unkündbarkeit in zwei bundesländern
#1

hallo,
war 17 jahre in mv als lehrer angestellt, bin jetzt 5 jahre in niedersachsen angestellter lehrer (über 45 ).
bin ich mittlerweile aufgrund der beschäftigung im öfftl. dienst "unkündbar", oder zählen nur die jahre in niedersachsen?
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#2

Guten Morgen,
Auszug aus § 34 TVÖD
Absatz (2):

Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Soweit Beschäftigte nach den bis zum 30. September 2005 geltenden Tarifregelungen unkündbar waren, verbleibt es dabei.

Absatz (3):

Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gemäß § 28, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt. Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.

Es kommt also darauf an, ob mv vom Tarifgebiet West erfasst wird.

Gruß
smokie
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#3

danke smokie!
wer weiß denn nun, ob die zeit in mv anerkannt wird?
gilt dort ein anderer tarifvertrag oder werden die dort erworbenen zeiten berücksichtigt?
help..!
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