urlaubsanspruch bei rentenantritt
#1

Hallo! Es wäre schön, wenn mir hier jemand bei meinem Problem weiterhelfen könnte, ich komme einfach auf keine Lösung:
Eine Mitarbeiterin geb. 13.10.44 geht mit 31.10.09 in Altersrente. Unser Programm rechnet Ihr den gesamten Jahresurlaub.
Ist dies richtig? Hat man bei Rentenbeginn mit dem 65. Lebensjahr Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub? Gibt es einen Unterschied, ob man im ersten oder zweiten Halbjahr ausscheidet?
Wo finde ich den gesetzlichen Hintergrund dazu? Gibt es einen Unterschied, wenn der Mitarbeiter schon vorzeitig, also vor 65, in Rente geht?
Vielen herzlichen Dank im voraus.
Zitieren
#2

Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat man, wenn man in der zweiten Jahreshälfte austritt, Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Rente: Urlaubsanspruch, Kündigung
- Urlaubsanspruch
- Urlaubsanspruch bei Rentenbeginn nach dem 01.07.23 bei Beschäftigung seit 30 Jahren


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers