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Öffentlicher Dienst allgemein
Arbeitnehmer
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Zusatzversorgung bei Rentenbeginn
Gast
-
#1
04.07.2026, 00:55
Ich habe 48 Monate im öffentlichen Dienst gearbeitet und bin dann in Elternzeit gegangen. Habe ich dann keinen Rentenanspruch, da mir gesagt würde, dass ich 60 Monate nicht erfüllt habe?
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Gast
-
#2
04.07.2026, 03:33
Bei welcher Zusatzversorgungskasse sind Sie versichert? Am besten bei dieser Zusatzversorgungskasse anfragen.
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Gast
-
#3
06.07.2026, 15:52
Ich bin bei der Rheinischen Versorgungskasse. Ja ich werde da mal telefonisch anfragen.
Danke
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