Zwei Zusagen bei Kommunalverwaltung
#1

Hallo!

Ich hab demnächst zwei Vorstellungsgespräche für einen Studienplatz zur nicht-technischen Verwaltung im gehobenen Dienst bei zwei Kommunalverwaltungen. (Bayern)
Die eine bevorzuge ich, weil sie vom Arbeitsweg her einfach viel günstiger gelegen ist (1h weniger Pendelzeit pro Tag).
Die beiden Gespräche werden kurz aufeinander folgen.

Es ist dennoch nicht gerade unwahrscheinlich, dass ich im Falle von zwei Zusagen zuerst von der Kommunalverwaltung kontaktiert werde, die ich weniger bevorzuge. Dann auf gut Glück absagen und drauf hoffen, dass ich bei meinem Favoriten eine Zusage bekomme kann ich dann ja aber auch nicht. Also werd ich erst annehmen müssen und dann später eben evtl. wieder absagen...

Gibts in der Situation jetzt irgendwas zu beachten? Bei "normalen" Ausbildungsverträgen kann man vor Beginn der Ausbildung und während der Probezeit ja mit sofortiger Wirkung einfach kündigen, aber bei den Beamten kenn ich mich da nicht so aus, wie ist das da?
Ich weiß, dass es doof ist auf diese Weise evtl. anderen den Ausbildungsplatz zu ruinieren, aber im worst case hab ich da leider nicht viele Optionen...
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#2

Mündlich zusagen, dann wird der Vertrag zugeschickt, den dann einfach nicht unterschreiben (so lange zu Hause liegen lassen, bis der andere Vertrag da ist). Dann der unerwünschten Vertrag ununterschrieben zurück schicken, kurze Mitteilung, dass man dankt, aber sich woanders für entschieden hat.
So wird's bei uns gemacht. Anderen ruinierst du dadurch nichts, im Gegenteil. Gibt Nachrückerlisten, dann kriegen die quasi deinen Platz.. Die lassen die Stelle nicht unbesetzt, nur weil du nicht unterschreibst Big Grin
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#3

(20.01.2017, 11:38)Gast schrieb:  Mündlich zusagen, dann wird der Vertrag zugeschickt, den dann einfach nicht unterschreiben (so lange zu Hause liegen lassen, bis der andere Vertrag da ist). Dann der unerwünschten Vertrag ununterschrieben zurück schicken, kurze Mitteilung, dass man dankt, aber sich woanders für entschieden hat.
So wird's bei uns gemacht. Anderen ruinierst du dadurch nichts, im Gegenteil. Gibt Nachrückerlisten, dann kriegen die quasi deinen Platz.. Die lassen die Stelle nicht unbesetzt, nur weil du nicht unterschreibst Big Grin

Beamte haben keinen Ausbildungsvertrag, sondern werden durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde ernannt. Nichts mit unterschreiben...

Und bis zu dem Zeitpunkt wo einem die Ernennungsurkunde entgegengestreckt wird kann man -rechtlich gesehen- noch absagen. Dass das auf die letzte Minute natürlich nicht gerade die feine englische Art ist, sollte aber jedem bewusst sein.
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#4

(27.10.2021, 19:42)Gast schrieb:  
(20.01.2017, 11:38)Gast schrieb:  Mündlich zusagen, dann wird der Vertrag zugeschickt, den dann einfach nicht unterschreiben (so lange zu Hause liegen lassen, bis der andere Vertrag da ist). Dann der unerwünschten Vertrag ununterschrieben zurück schicken, kurze Mitteilung, dass man dankt, aber sich woanders für entschieden hat.
So wird's bei uns gemacht. Anderen ruinierst du dadurch nichts, im Gegenteil. Gibt Nachrückerlisten, dann kriegen die quasi deinen Platz.. Die lassen die Stelle nicht unbesetzt, nur weil du nicht unterschreibst Big Grin

Beamte haben keinen Ausbildungsvertrag, sondern werden durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde ernannt. Nichts mit unterschreiben...

Und bis zu dem Zeitpunkt wo einem die Ernennungsurkunde entgegengestreckt wird kann man -rechtlich gesehen- noch absagen. Dass das auf die letzte Minute natürlich nicht gerade die feine englische Art ist, sollte aber jedem bewusst sein.
 

Gilt das auch, wenn man mit Unterschrift die „Annahme des Einstellungsangebots“ erklärt hat?
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#5

(19.02.2022, 00:01)Gast schrieb:  
(27.10.2021, 19:42)Gast schrieb:  
(20.01.2017, 11:38)Gast schrieb:  Mündlich zusagen, dann wird der Vertrag zugeschickt, den dann einfach nicht unterschreiben (so lange zu Hause liegen lassen, bis der andere Vertrag da ist). Dann der unerwünschten Vertrag ununterschrieben zurück schicken, kurze Mitteilung, dass man dankt, aber sich woanders für entschieden hat.
So wird's bei uns gemacht. Anderen ruinierst du dadurch nichts, im Gegenteil. Gibt Nachrückerlisten, dann kriegen die quasi deinen Platz.. Die lassen die Stelle nicht unbesetzt, nur weil du nicht unterschreibst Big Grin

Beamte haben keinen Ausbildungsvertrag, sondern werden durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde ernannt. Nichts mit unterschreiben...

Und bis zu dem Zeitpunkt wo einem die Ernennungsurkunde entgegengestreckt wird kann man -rechtlich gesehen- noch absagen. Dass das auf die letzte Minute natürlich nicht gerade die feine englische Art ist, sollte aber jedem bewusst sein.
 

Gilt das auch, wenn man mit Unterschrift die „Annahme des Einstellungsangebots“ erklärt hat?

Ja, so eine Erklärung hat keine rechtliche Bedeutung. Wahrscheinlich will sich der Personalsachbearbeiter damit intern absichern.
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#6

(19.02.2022, 10:35)Gast schrieb:  
(19.02.2022, 00:01)Gast schrieb:  
(27.10.2021, 19:42)Gast schrieb:  
(20.01.2017, 11:38)Gast schrieb:  Mündlich zusagen, dann wird der Vertrag zugeschickt, den dann einfach nicht unterschreiben (so lange zu Hause liegen lassen, bis der andere Vertrag da ist). Dann der unerwünschten Vertrag ununterschrieben zurück schicken, kurze Mitteilung, dass man dankt, aber sich woanders für entschieden hat.
So wird's bei uns gemacht. Anderen ruinierst du dadurch nichts, im Gegenteil. Gibt Nachrückerlisten, dann kriegen die quasi deinen Platz.. Die lassen die Stelle nicht unbesetzt, nur weil du nicht unterschreibst Big Grin

Beamte haben keinen Ausbildungsvertrag, sondern werden durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde ernannt. Nichts mit unterschreiben...

Und bis zu dem Zeitpunkt wo einem die Ernennungsurkunde entgegengestreckt wird kann man -rechtlich gesehen- noch absagen. Dass das auf die letzte Minute natürlich nicht gerade die feine englische Art ist, sollte aber jedem bewusst sein.
 

Gilt das auch, wenn man mit Unterschrift die „Annahme des Einstellungsangebots“ erklärt hat?

Ja, so eine Erklärung hat keine rechtliche Bedeutung. Wahrscheinlich will sich der Personalsachbearbeiter damit intern absichern.

Oder er hofft einfach, dass durch so eine Formulierung weniger Bewerber (wenigstens die "Uninformierten") wieder abspringen
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#7

Okay, dankeschön! Gut zu wissen!
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