Ab wann ist man unkündbar?
Eine Unkündbarkeit gibt es nicht. Aber manche Tarifverträge schränken die Kündbarkeit unter bestimmten Voraussetzungen ein.
Z.B. im TVöD § 34 Abs. 2
"Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Soweit Beschäftigte nach den bis zum 30. September 2005 geltenden Tarifregelungen unkündbar waren, verbleibt es dabei."