Zulage nach A 10 bei 2 A9mD Stellen in der Kommune
#1

Hallo,
 
betroffen ist eine Kommune in NRW.
 
Soweit mir bekannt können 30 % der A9 mD Stellen eine Zulage nach A10 bekommen.
 
Demnach ist eine Anwendung nur in Kommunen mit mindestens 4 A9 mD Stellen möglich (30 % von 4 = 1,2 Stellen).
 
In Kommunen mit z.B. nur 2 A9 mD Stellen können somit keine Zulagen nach A 10 gezahlt werden da man rein rechnerisch nur auf 0,6 Stellen kommt.
 
Hierzu folgende Fragen:
 
1. Sehe ich das richtig? 
 
2. Gibt es irgendeine Möglichkeit, das die Zahlung einer Zulage nach A 10 möglich ist?
 
Gruß
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