Rufbereitschaft
#1

Guten Morgen lieber Leser,

hier einmal eine fiktive Situation. 
aktuell erfolgt eine Neuausrichtung der Rufbereitschaft einer Abteilung. Aktuell ist der Mitarbeiter kein Mitglied der Rufbereitschaft, da er erst kürzlich durch einen Abteilungswechsel  neu hinzugekommen ist. 

Im TV-V gibt es die Möglichkeit eine Rufbereitschaft zu schaffen. Im Unternehmen ist auch eine Betriebsvereinbarung zur Rufbereitschaft vorhanden. Im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters gibt es keinen Absatz zur Rufbereitschaft. 

Kann der Mitarbeiter zur Rufbereitschaft per Anordnung „gezwungen“ werden?
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#2

Es gibt keinen Bezug zur Anwendung des TV-V im Arbeitsvertrag? Wenn doch regelt die Bezugnahme die Möglichkeit doch sowieso.
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