Eingruppierung TVöD Sue Höhergruppierung
#1

Folgender Sachverhalt: 

bin als Leitung einer zweigruppigen EInrichtung in s9 eingruppiert, da eine Gruppe eine I-Gruppe ist und die andere eine Betriebserlaubnis für 23 Kinder hat. Also maximal 38 Kinder, knapp unter der Grenze zu s 13. 

Nun habe ich im TVöd bei den Protokollerklärungen zu den Merkmalen in s13 gelesen, dass die Tätigkeit in einer I-Gruppe zu mindestens 50 % der Arbeitszeit S13 rechtfertigt. Desweiteren habe ich seit 5 Monaten vier Erzieher zu koordinieren. 

Möglichkeit a) grundsätzlich falsch eingruppiert wegen I-Gruppe Icon_rolleyes ......Nachzahlung ab Anstellung???
Möglichkeit b) Höhergruppierung wg geänderter Anforderungen (koordinierende Tätigkeit vier Erzieher)

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