Zuschläge
#1

Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag- Schichten werden voll besteuert hab in der Berechnung keinen Steuerfreibetrag. Trotz Nachfrage keine Lösung. Gibt es keinen Steuerfreibetrag im TVöD?
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#2

Die steuerrechtlichen Regelungen finden auch im Kontext TVöD Anwendung. Ich würde es nicht als Steuerfreibetrag einordnen. Man muss schauen wie es in der Abrechnung dargestellt wird. Was war denn die Auskunft bei Nachfrage? Mal die Beträge der Abrechnung in entsprechende Brutto/Nette-Rechner eingeben um zu schauen ob wirklich für alles Steuern angefallen sind.
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#3

Hab ich schon im Brutto Netto Rechner eingegeben doch beim TVÖD Rechner gibt es diese Einstellungen nicht, beim normalen Brutto -Netto Rechner schon.. Aussage, dass ist so mehr nicht. Auf Lohnabrechnung wird alles zusammengefasst und dafür wird die komplette Lohnsteuer errechnet. Feiertag-Sonntag und Nachtarbeit... Wo kann ich im Tarifvertrag erlesen wie es sein sollte..
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#4

(19.01.2026, 06:59)Gast schrieb:  Hab ich schon im Brutto Netto Rechner eingegeben doch beim TVÖD Rechner gibt es diese Einstellungen nicht, beim normalen Brutto -Netto Rechner schon.. Aussage, dass ist so mehr nicht. Auf Lohnabrechnung wird alles zusammengefasst und dafür wird die komplette Lohnsteuer errechnet. Feiertag-Sonntag und Nachtarbeit... Wo kann ich im Tarifvertrag erlesen wie es sein sollte..

Dazu gibt es keine tarifliche Regelung. Sie folgt direkt aus §3b EStG.
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