Zulage bei teilweise höherwertiger Tätigkeit?
#1

Guten Morgen,014

meine Stelle ist mit der EG 9a bewertet worden. 75 % der Arbeit haben die Wertigkeit der EG 9a, die anderen 25 % werden der EG 10 zugeordnet. Würde ich für die 25 % (EG 10) eine anteilmäßige Zulage erhalten?

Vielen Dank.
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#2

Nein, es besteht kein Anspruch auf eine Zulage. Wenn die Stelle insgesamt nach E9a zu bewerten ist bleibt es dabei, wenn es in der Gesamtbewertung eine E9b ist wäre halt so einzustufen. Um abzuschätzen ob es eine E9b sei kann brächte man die detaillierte Bewertung der Tätigkeiten.
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