Arbeitszeit für Erzieherinnen und Erzieher in kommunalen Kitas – TVöD SuE einfach erklärt
Wie viele Stunden arbeiten Erzieher:innen wirklich? Welche Regeln gelten nach dem TVöD SuE, und wie viel Zeit steht für Vorbereitung oder Fortbildung zur Verfügung? Hier findest du Informationen zur Arbeitszeit, Qualifizierungszeit und Praxis im Kita-Alltag. In unserem Forum kannst du dich mit Kolleg:innen austauschen.
Regelarbeitszeit für Erzieher:innen im öffentlichen Dienst
Erzieherinnen und Erzieher, die in kommunalen Kindertagesstätten beschäftigt sind, arbeiten in der Regel nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE). Die Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche.
Diese Zeit umfasst alle Tätigkeiten – pädagogische Arbeit, Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche, Fortbildung und Teamarbeit. Die genaue Aufteilung ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern wird durch kommunale Dienstvereinbarungen bestimmt.
30 Stunden für Qualifizierung und Vorbereitung pro Jahr
§ 3 der Anlage zu § 56 (VKA) Bei Beschäftigten im Erziehungsdienst werden – soweit gesetzliche Regelungen bestehen, zusätzlich zu diesen gesetzlichen Regelungen – im Rahmen der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Kalenderjahr 30 Stunden für Zwecke der Vorbereitung und Qualifizierung verwendet; im Tarifgebiet Ost gilt, dass diese Zeiten zur Vorbereitung und Qualifizierung auch durch gesetzliche Regelungen erfüllt sein können. Bei Teilzeitbeschäftigten gilt Satz 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass sich die Stundenzahl nach Satz 1 in dem Umfang, der dem Verhältnis ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zu der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht, reduziert. Im Erziehungsdienst tätig sind insbesondere Beschäftigte als Kinderpflegerin / Kinderpfleger bzw. Sozialassistentin / Sozialassistent, Heilerziehungspflegehelferin / Heilerziehungspflegehelfer, Erzieherin / Erzieher, Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger, im handwerklichen Erziehungsdienst, als Leiterinnen / Leiter oder ständige Vertreterinnen / Vertreter von Leiterinnen / Leiter von Kindertagesstätten oder Erziehungsheimen sowie andere Beschäftigte mit erzieherischer Tätigkeit in der Erziehungs- oder Eingliederungshilfe.⃰
Protokollerklärung zu Satz 3: Soweit Berufsbezeichnungen aufgeführt sind, werden auch Beschäftigte erfasst, die eine entsprechende Tätigkeit ohne staatliche Anerkennung oder staatliche Prüfung ausüben.
*Niederschrifterklärung zu § 3 Satz 3: Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst müssen in Einrichtungen tätig sein, in denen auch Kinder oder Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten zum Zwecke der Erziehung, Ausbildung oder Pflege betreut werden, und für Kinder oder Jugendliche erzieherisch tätig sein.
(Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 32 vom 6. April 2025)
Diese Stunden gelten zusätzlich zur regulären Arbeitszeit und dienen der Fortbildung, fachlichen Qualifizierung und Qualitätsentwicklung. Viele Träger nutzen sie für Fortbildungstage oder pädagogische Fachrunden.
Die sogenannte Vorbereitungszeit oder Verfügungszeit wird teilweise durch Dienstvereinbarungen oder Trägerregelungen geregelt. Mögliche Modelle sind zum Beispiel:
- 10 % der Arbeitszeit als Vorbereitungszeit
- 2–4 Stunden pro Woche für Planung, Doku und Elternarbeit
Diese Zeit wird meist innerhalb der regulären Arbeitszeit genutzt und individuell dokumentiert.
Überstunden, Teilzeit und flexible Modelle
Durch Personalmangel oder verlängerte Öffnungszeiten kommt es in vielen Kitas zu Mehrarbeit. Der TVöD sieht klare Regeln vor:
- Überstunden müssen angeordnet oder genehmigt werden,
- Ausgleich durch Freizeit oder Zuschläge,
- Teilzeitkräfte erhalten anteilige Rechte.
Immer mehr Träger setzen auf flexible Arbeitszeitmodelle wie Rahmenzeiten, Arbeitszeitkonten oder Vertrauensarbeitszeit.
Arbeitszeitgesetz – was gilt für Erzieher:innen?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch in Kitas. Es regelt u. a.:
- maximal 8 Stunden täglich (ausnahmsweise bis 10 Stunden),
- 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Diensten,
- 30 Minuten Pause ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden Arbeitszeit.
Elternabende und Feste außerhalb der Betreuungszeit gelten als Arbeitszeit und müssen angerechnet werden.
Mit unserem Arbeitszeitgesetz Rechner kannst du prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden.
Realität im Kita-Alltag
Viele Erzieher:innen berichten, dass sie regelmäßig mehr Zeit investieren, als geplant ist. Vorbereitung, Dokumentation und Elternarbeit finden oft außerhalb der Kinderbetreuungszeiten statt.
„Ich arbeite 30 Stunden vertraglich, aber real sind es oft 34.“ „Unsere Vorbereitungszeit reicht hinten und vorne nicht.“