Zulage bei Vertretung der Leitung
#1

Hallo,
ich bin stellv. Leiter einer Tourist-Information. Nunmehr ist die Leiterin 3 Wochen in Urlaub und anschließend übergangslos 3 Wochen in Kur.
In dieser Zeit muss ich die Arbeit der Leiterin voll übernehmen.
Steht mir für diese Zeit eine Zulage zu?
Danke für eine Nachricht.
Heinrich
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#2

Welcher Tarifvertrag?
Bei einer stellv. Leitung wird in der Regel Zeit für die Vertretung in der Eingruppierung berücksichtigt sein. Dann handelt es sich in der Zeit nicht um eine Übertragung höherwertiger Tätigkeit. Deshalb vermutlich kein Anspruch auf eine Zulage.
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