29.11.2018, 21:53
Folgender Sachverhalt:
bin als Leitung einer zweigruppigen EInrichtung in s9 eingruppiert, da eine Gruppe eine I-Gruppe ist und die andere eine Betriebserlaubnis für 23 Kinder hat. Also maximal 38 Kinder, knapp unter der Grenze zu s 13.
Nun habe ich im TVöd bei den Protokollerklärungen zu den Merkmalen in s13 gelesen, dass die Tätigkeit in einer I-Gruppe zu mindestens 50 % der Arbeitszeit S13 rechtfertigt. Desweiteren habe ich seit 5 Monaten vier Erzieher zu koordinieren.
Möglichkeit a) grundsätzlich falsch eingruppiert wegen I-Gruppe ......Nachzahlung ab Anstellung???
Möglichkeit b) Höhergruppierung wg geänderter Anforderungen (koordinierende Tätigkeit vier Erzieher)
Wer kann mit Antwort geben?
bin als Leitung einer zweigruppigen EInrichtung in s9 eingruppiert, da eine Gruppe eine I-Gruppe ist und die andere eine Betriebserlaubnis für 23 Kinder hat. Also maximal 38 Kinder, knapp unter der Grenze zu s 13.
Nun habe ich im TVöd bei den Protokollerklärungen zu den Merkmalen in s13 gelesen, dass die Tätigkeit in einer I-Gruppe zu mindestens 50 % der Arbeitszeit S13 rechtfertigt. Desweiteren habe ich seit 5 Monaten vier Erzieher zu koordinieren.
Möglichkeit a) grundsätzlich falsch eingruppiert wegen I-Gruppe ......Nachzahlung ab Anstellung???
Möglichkeit b) Höhergruppierung wg geänderter Anforderungen (koordinierende Tätigkeit vier Erzieher)
Wer kann mit Antwort geben?