Zuständigkeit Personalrat
#1

Welcher Personalrat ist für kommunale Beschäftigte des Jobcenters zuständig? Wo gibt es eine Regelung hierzu?
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#2

Soweit es sich um eine gemeinsame Einrichtung handelt ist ein Personalrat beim Jobcenter zu bilden. Es greift dann das BPersVG.
Siehe § 44h SGB II.

Die Zuweisung ans Jobcenter etc. berührt ggf. auch die Mitbestimmungsrechte des entsprechenden Personalrates wo der Beschäftigte bisher tätig war.

Wenn es ein kommunales Jobcenter ist, wäre zu schauen, ob es als eigenständige Dienststelle anzusehen ist oder nicht.
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#3

Für alles was das Grundarbeitsverhältnis angeht (Einstellung/Zuweisung/Kündigung) ist der PR des Trägers zuständig. Alles innerhalb des AV (Umsetzung/Funktionsstufe etc.) ist der PR des JC zuständig.

Grüße von einem PRV in der AA Smile
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