30.11.2010, 16:05
Hallo liebe Doppiker,
unsere Gemeinde ist im Besitz eines kleinen Flughafens...
Die Rollbahn und die Start-und Landebahn sind im Rahmen der Doppik zu erfassen und bewerten.
Meine Frage an euch:
Kann die Zustandsbewertung der Rollbahn und der Start-und Landebahn wie bei einer Straße bewertet werden, oder sind hierbei besondere Kriterien der Bewertung zu beachten?
Desweiteren gehört zu der Start- und Landebahn eine Befeuerungsanlage. Ist diese Anlage als eine Betriebsvorrichtung zu deklarieren?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hinweise und Anmerkungen
Freundliche Grüße
Doppik-Mitarbeiterin
unsere Gemeinde ist im Besitz eines kleinen Flughafens...
Die Rollbahn und die Start-und Landebahn sind im Rahmen der Doppik zu erfassen und bewerten.
Meine Frage an euch:
Kann die Zustandsbewertung der Rollbahn und der Start-und Landebahn wie bei einer Straße bewertet werden, oder sind hierbei besondere Kriterien der Bewertung zu beachten?
Desweiteren gehört zu der Start- und Landebahn eine Befeuerungsanlage. Ist diese Anlage als eine Betriebsvorrichtung zu deklarieren?
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hinweise und Anmerkungen
Freundliche Grüße
Doppik-Mitarbeiterin