28.07.2026, 11:32
Hallo,
ich bin als Sachgebietsleiter aktuell in EG 11 eingruppiert. Zum 15.05. wurde mir die kommissarische Amtsleitung übertragen. Die Stelle der Amtsleitung ist nach EG 13 bewertet und war auch so besetzt. Als persönliche Zulage will man mir nur den Unterschiedsbetrag zur EG 12 gewähren, da ich die formellen Voraussetzungen für den hD nicht erfülle.
Auf die nun ausgeschriebene Stelle habe ich mich als sonstiger Beschäftigter im Sinne der Entgeltordnung TVÖD - VKA (Teil A I 4. Entgeltgruppe 13 Nr. 1) beworben, da ich in diesem Bereich mehr als 20 Jahre einschlägige Erfahrungen besitze. Die Bewerbung wird auch entsprechend der Personalabteilung berücksichtig. Man hat mir bereits mitgeteilt, dass ich Falle der Übertragung zunächst in EG 12 eingruppiert würde und über die Personalentwicklung entsprechende Seminare besuchen müsste um dann dauerhaft in EG 13 eingruppiert werden zu können.
Ich benötige hierzu bitte eine rechtliche Einschätzung.
Viele Grüße
Sven
ich bin als Sachgebietsleiter aktuell in EG 11 eingruppiert. Zum 15.05. wurde mir die kommissarische Amtsleitung übertragen. Die Stelle der Amtsleitung ist nach EG 13 bewertet und war auch so besetzt. Als persönliche Zulage will man mir nur den Unterschiedsbetrag zur EG 12 gewähren, da ich die formellen Voraussetzungen für den hD nicht erfülle.
Auf die nun ausgeschriebene Stelle habe ich mich als sonstiger Beschäftigter im Sinne der Entgeltordnung TVÖD - VKA (Teil A I 4. Entgeltgruppe 13 Nr. 1) beworben, da ich in diesem Bereich mehr als 20 Jahre einschlägige Erfahrungen besitze. Die Bewerbung wird auch entsprechend der Personalabteilung berücksichtig. Man hat mir bereits mitgeteilt, dass ich Falle der Übertragung zunächst in EG 12 eingruppiert würde und über die Personalentwicklung entsprechende Seminare besuchen müsste um dann dauerhaft in EG 13 eingruppiert werden zu können.
Ich benötige hierzu bitte eine rechtliche Einschätzung.
Viele Grüße
Sven


