöD sieht dabei klare Regeln vor:
- Überstunden müssen angeordnet oder genehmigt werden
- Ausgleich erfolgt meist durch Freizeit oder Zuschläge (§§ 7–8 TVöD)
- Teilzeitkräfte haben anteilige Rechte
Arbeitszeitgesetz – was gilt für Erzieher:innen?
Auch in Kitas gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Es regelt u. a.:
- maximal 8 Stunden täglich (ausnahmsweise bis 10 Stunden)
- mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Diensten
- Pausen: 30 Minuten ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden
Elternabende oder Feste außerhalb der Betreuungszeit gelten ebenfalls als Arbeitszeit und müssen angerechnet werden.
Mit unserem Arbeitszeitgesetz-Rechner kannst du prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Realität im Kita-Alltag
Viele Erzieher:innen berichten, dass sie regelmäßig mehr Zeit investieren, als offiziell vorgesehen ist – vor allem bei Vorbereitung, Dokumentation und Elterngesprächen.
„Ich arbeite 30 Stunden vertraglich, aber real sind es oft 34.“
„Unsere Vorbereitungszeit reicht hinten und vorne nicht.“
Forum Sozial- und Erziehungsdienst
In unserem Forum kannst du kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:

