Hallo,
ich wurde vor 3 Jahren mit meinem Einverständnis befristet auf eine höherwertige Stelle umgesetzt. Die Befristung läuft bis zur Rückkehr aus der Elternzeit der Vorgängerin (Beamtin). Meine alte Stelle wurde inzwischen unbefristet mit einer neu eingestellten Mitarbeiterin besetzt. Die Vorgängerin in meiner jetzigen Position kommt im September in 50 %zurück, erhebt allerdings keine Anspruch auf meine Stelle, sondern hat sich bereit erklärt, eine nicht amtsangemessene Stelle zu übernehmen. Ich bin der Ansicht, dass ich ein Recht darauf habe, dass die Befristung jetzt aufgehoben wird. So wie es aussieht, wird man mir aber eine erneute Befristung anbieten. Erklärt wurde mir, dass es ja mehrere Kolleginnen gibt, die aus der Elternzeit zurück kommen könnten und meine Stelle die einzige sei, die man für die amtsangemessen übrig hätte. Das ist so, weil alle diese Stellen, obwohl klar war, dass es sich um Elternzeitvertretungen handelt, unbefristet besetzt wurden. Mir ist der Rückweg auf meine alte Stelle verwehrt, weil ja da die neue Kollegin fest drauf sitzt. Kann mir jemand sagen, ob ich ein Recht darauf habe, die Stelle jetzt unbefristet zu bekommen oder muss ich jetzt auf dem Schleudersitz bleiben, bis eine von den Müttern sich überlegt, dass sie jetzt meine Stelle will und ich dann zwar mit Arbeitsvertrag, aber ohne Aufgabe da stehe? Wichtig wäre mir der Wegfall der Befristung natürlich auch, weil die jetzige Stelle eine EG höher ist. Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
Grüße!
Hallo Viadma,
hast Du denn einen unbefristeten Arbeitsvertrag und wurdest nur befristet mit anderen Aufgaben (andere Stelle) betraut? Oder hattest Du nur einen befristeten AV und jetzt erneut eine Befristung?
Im ersten Fall ist es leider richtig, was Deine Dienststelle mit dir macht. Solange Du auf einer Mamastelle sitzt, hat die betreffende Mutter auch immer das Recht, wieder auf Vollzeit zu gehen. Das muss die Dienststelle berücksichtigen und ihr quasi eine Stelle freihalten (zurzeit halt Deine Stelle). Es ist natürlich sehr unglücklich, wenn andere Elternzeitstellen unbefristet nachbesetzt worden sind (was ich eigentlich gar nicht glauben kann, welche Dienststelle macht denn sowas?). Die Dienststelle muss ja immer mit einer Rückkehr der Mütter rechnen und kann daher nicht unbefristet nachbesetzen.
Es tut mir leid, aber Du hast keinen Anspruch auf eine bestimmte Stelle, erst recht nicht, wenn Du wissentlich nur befristet,also vorübergehend eine höherweirtige Tätigkeit wahrnimmst. Dafür erhälst Du eine persönliche Zulage, die dann wegfällt, wenn Du wieder eine Tätigkeit nach der Eingruppierung Deines Arbeitsvertrages machst. Eignetlich müste Dein Arbeitgeber das Personalkarussel rückgängig machen, d.h. Du bekommst Deine alte Stelle wieder, Deine Kollegin, die jetzt auf Deiner alten Stelle sitzt, geht auch wieder zurück und und und. Da dies aber offensichtlich wegen der geschaffenen Fakten nicht gewollt ist oder möglich ist, behilft sich Dein Arbeitgeber eben mit einer weiteren befristeten Umsetzung, solange bis die Stelle irgendwann entfristet werden kann, weil sich im Stellenplan mal was ergibt.
Insgesamt ist alles ein bißchen doof gelaufen...
Liebe Grüße
Steffi
Hallo Monique,
die Dienststelle kann Dich im Rahmen des Arbeitsvertrages (also in der dort vereinbarten Entgeltgruppe) mehr oder weniger nach Belieben einsetzen (Direktionsrecht). Theoretisch! Zum einen hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht und zum anderen macht man sowas natürlich nicht über den Kopf der Betroffenen hinweg.
Ich würde noch mal das Gespräch suchen, am besten zunächst beim Personalrat. Da gibt es bestimmt eine Lösung. Wie schon geschrieben: Einen Anspruch auf eine bestimmte Stelle hat man nicht. Es ist aber ganz schlechter Stil, wie es bei Euch abläuft.
Ohne Hintergrundwissen kann ich Dir leider nicht helfen. Mache am besten heute noch einen Termin beim Personalrat und dann auf in den Kampf. Bloss nicht unterkriegen lassen. Ich wünsche Dir viel Erfolg!
LG
Steffi
Na ja, dann schau ich mal, was dabei raus kommt.
Danke!
Hallo Viadma,
würdest Du mir bitte zunächst mitteilen,
- wann DU die befristete Stelle angetreten hast
- wann DU den befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben hast
bzw. wann hat der Arbeitgeber diesen Vertrag unterschriben (Datum !!!)
Gruß
Fortuna 95
Gerne! Hier die Infos zum Ablauf.
Ich habe seit April 2002 einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Seit Juni 2006 bin ich, mit meinem Einverständnis, befristet umgesetzt worden auf die jetzige Stelle. D. h. mein Arbeitsplatz ist nicht gefährdet, nur die Aufgaben. Befristete Umsetzung hieß für mich, wenn die vorherige Stelleninhaberin aus dem Mutterschutz zurück kommt, gehe ich zurück auf meine vorherige Stelle. Einen Vertrag dazu gibt es nicht. Ich wurde nur im Mai 2006, nach vorheriger Absprache mit dem Chef, schriftlich darüber informiert.
Inzwischen ist aber, wie oben schon beschrieben, meine vorherige Stelle mit einer neuen Kollegin unbefristet besetzt. Ich kann also nicht zurück. Meine Chefs argumentieren, dass noch 2 oder 3 gehobene Dienstlerinnen aus dem Mutterschutz zurück kommen könnten und meine Stelle die einzige ist, die man denen dann noch geben könnte, deshalb könne man mich nicht unbefristet auf diese Stelle setzen. Das ist aber nur so, weil eben 2 andere Stellen im gehobenen Dienst nach meiner Umsetzung unbefristet vergeben wurden. Bei der einen wurde die Befristung aufgehoben, die andere wurde unbefristet neu besetzt, obwohl das die Stelle einer der Mutterschutzdamen ist.
Meine Vorgängerin auf dieser Stelle kommt im September zurück, will aber die Stelle nicht, weil sie nur in 50 % kommt. In dem Moment, in dem sie aufstockt, fange ich an zu wackeln.
Für mich heißt das also "Schleudersitz", was die Aufgaben betrifft. Auf meine Frage, ob ich, wenn eine der Damen zurück kommt, auf dem Flur sitze und alle Müllaufgaben machen soll, die sonst keiner tun will oder was man sich sonst vorstellt, bekam ich nur die Antwort, bisher sei ja nicht absehbar, dass überhaupt eine kommt.
Mir bereitet es einfach Bauchschmerzen, dass ich mich auf der jetzigen Stelle echt abstrampel, Nerven dran lass und ich aufreibe und das alles dafür, dass ich bei der ersten Gelegenheit dann nur noch das tun soll, was übrig bleibt.
Ach so, die befristete Umsetzung läuft auch zum September aus. Offiziell hat mich bis jetzt niemand informiert, ob oder wie es dann weiter geht. Aber es gehen alle davon aus, dass es weiter geht wie bisher.
Kann ich irgend etwas tun? Hab ich irgendwelche Rechte oder bin ich wirklich der Depp vom Dienst? Steffi meint ja wohl, das sei so. Weißt du vielleicht was anderes?
Gruß
Monique