Zuschlag Rufbereitschaft
#1

Moin musste am Ostersonntag 4 Std arbeiten (Rohrbruch).
Habe als Zuschlag Feiertag abfeiern gewählt, bekomme ich jetzt zu den 4 Stunden noch 4 als Zuschlag ???

Danke
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#2

4 Stunden frei plus 35 Prozent wenn TVöD
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#3

Danke bin im TVV
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#4

TV-V:
§ 10
Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(1) 1Der Arbeitnehmer erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung
Zeitzuschläge. ²Sie betragen je Stunde
a) für Überstunden 30 v.H.,
b) für Nachtarbeit 25 v.H.,
c) für Sonntagsarbeit 25 v.H.,
d) für Arbeit an Ostersonntag und
Pfingstsonntag 35 v.H.,
e) für Feiertagsarbeit 135 v.H.,
f) für Arbeit am 24. Dezember
und am 31. Dezember 40 v.H.,
g) für Arbeit an Samstagen ab
13.00 Uhr, soweit diese nicht
im Rahmen von Wechselschicht- oder Schichtarbeit anfällt, 20 v.H.
des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Entgelts der Stufe 2 der
jeweiligen Entgeltgruppe nach Maßgabe der Anlagen 3a und 3b. 3Beim Zusammentreffen von Zeitzuschlägen nach Satz 2 Buchst. c bis g wird nur der höchste
Zeitzuschlag gezahlt. 4Auf Wunsch des Arbeitnehmers können, soweit ein Arbeitszeitkonto (§ 11) eingerichtet ist und die betrieblichen Verhältnisse es zulassen, die
12
nach Satz 2 zu zahlenden Zeitzuschläge im Verhältnis 1:1 in Zeit umgewandelt und
ausgeglichen werden. 5Dies gilt entsprechend für Überstunden als solche
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