Zustandsbewertung Start-und Landebahnen
#1

Hallo liebe Doppiker,

unsere Gemeinde ist im Besitz eines kleinen Flughafens...
Die Rollbahn und die Start-und Landebahn sind im Rahmen der Doppik zu erfassen und bewerten.
Meine Frage an euch:
Kann die Zustandsbewertung der Rollbahn und der Start-und Landebahn wie bei einer Straße bewertet werden, oder sind hierbei besondere Kriterien der Bewertung zu beachten?

Desweiteren gehört zu der Start- und Landebahn eine Befeuerungsanlage. Ist diese Anlage als eine Betriebsvorrichtung zu deklarieren?

Ich bedanke mich im Voraus für eure Hinweise und Anmerkungen

Freundliche Grüße
Doppik-Mitarbeiterin
Zitieren
#2

(30.11.2010, 16:05)Gast schrieb:  Hallo liebe Doppiker,

unsere Gemeinde ...

Freundliche Grüße
Doppik-Mitarbeiterin


Tja. Glückwunsch. gibt es vielleicht Baupläne (evtl. Landkreis) für den Hafen der Flüge?

Dort könntest du die verschiedenen Schichten miteinander vergleichen. Dann müsste geprüft werden, wie die Teer- oder Betondecke gemacht wurde. Hierbei kommt es auf die Körnung an. Ob diese vergleichbar mit einer Straße ist, ist wohl zu klären.

Weiterhin viel Spaß.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers