Zuschläge inkl. Rüstzeiten/Anfahrtswege
#1

Hallo,
werden Rüst- und Anfahrtszeiten bei den entsprechenden Erschwerniszulagen nicht mit einbezogen?
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#2

Macht ja auch keinen Sinn. Die Zulagen werden nur für die Zeit gewährt, in der die Erschwernis anfällt. Man stelle sich 30 Minuten Arbeiten im Kühlhaus mit einer Anfahrt von 2h vor. Willst Du da für 2,5h Zuschläge haben, obwohl Du 2h in einem wohltemperierten Fahrzeug gesessen hast?
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#3

Wieso macht das keinen Sinn, wenn es sich um vom Arbeitgeber selbst definierte, allgemeingültige Rüstzeiten handelt (in unserem Bereich 6 Minuten zu Beginn und 4 Minuten am Ende der Arbeit), die als Arbeitszeit anerkannt auch dem Zeitkonto gutgeschrieben werden? Ich halte die Frage für sehr berechtigt.
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#4

Berechtigt ist die Frage. Nur die Zulage macht aus meiner Sicht keinen Sinn, da sie ja nur für die Zeit der Erschwernis zu zahlen ist. Bei Rüst- und Fahrzeiten sollte das in der Regel eben nicht der Fall sein.
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