Gibt es zusätzliche freie Tage beim Tod eines Elternteils, auch wenn es NICHT mit im eigenen Haushalt gelebt hat?
Welcher Tarifvertrag bzw. welches Beamtenrecht findet Anwendung?
Im Regelfall besteht ein Anspruch auf Arbeitsbefreiung bzw. Sonderurlaub bei Beamten in dem Fall. Es kommt nicht auf einen gemeinsamen Haushalt an. Aber alle möglichen Regelungen überblicke ich nicht...
Siehe z.B. § 29 TVöD
"b) Tod der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder der/des in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebensgefährtin/Lebensgefährten, eines Kindes oder Elternteils zwei Arbeitstage,"
Eine häusliche Gemeinschaft ist nicht erforderlich.
Elternteil i.S.d. Tarifvorschrift sind die leiblichen Eltern, nicht aber die Schwiegereltern, die Stiefeltern, Pflegeeltern und Großeltern