stufengleiche Höhergruppierung SuE
#1

Guten Morgen zusammen!
Laut TVöD Allgemein erfolgt eine Höhergruppierung wegen Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit seit 2017 stufengleich.
Ich finde allerdings Auszüge, in denen mir nicht klar wird, ob das auch für den SuE gilt.
Zum Beispiel wenn eine Fachkraft, bisher S8a (6), eine Leitungstätigkeit übernimmt und dann zB in S13 eingruppiert wird.
Startet sie in der S13 in einer niedrigeren Stufe (weil noch keine Leitungserfahrung), oder übernimmt sie die Endstufe?

Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?
Ganz lieben Dank!
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#2

Die stufengleiche Höhergruppierung im TVöD gilt auch für Eingruppierungen im Abschnitt SuE. Es gibt lediglich ergänzende Regelungen zu Garantiebeträgen, weil in einzelnen Entgeltgruppen der Höhergruppierungsgewinn sehr niedrig wäre.

Siehe im Tarifvertrag durchgeschriebene Fassung TVöD-V § 17 (4a.1)

Tarifvertrag öffentlicher Dienst TVöD als PDF
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