Hiermit möchte ich dir eine Frage stellen: Wenn ein Mitarbeitender/eine Mitarbeitende eine Gruppierungserhöhung nach TVöD beantragt, ist dafür eine Zustimmung bzw. Abstimmung durch das RBS oder eine andere Stelle der Stadt notwendig, oder liegt die Entscheidung ausschließlich beim Arbeitgeber bzw. bei der/dem Vorgesetzten? Die Frage bezieht sich auf die Gruppierungserhöhung, nicht auf die Stufe.
"Wenn ein Mitarbeitender/eine Mitarbeitende eine Gruppierungserhöhung nach TVöD beantragt, ist dafür eine Zustimmung bzw. Abstimmung durch das RBS oder eine andere Stelle der Stadt notwendig, oder liegt die Entscheidung ausschließlich beim Arbeitgeber bzw. bei der/dem Vorgesetzten?!
Was für ein Antrag (Antrag auf Übertragung höherwertige Tätigkeiten, Antrag nach TV-Ü wegen Überleitungsregelungen bei Änderung der Eingrupppierungsregelungen, "Antrag" auf Korrektur einer falschen Eingruppierung)?
Wer ist mit RBS gemeint?
Wie der Arbeitgeber sich organisiert ist ihm überlassen. Der TVöD trifft dazu keine Regelungen wer die Entscheidung treffen darf. Die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten sowie eine Höhergruppierung unterliegt der Mitbestimmung durch dem Personalrat. Ggf. sind auch Rechte de Stadtrates oder seiner Ausschüsse zu beachten.