Zulagen für Sonntagsarbeit steuerfrei
#1

Wird der Zuschlag für Feiertage oder Sonntagsarbeit steuerfrei bezahlt?
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#2

Für die große Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind die Zuschläge steuerfrei, da ihre tariflichen Entgelte den Grundlohn-Höchstbetrag von 50 € pro Stunde nicht überschreiten. Die einzige reale Gefahr einer Steuerpflicht besteht für sehr hoch eingruppierte Mitarbeiter.

Siehe Zuschläge Sonntag, Feiertag, Nachtarbeit steuerfrei
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